Der Bundesrat hat der SRG am 29. August 2018 eine neue Konzession erteilt. Diese tritt am 1. Januar 2019 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2022. Sie setzt kurzfristige Massnahmen zur Stärkung des nationalen Service public um, insbesondere in Bezug auf Integration, Qualität und Rechenschaftspflichten der SRG. Zudem erfüllt sie politische Vorstösse, welche noch auf der Grundlage des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) realisiert werden können.
Die Konzession gibt der SRG die Möglichkeit, das zweite Fernsehprogramm in der italienischsprachigen Schweiz (RSI La 2) durch ein multimediales Angebot zu ersetzen und das terrestrische TV-Netz "Digital Video Broadcasting – terrestrial; DVB-T" spätestens Ende 2019 abzuschalten. Dieses Netz wird nur noch von sehr wenigen Haushalten genutzt. Die SRG bereitet entsprechende Kommunikations- und Beratungsmassnahmen vor.
Die SRG wird künftig auch die Möglichkeit haben, bei einem Rückgang der Einnahmen Radioprogramme zusammenzulegen oder auf einzelne Angebote zu verzichten, sofern der Leistungsauftrag weiterhin erfüllt werden kann. Die Einschränkungen beim Online-Angebot (Sendungsbezug, Verbot der Online-Werbung) bleiben unverändert bestehen.
Die laufende SRG-Konzession läuft am 31. Dezember 2018 ab. Die neue Konzession tritt am 1. Januar 2019 in Kraft, sie gilt vier Jahre und kann höchstens um vier weitere Jahre verlängert werden.




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