2,5 Millionen schweizerische Haushalte nutzen heute Replay-TV. Was würden Sie sagen, wenn diese 2,5 Millionen Haushalte von diesem Angebot in Zukunft nur noch eingeschränkt Gebrauch machen könnten? Genau das will der vorgeschlagenen Art. 37a im Urheberrechtsgesetz bezwecken. Was die Schweizer Bevölkerung dazu zu sagen hat, zeigt eine Umfrage, die von Swissstream in Auftrag gegeben und von GfK Schweiz ausgeführt worden ist. Der Nationalrat stimmt am 13. Dezember 2018 im Rahmen der Änderungen des Urheberrechtsgesetzes über den von der Rechtskommission vorgeschlagenen Art. 37a Zeitversetztes Fernsehen ab. In der Schweizer Bevölkerung stößt der vorgeschlagene Art. 37a URG nicht auf offene Ohren.
Ganz generell sind 85,6 Prozent der Schweizer dafür, dass man Werbung bei Replay-TV spulen darf. Nur 7,9 Prozent sind gegen diese Möglichkeit. Eine Einschränkung der Spulfunktion stößt bei der Schweizer Bevölkerung auf keine offenen Ohren. Nur 10,4 Prozent sind für eine solche Gesetzesbestimmung. Ganze 79,1 Prozent erteilen dem eingeschränkten Replay-TV hingegen eine klare Absage.
74,4 Prozent der Schweizer ist die Spulfunktion beim Replay-TV wichtig. Nur 13,1 Prozent schreiben dieser weniger Relevanz zu.




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