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Thread: PULS 4 übernimmt ATV

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    Strict but fair Andrushenka's Avatar
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    PULS 4 übernimmt ATV

    ProSiebenSat.1 PULS 4 plant, die österreichische Sendergruppe ATV von der Tele München Fernseh GmbH & Co. Produktionsgesellschaft zu übernehmen. Entsprechende Verträge wurden am 6. Februar 2017 abgeschlossen. Die Akquisition muss von den zuständigen Medien- und Kartellbehörden in Österreich genehmigt werden.

    Markus Breitenecker, Geschäftsführer ProSiebenSat.1 PULS 4: „Ziel des Kaufs ist es, ATV in die ProSiebenSat.1 PULS 4-Gruppe zu integrieren und die Position von ATV auf dem österreichischen TV-Markt so nachhaltig zu stärken.“

    Dr. Herbert G. Kloiber, geschäftsführender Gesellschafter der Tele München: „Ich freue mich, dass wir für den Fortbestand des Unternehmens die optimale Lösung gefunden haben.“

    Durch die geplante Integration und Sanierung will PULS 4 den Fortbestand von ATV langfristig sichern. Dabei würden ATV und PULS 4 wechselseitig insbesondere vom Know-how und den Prozessen innerhalb der Senderfamilie profitieren.

    Der österreichische Privatsender ATV ging 2003 on Air, 2011 folgten ATV2 sowie 2016 ATVsmart. Die Sender werden von der ATV Privat TV GmbH & Co KG betrieben und gehören der Tele München Fernseh GmbH & Co. Produktionsgesellschaft.

    Die ProSiebenSat.1 PULS 4 GmbH ist eine Tochter der ProSiebenSat.1 Media SE.

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  3. #2
    VIP Member Saxon Lassiter's Avatar
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    TV-Deal in Österreich - ORF-Chef spricht von „Anschluss“

    Misstöne begleiten die Expansion der deutschen ProSiebenSat.1-Gruppe in Österreichs Fernsehlandschaft. Der Gruppe gehört mit Puls 4 bereits ein Privatsender in der Alpenrepublik, nun planen die Münchener auch den Sender ATV zu kaufen. ORF-Intendant Alexander Wrabetz sprach angesichts der Entwicklung von einem „Anschluss“. Auf Twitter schrieb er: „ATV-Anschluss an deutschen P7-Konzern perfekt. Auflagen zum Schutz österreichischer Medien vor deutscher Marktmacht notwendig“. In Österreich ist der Begriff „Anschluss“ vor allem mit der Besetzung Österreichs durch das nationalsozialistische Deutsche Reich im März 1938 verbunden.

    ProSiebenSat.1 will ATV nach Angaben beider Vertragspartner von der Tele-München Gruppe kaufen. Ziel sei es, ATV in die Gruppe ProSiebenSat.1 Puls 4 zu integrieren und die Position von ATV auf dem österreichischen TV-Markt so nachhaltig zu stärken. Der Kauf steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Kartellbehörden. Es gilt als wahrscheinlich, dass er unter Auflagen genehmigt wird.

    Von einer „unglaublichen Wortwahl“ sprach Puls 4-Infochefin Corinna Milborn. „So ein Begriff von höchster Stelle des öffentl(ich)-rechtlichen Rundfunks. Ich finde das wirklich skandalös“, meinte Milborn via Twitter.
    ATV-Eigentümer Herbert Kloiber hatte den Sender 2008 erworben und damit Verluste eingefahren. „Ich freue mich, dass wir für den Fortbestand des Unternehmens die optimale Lösung gefunden haben“, sagte Kloiber laut Pressemitteilung. Er hatte den Kauf von ATV einmal als seinen „größten Fehler“ bezeichnet.

    Während der ORF bei den Marktanteilen trotz der geplanten Fusion unangefochten die Nummer eins bliebe, wären die Privatsender nun gemeinsam im Werbemarkt stärker.
    Durch die geplante Integration und Sanierung wolle Puls 4 den Fortbestand von ATV langfristig sichern, hieß es. ATV ging 2003 auf Sendung, 2011 folgten ATV2 sowie 2016 ATVsmart.

    Q:infosat

  4. #3
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    ATV-Verkauf: Zeitungsverleger sehen „Gefahr für Medienvielfalt“

    Der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) übt Kritik an der Übernahme des Privatsenders ATV durch die ProSiebenSat.1-Puls 4-Gruppe. „Als größte Privatsendergruppe hat ProSiebenSat.1-Puls 4 schon heute eine eindeutig marktbeherrschende Stellung im Land - mit dem Erwerb von ATV verbliebe eigentlich nur noch Servus TV als genuin österreichisches Privatsender-Vollprogramm, mit einem Fernsehmarktanteil unter zwei Prozent. Von österreichischer Fernsehvielfalt kann dann eher nicht mehr gesprochen werden“, erklärte VÖZ-Geschäftsführer Gerald Grünberger in Reaktion auf den bei der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) angemeldeten Zusammenschluss.

