Die Rechtskommission des Schweizer Nationalrates schlägt dem Parlament im Rahmen der Revision des Urheberrechtsgesetzes eine Anpassung vor, welche das beliebte Replay TV in der heutigen Form gefährdet. Dies, obwohl Anträge zu Einschränkungen von Replay TV bereits im August 2018 in der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates klar abgelehnt wurden.

Als eine der größten TV-Anbieterinnen in der Schweiz wehrt sich UPC gegen diesen Vorschlag, der einerseits viele Verlierer mit sich bringen und andererseits die TV-Sender doppelt vergüten würde. Aktuell nutzen 70% der TV-Kunden von UPC zeitversetztes Fernsehen.

Heutzutage wollen TV-Kunden unterhalten werden, wann und wo sie wollen. Entsprechend ist Replay TV seit der Einführung im Jahr 2012 nicht mehr vom TV-Erlebnis wegzudenken. Dies zeigt sich auch in der stetig steigenden Nutzung von Replay TV. So konsumieren mittlerweile 70% der UPC-Kunden zeitversetztes Fernsehen. Die vorberatende parlamentarische Rechtskommission des Nationalrates hat sich nun für eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen ausgesprochen, welche den Replay TV Dienst in der heutigen Form gefährdet.

Konkret schlägt die Rechtskommission vor, dass sämtliche TV-Anbieter wie UPC ihren Kunden auf Aufforderung der einzelnen TV-Programmveranstalter das Überspringen von Werbung sperren müssen.

Dieser Vorschlag der Rechtskommission steht im Widerspruch zur bisher gültigen Vereinbarung gemäß Gemeinsamen Tarif 12 (GT 12), der zwischen den Rechteinhabern, TV-Anbietern sowie Konsumentenvertretern ausgehandelt wurde. Falls neben der bestehenden Entschädigung für Replay Dienste nach GT 12 neu noch direkte Zahlungen an TV-Programmveranstalter geleistet werden müssen, bedeutet dies faktisch eine doppelte Vergütung an die TV-Sender.

Der Entscheid der Rechtskommission ist weiter unverständlich, weil so das Recht der Kunden auf eine Privatkopie beschnitten würde. In Zukunft bestünde eine Rückschritt bei der Digitalisierung: Während im zeitversetzten Fernsehen die virtuell aufgezeichnete Werbung nicht mehr überspult werden dürfte, bestünde beispielsweise bei einer Aufnahme mittels persönlichem Recorder weiterhin keine Einschränkung beim Überspulen. Gleiches gilt für die absehbare unterschiedliche Handhabung zwischen verschiedenen nationalen und lokalen TV-Verbreitern.

Zusammen mit anderen Verbreiterinnen zahlt UPC im Rahmen von GT 12 jährlich eine Replay-Entschädigung an die Verwertungsgesellschaften. Alleine im letzten Jahr wurden dafür ca. CHF 35 Mio. ausbezahlt – wovon auch die TV-Sender profitieren. UPC weist auch den Vorwurf der Interessensgemeinschaft Radio und Fernsehen (IRF) zurück, dass, seit der Einführung von Replay TV, die TV-Werbeeinnahmen gesunken seien. Die publizierten Zahlen der Stiftung Werbestatistik Schweiz zur Entwicklung des Werbemarkts Schweiz zeigen klar, dass seit der offiziellen Einführung von Replay im Jahr 2012 der TV-Gesamtwerbeumsatz in der Schweiz im Gegenteil sogar von CHF 726 Mio. auf CHF 774 Mio. im Jahr 2017 gestiegen ist.

Gemeinsam mit weiteren Branchenvertretern wird sich UPC für die Schweizer TV-Kunden mit allen Kräften gegen dieses Ansinnen wehren und hofft, dass Replay TV in der heutigen Form auch künftig ein fixer Bestandteil des Fernseherlebnisses bleiben kann.