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Thread: Allgemeine Neuigkeiten 2019

  1. #11
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    Samsung kündigt erstes 5G-Smartphone für Juni an

    Samsung will ein erstes Smartphone mit Unterstützung des schnellen Mobilfunkstandard 5G noch im Juni in Europa auf den Markt bringen. In Deutschland werde das Modell Galaxy S10 in der 5G-Version zunächst über die Deutsche Telekom und Vodafone verfügbar sein, kündigte das Unternehmen am Mittwoch an. Einen genauen Stichtag nannte das Unternehmen nicht.

    Bislang gibt es noch keine kommerziell verfügbaren 5G-Netze in Deutschland. Die Auktion der Frequenzen für den neuen Standard ist noch nicht abgeschlossen. Neben den etablierten Providern Telekom, Vodafone und Telefónica bietet auch der Neueinsteiger 1und1 Drillisch um die Frequenzen.

    Das neue Galaxy S10 5G soll unter anderem ein 6,7 Zoll großes Amoled-Display, eine leistungsfähige Kamera und einen besonders großen Akku haben. Neben Deutschland will Samsung das Gerät auch in Frankreich, Italien, der Schweiz und Großbritannien auf den Markt bringen.

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  3. #12
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    20 Jahre WLAN

    Am 20. Juni rund um den Globus der "World Wi-Fi Day" gefeiert. Anlass ist der 20. Geburtstag des drahtlosen Internetempfang.

    Die Geschichte des WLANs kurz und trocken erzählt: Den Grundstein für eine einheitliche drahtlose Internet-Zukunft legte einst der Standard IEEE 802.11a im Jahr 1999.

    Ebenfalls eng verbunden mit der WiFi-Erfolgsstory ist die 1999 gegründete Wireless Ethernet Compatibility Alliance, kurz WECA.

    2002 benannte sich die WECA um in die Wi‑Fi Alliance um. Deren Wi‑Fi‑Allianz ist es, die Produkte verschiedener Hersteller auf Basis des IEEE-802.11-Standards zu zertifizieren und so den Betrieb mit verschiedenen Funkgeräten zu gewährleisten.

    In den vergangenen 20 Jahren trieb die Wi-Fi Alliance die Weiterentwicklung des WLANs maßgeblich voran. 2009 – nur zehn Jahre nach der Einführung – waren eine Milliarde zertifizierte Endgeräte auf dem Markt. Die Anzahl öffentlicher Hotspots stieg bis 2011 auf über 1 Millionen, nur zwei Jahre später waren es schon über 5 Millionen. Im Jubiläumsjahr 2019 sind mittlerweile bereits über 30 Milliarden zertifizierte Endgeräte auf dem Markt.

    Da bleibt nicht viel mehr, als zu sagen: Happy Birthday WLAN.

  4. #13
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    Smartphone bleibt beliebteste Spieleplattform - PC stürzt ab

    Rund 18,7 Millionen Menschen spielen hierzulande auf dem Smartphone - eine halbe Million mehr als im vergangenen Jahr. Damit bleibt das Mobiltelefon die beliebteste Spieleplattform, wie der Branchenverband Game auf Basis aktueller GfK-Zahlen mitteilt. Auf Platz zwei haben allerdings Konsolen mit aktuell 16,7 Millionen Spielern den PC abgelöst. Dieser liegt mit 13,4 Millionen Spielern nur noch auf dem dritten Platz.

    2018 lag die Größe der PC-Spielerschar noch deutlich höher, nämlich bei 17,3 Millionen Menschen. Gaming-Schlusslicht bleibt das Tablet mit 10,9 Millionen Spielern. Die Tendenz weist hier ebenfalls nach unten. Im vergangenen Jahr zählte die Anhängerschaft des Tablet-Gamings noch 600 000 Menschen mehr.

  5. #14
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    Galileo-Satellitennavigation wieder in Betrieb

    Das europäische Satelliten-Navigationssystem Galileo ist nach einem fast einwöchigen Systemausfall wieder in Betrieb. Zu Beginn müsse noch mit Ungenauigkeiten und Instabilitäten gerechnet werden, teilte die zuständige EU-Agentur GSA am Donnerstag in Prag mit. Als Ursache seien Fehler in den Anlagenteilen identifiziert worden, die Zeit- und Umlaufbahnberechnungen vornehmen.

