In der Schweiz wird künftig die Förderung der öffentlichen Leistungen im Bereich der elektronischen Medien auf Online-Angebote ausgeweitet werden und nicht mehr nur auf Radio und Fernsehen beschränkt sein. Im Online-Bereich werden finanzielle Mittel jedoch nur für öffentliche Leistungen gewährt, die im Wesentlichen auf Audio- und Videoinhalte setzen und nicht reine Textangebote sind.

Am Mittwoch, den 20. Juni hat der Bundesrat grünes Licht gegeben für die Eröffnung der Vernehmlassung zum Entwurf des neuen Bundesgesetzes über elektronische Medien (BGeM). Darin vorgesehen ist auch die Schaffung einer unabhängigen Regulierungsbehörde, um eine größere Staatsferne zu gewährleisten. Das neue Gesetz zielt außerdem darauf ab, das Regelwerk für Medien ohne öffentlichen Auftrag weiter zu lockern. Das BGeM soll das heutige Radio- und Fernsehgesetz ersetzen.

Die interessierten Kreise können bis am 15. Oktober 2018 zur Vorlage Stellung nehmen.