    „Weniger Abwechslung für das Publikum und langfristig höhere Preise für die gesamte Werbewirtschaft - über die Konsequenzen einer noch drastischeren Konzentration am Fernsehmarkt sollten sich die Wettbewerbshüter keine Illusionen machen“, so Grünberger weiter. Ob die geplante Fusion kartellrechtlich überhaupt genehmigungsfähig ist, erscheint für VÖZ-Vertreter noch klärungsbedürftig: „Redaktionelle und publizistische Medienvielfalt braucht vor allem die Vielfalt selbstständiger nicht verbundener Medienunternehmen, durch die eine Berichterstattung unter Berücksichtigung unterschiedlicher Meinungen gewährleistet wird.“

    Dass die weitere Konzentration - wie vom Kartellgesetz in solchen Fällen gefordert - notwendig und volkswirtschaftlich gerechtfertigt sei, lässt Grünberger nicht gelten: „Schließlich haben bereits mehrere Akteure ihr - kartellrechtlich weitaus unbedenklicheres - Kaufinteresse bekundet. Eine Einstellung des Senders ATV steht damit ohnedies nicht mehr im Raum.“

  5. #4
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    ATV-Verkauf: Zusammenschluss ist erfolgt

    Im Zuge der Übernahme von ATV ist der Zusammenschlussantrag von der ProSiebenSat.1 Puls 4-Gruppe am 9. Februar bei der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) eingelangt. Damit beginnt das formelle Verfahren über den Zusammenschluss. Interessenten und Konkurrenten haben nun die Möglichkeit, sich innerhalb von zwei Wochen zum Deal und zu den Auflagen zu äußern. Die BWB entscheidet dann innerhalb einer Frist von vier Wochen, ob eine „vertiefte Prüfung“ notwendig ist und sie damit den Deal vor ein Kartellgericht bringt.

    Die BWB sowie der Bundeskartellanwalt haben gemeinsam mit der Medienbehörde KommAustria Pränotifikationsgespräche mit den Zusammenschlusswerbern geführt und dabei die möglichen Auswirkungen des geplanten Zusammenschlusses auf den Wettbewerb in den betroffenen Märkten sowie die Auswirkungen auf die Meinungs- und Medienvielfalt in Österreich eingehend geprüft, heißt es auf der Website der BWB.

  6. #5
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    Offener Brief der PULS 4 News-Redaktion

    Die PULS 4 News Redaktion begrüßt ausdrücklich die veröffentlichten Auflagen der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB), da diese gleichermaßen den Fortbestand sowie die Unabhängigkeit der ATV Aktuell Redaktion garantieren.

    Werner Sejka, Redakteurssprecher: „Wir unterstützen Auflagen, die den geschätzten Kolleginnen und Kollegen von ATV Aktuell im Genehmigungsfall garantieren, mit Personal, Budget, Sendezeit und einer eigenen Nachrichtensendung weiter arbeiten zu können! Wir möchten zudem betonen, dass wir Medien- und Meinungsvielfalt als eine der Grundsäulen der Demokratie sehen. Durch diese Auflagen wird Pluralität, insbesondere in der TV-Information, zweifelsfrei sichergestellt und bleiben. Wir freuen uns – so das Verfahren genehmigt wird – weiterhin über einen Wettbewerb unserer jeweiligen Redaktionen!“

    Zu den Diskussionen, die rund um die Fusionsgerüchte mit ATV entstanden sind, halten wir außerdem fest: PULS 4 ist ein österreichisches Medium und die PULS 4 News bieten Ihren Seherinnen und Sehern eine eigenständige, journalistisch ausgerichtete, österreichische Information in jeweils 13 Nachrichten-Sendungen pro Tag.

    Die PULS 4 News Redaktion ist eine unabhängige, österreichische Nachrichtenredaktion innerhalb eines österreichischen Medienunternehmens. Die Redakteurinnen und Redakteure arbeiten frei von jeglichem Einfluss, insbesondere des deutschen Eigentümers, und werden ausschließlich von journalistischen Kriterien geleitet.

    Bei allen sachlich berechtigten Auffassungsunterschieden innerhalb des Mitbewerbs, möchten wir ausdrücklich an die Verantwortung appellieren, die mit einer öffentlich-rechtlichen Finanzierung einhergehen. Unserer Auffassung nach sollte diese mit dem Einsatz für eine möglichst große und unabhängige Medien- und Meinungsvielfalt im Land einhergehen.

    Etwaige Annahmen, die PULS 4-News Redaktion wäre von Seiten der Konzernmutter beeinflussbar, entbehren jeder Grundlage und sind daher zurückzuweisen. Tatsächlich gab es noch kein einziges Mal auch nur den Versuch einer Intervention des Eigentümers.

    Darüber hinaus sei ausdrücklich an das PULS 4-Redaktionsstatut erinnert, das die Kolleginnen und Kollegen gegen jegliche Form der Beeinflussung absichert.

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