    Von dem Problem seien unterschiedliche Elemente in beiden Kontrollzentren betroffen gewesen, hieß es. Ein unabhängiger Untersuchungsausschuss wurde eingerichtet, um Lehren für die Zukunft zu ziehen. Dabei gehe es unter anderem um die Verbesserung der Redundanz, also einer doppelten Auslegung der Infrastruktur, um Fehler abfangen zu können.

    Das Satelliten-Navigationssystem Galileo war seit vorigem Freitag fast komplett ausgefallen. Mit dem milliardenschweren Prestigeprojekt will Europa unabhängig vom amerikanischen GPS werden. Derzeit befinden sich 26 Galileo-Satelliten in der Umlaufbahn. Weitere sollen folgen.

    Nach Einschätzung eines Experten dürften sich die Folgen des aktuellen Systemausfalls für Endnutzer in Grenzen gehalten haben. Die meisten von ihnen würden sich nicht auf Galileo allein stützen, sondern auf eine Kombination von Systemen, sagte Bernhard Hofmann-Wellenhof von der TU Graz. „Das wird auch in Zukunft so sein“, merkte der Hochschulprofessor und Autor zahlreicher Bücher zu dem Thema an. Moderne Mobiltelefone könnten bereits die Daten aller vier globalen Navigationssysteme verarbeiten.

    Neben Galileo gibt es das US-amerikanische GPS, das russische Glonass sowie das chinesische Beidou. Das Galileo-System befindet sich derzeit im Aufbau- und Teststadium. In dieser Phase garantiert der Betreiber noch keine durchgängige Verfügbarkeit. Der Vollbetrieb soll erst im Jahr 2020 starten. Kontrollzentren stehen im bayerischen Oberpfaffenhofen und im italienischen Fucino. Die Verwaltung der zuständigen EU-Agentur GSA hat ihren Sitz in Prag.

    Galileo war mit großer Verzögerung und viel höheren Kosten als geplant an den Start gegangen. Ursprünglich sollte Galileo bereits 2008 in den Vollbetrieb gehen. 1999 plante die EU 2,2 bis 2,9 Milliarden Euro für den Aufbau des Systems ein. Der derzeitige Kostenrahmen: Im EU-Budget bis 2020 sind 7,2 Milliarden für den Aufbau plus drei weitere Milliarden für den Betrieb vorgesehen.

  6. #15
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    gfu veröffentlicht aktuelle Studie über Smartphone-Nutzung

    Das Smartphone ist ständiger Begleiter im Alltag. Es wird mehr als vier Stunden täglich genutzt (Ergebnis der gfu Studie 2018). Doch welche Dienste nutzen die Bürgerinnen und Bürger am liebsten, welche Vertragsarten werden bevorzugt, wie oft wechseln sie ihr Smartphone, wieviel Geld geben sie für ein Smartphone aus und welche Unterschiede zeigen sich in den Altersgruppen? Antworten auf diese Fragen gibt die repräsentative gfu Studie 2019 mit der Online-Befragung von 2.000 Haushalten in Deutschland. Die Befragung wurde im Auftrag der gfu im Mai 2019 von Value_A Marketing Intelligence durchgeführt.
    Nach Nutzung einzelner Dienste gefragt, konnten alle Antwortmöglichkeiten prozentual zulegen (Vorjahreswerte in Klammern). So liegen die sozialen Medien mit 71 Prozent (68 %) vorn. Bestellen und Bezahlen von Waren und Dienstleistungen sowie Lesen von Zeitung/Nachrichten rangieren mit 65 Prozent (58 % bzw. 59 %) auf Platz zwei. Auf den weiteren Rängen folgen der mobile Preisvergleich mit 64 Prozent (63 %), Informationen über ÖPNV mit 58 Prozent (53 %), Buchung von Reise/Hotel/Flug mit 56 Prozent (49 %), mobiler Flug-Check-In mit 49 Prozent (43 %), Taxi bestellen mit 36 Prozent (32 %) sowie Car Sharing mit 23 Prozent (20 %).

