Der ORF veröffentlichte am Mittwoch die Stellungnahmen zu seinem geplanten YouTube-Channel (HORIZONT berichtete). Marktteilnehmer, die sich von dem neuen Angebot des Öffentlich-Rechtlichen als betroffen betrachten, konnten zu dem Angebot Stellung nehmen, die Frist dafür war der 31. März 2017. Konkret haben drei Marktteilnehmer fristgerecht ihre Stellungnahmen eingereicht: Der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ), der Verband Österreichischer Privatsender (VÖP) und die Wirtschaftskammer Österreich (WKO). Nun sind die Medienbehörde KommAustria und die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) am Zug und müssen prüfen, ob das Projekt dem ORF-Gesetz entspricht.
Der geplante YouTube-Channel des ORF sei „nicht gesetzeskonform“, heißt es in der Stellungnahme des VÖZ. Dieser würde keinen öffentlich-rechtlichen Mehrwert schaffen, nachteilige Auswirkungen auf die Wettbewerbssituation unter österreichischen Medien haben und die Medienvielfalt beeinträchtigen.
Neben dem VÖZ hat auch der VÖP Stellung bezogen, der nicht viel von den YouTube-Plänen des ORF hält. Diese würden gegen das ORF-Gesetz verstoßen, besonders in punkto Werbevermarktung. Außerdem erwartet der VÖP „schwerwiegende negative Wettbewerbseffekte“.
Die Stellungnahme der Wirtschaftskammer ist nicht ganz so ablehnend. Die Wirtschaftskammer hält allerdings fest, dass Google durch den YouTube-Channel des ORF „eine Stärkung erfahren könnte“. Aus der Sicht der Filmwirtschaft spreche „vom Grundsatz her“ nichts gegen einen Youtube-Channel.




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