    Bezüglich der Abweichungen unter den Altersgruppen der Befragten zeigt sich folgendes Bild: Die 16 bis 39 Jährigen liegen bei der Nutzung aller Dienste deutlich über dem Schnitt, gefolgt von der Altersgruppe 60+. Die 40 bis 59 Jährigen hingegen liegen in allen Belangen unter dem Durchschnitt.
    Die vertragliche Bindung mit einem Mobilfunkanbieter teilt sich ausgeglichen auf die diversen Möglichkeiten und Laufzeiten auf. 34 Prozent der Teilnehmer an der gfu Studie nutzen einen Vertrag mit einer Laufzeit von zwölf oder 24 Monaten ohne Smartphone vom Netzbetreiber. 27 Prozent nutzen einen Prepaid-Vertrag. Einen Laufzeitvertrag (12 oder 24 Monate) mit Smartphone vom Anbieter nutzen 26 Prozent. Lediglich 14 Prozent haben einen kurzfristig kündbaren Mobilfunk-Vertrag.

    Auf die Frage „Wie häufig tauschen Sie Ihr Smartphone gegen ein neues Modell aus“ antworteten 60 Prozent „seltener als 24 Monate“. 36 Prozent wechseln demnach Ihr Gerät alle 24 Monate und nur vier Prozent wechseln alle zwölf Monate. Die Altersgruppe der 16 bis 39 Jährigen liegt bei den Ergebnissen für zwölf und 24 Monate über dem Durchschnitt.

    Die Mehrheit der Befragten (46 %) gibt für ein neues Smartphone zwischen 100 und 399 Euro aus. 19 Prozent investieren zwischen 400 und 599 Euro, jeweils 14 Prozent legen unter 100 oder 600 bis 799 Euro auf den Ladentisch. Über 800 Euro bezahlen sieben Prozent der Studienteilnehmer.

    Hans-Joachim Kamp, Aufsichtsratsvorsitzender der gfu Consumer & Home Electronics GmbH: „Mit rund 23 Millionen verkauften Geräten und mehr als 11,5 Milliarden Euro Umsatz stellen die Smartphones die größte und umsatzstärkste Produktgruppe im Markt für Consumer Electronics. Die Beliebtheit zeigt sich auch in der Entwicklung des Durchschnittspreises für Smartphones. Ausgehend von 361 Euro in 2013 stieg dieser Wert um 35 Prozent auf 489 Euro in 2018. Kein Wunder also, dass auch die Nutzung mobiler Dienste mit dem Smartphone ansteigt.“

  7. #16
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    Jubiläum: Seit 35 Jahren E-Mails in Deutschland

    Am 3. August 1984 startete das Zeitalter der digitalen Kommunikation in Deutschland: Die erste E-Mail wurde empfangen. Rechnet man die Spams heraus, wurden 2018 in Deutschland schon 848,4 Milliarden E-Mails verschickt.

    Für die Übertragung war 1984 noch ein Computer von der Größe einer Waschmaschine erforderlich und nur wenige Experten konnten Mails versenden. Heute ist die E-Mail für 85 Prozent der Deutschen täglicher Begleiter.

    "This is your official welcome to CSNET", mit diesen Worten begrüßte die US-Amerikanerin Laura Breeden vom Massachusetts Institute of Technology in der ersten E-Mail ihre Kollegen Michael Rotert und Werner Zorn von der Universität Karlsruhe (TH).

    Bei dem CSNET (Computer Science Network) handelte es sich um eines der ersten Computernetzwerke. Es war in den 1980er Jahren in den USA entwickelt worden, damit verschiedene Hochschulen untereinander kommunizieren und Wissen austauschen konnten. Deutschland war nach den USA und Israel erst das dritte Land, das Zugriff auf dieses Netzwerk bekam.

    Der damalige Empfangscomputer VAX 11/750 hatte die Größe einer Waschmaschine. Kein Wunder, dass die E-Mail zunächst noch einige Jahre brauchte, bis sie einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich wurde. Zunächst war die E-Mail fast ausschließlich an Universitäten verbreitet.

    Für den Durchbruch sorgte das Aufkommen kostenloser Angebote in den 1990er Jahren. Die anfangs noch vorhandene Skepsis vor dem neuen Medium führte dazu, dass zunächst überwiegend anonyme Absender-Adressen wie [email protected] im Trend waren. Mit der Jahrtausendwende änderte sich das: Bei Bewerbungen, in der Kommunikation am Arbeitsplatz mit Kunden und Kollegen oder auch im erweiterten Freundes- und Bekanntenkreis setzten sich immer mehr Kombination wie [email protected] durch. Die E-Mail hat sich seither zum persönlichen Tor ins Internet entwickelt: Bei nahezu jedem Dienst vom Online-Shop bis zum Sozialen Netzwerk erfolgt die Anmeldung mit der E-Mail-Adresse.

    Seit 35 Jahren wächst das E-Mail-Aufkommen kontinuierlich an. Im Jahr 2018 wurde in Deutschland nach Angaben von United Internet mit 848,4 Milliarden ein neuer Rekord für das E-Mail-Volumen aufgestellt. Antreiber für die E-Mail ist neben der Digitalisierung der Kommunikation vor allem die wachsende Bedeutung des E-Commerce. Im E-Mail-Postfach laufen alle Informationen aus dem digitalen Leben zusammen: Von der Bestellbestätigung über den Lieferfortschritt einer Bestellung bis hin zu Rechnungen und Benachrichtigungen aus sozialen Netzwerken.

  8. #17
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    Telekom, Telefónica und Vodafone starten Mobile Connect

    Mobile Connect ermöglicht eine Anmeldung im Netz per Mobilfunknummer ohne E-Mail oder Passwort. Das Login-Verfahren nutzt die persönliche Handynummer, um die Anwender bei Internet-Einkäufen oder Anmeldungen in Online-Portalen eindeutig zu identifizieren. Mobile Connect könne künftig auch digitale Behördengänge ermöglichen.

    Der Dienst startet mit einer Kooperation mit der 2017 gegründeten Identitätsplattform Verimi. Dort wird Mobile Connect dazu verwendet, um Kunden die zusätzliche Anmeldung per Mobilfunkrufnummer zu bieten.

    Verimi wird von Großunternehmen wie der Deutschen Telekom, der Allianz, der Deutschen Bank, Lufthansa und dem Medienkonzern Axel Springer getragen. Außerdem sind Konzerne wie die Deutsche Bahn und Volkswagen mit an Bord. Verimi konkurriert mit der Plattform NetID, hinter der die Fernsehkonzerne ProSiebenSat.1 und RTL sowie United Internet mit seinen Marken GMX und web.de stehen.

    Verimi und NetID wollen unter anderem ein Gegengewicht zu amerikanischen Plattformen schaffen - etwa Facebook, Google und Twitter bieten ihren Nutzern schon lange die Möglichkeit an, sich mit ihren Account-Daten auf verschiedenen Seiten anzumelden. Auch Apple will seinen Kunden demnächst einen eigenen Login-Dienst anbieten.

    Mobile Connect verzichtet beim Login auf Passwörter. Die Identifikation des Kunden erfolgt über das Handy. Nach Eingabe der Mobilfunknummer im Internet-Portal wird eine SMS an das Mobiltelefon des Kunden geschickt. Über den in der Textnachricht integrierten Link bestätigt er auf seinem Smartphone den Erhalt. Dadurch erlaubt er dem Netzbetreiber die verschlüsselte Übermittlung einer "pseudonymisierten Kundenreferenznummer" an den Portalbetreiber. So kann der Betreiber den Kunden immer wieder zuordnen und gewährt auch ohne Passwort Zugang zum Onlineshop.

  9. #18
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    Neue Regeln für Online-Zahlungen: Was auf Bankkunden zukommt

    Viele Bankkunden in Deutschland müssen sich von einer Gewohnheit verabschieden: Beim Online-Banking am heimischen Computer können sie Überweisungen künftig nicht mehr durch Eingabe einer sechsstelligen Ziffernfolge freigeben, die sie von einer gedruckten Liste abtippen. Denn die Papierlisten mit nummerierten Transaktionsnummern (TAN) werden abgeschafft. Von diesem Samstag (14.9.) an dürfen Banken nach EU-Recht dieses sogenannte iTAN-Verfahren für Überweisungen vom Girokonto nicht mehr anbieten. Die Neuregelung ist Teil einer größeren Umstellung.

    Warum werden die Papierlisten abgeschafft?
    Grund ist die europäische Zahlungsdiensterichtlinie („Payment Service Directive“/“PSD2“). Mit ihr will Brüssel den Zahlungsverkehr in der Europäischen Union für Verbraucher bequemer und sicherer machen und zugleich den Wettbewerb fördern. Die Richtlinie schreibt unter anderem vor, dass die für das Online-Banking notwendigen Transaktionsnummern künftig dynamisch generiert werden müssen, was mit einer Zahlenfolge auf Papier nicht möglich ist.

    Was bedeutet das für Kunden?
    Beim Online-Banking und beim Einkaufen im Internet gilt künftig die gesetzliche Pflicht zur „starken Kundenauthentifizierung“. Heißt: Jeder Kunde muss seine Identität in jedem Fall mit zwei der drei folgenden Möglichkeiten nachweisen: „Wissen“ (etwa Geheimnummer/PIN), „Besitz“ (zum Beispiel Smartphone, Original-Zahlungskarte), „Sein“ (biometrische Merkmale wie ein Fingerabdruck). Um eine Überweisung online freizugeben, braucht man dann zum Beispiel die PIN und kann sich per SMS eine TAN aufs Handy schicken lassen.

    Wie ist es bei Zahlungen per Kreditkarte?
    Auch bei Kartenzahlungen im Internet müssen sich Verbraucher künftig grundsätzlich mit zwei Faktoren identifizieren. Bei Kreditkarten sind die Vorgaben besonders streng, denn Nummer und Prüfziffer dieser Karten können relativ leicht ausgespäht werden - zum Beispiel beim Einsatz im Restaurant. Darum reicht der Besitz der Karte nicht aus.
    Verbraucher brauchen für Kreditkartenzahlungen beim Online-Shopping nach den neuen Regeln zwei weitere Sicherheitsfaktoren: zum Beispiel ein Passwort und eine TAN. Weil es im Handel bei der Umstellung hakt, lässt die Finanzaufsicht Bafin vorübergehend noch die bisherigen einfacheren Sicherheitsbestimmungen gelten.

    Wie bekommt man künftig die TAN zur Freigabe von Online-Zahlungen?
    Für jeden Auftrag benötigen Bankkunden eine eigens erstellte TAN.
    Diese kann sich der Kunde beispielsweise per SMS auf eine zuvor bei der Bank hinterlegte Handynummer schicken lassen („mobileTAN“/“mTAN“). Auch ein spezieller TAN-Generator kann zum Einsatz kommen. Dieses kleine Gerät erzeugt im Zusammenspiel mit der Bankkarte eine TAN fürs Online-Banking („chipTAN-Verfahren“). Manche Institute bieten ein „PhotoTAN“-Verfahren an: Dabei erscheint im Online-Banking des Kunden ein Barcode, der mit dem Handy abfotografiert wird. Daraufhin wird eine TAN generiert und die Buchung nach Freigabe durch den Kunden abgewickelt.

    Warum dürfen die Papierlisten mit den TANs nicht mehr genutzt werden?
    Kriminelle versuchen immer wieder, Bankkunden dazu zu bringen, PIN und TAN zu verraten - etwa, indem sie gefälschte Websites schalten oder Verbraucher per E-Mail oder SMS auf die falsche Fährte locken.
    Wenn dann noch die per Post verschickten gedruckten iTAN-Listen in falsche Hände geraten, können Kriminelle das Konto plündern. „Wenn Sie sorgsam mit der TAN-Liste umgehen und Ihren Computer nach aktuellen Standards sichern, bietet die TAN-Liste ausreichenden Schutz. Gerät Ihre TAN-Liste aber in Hände Dritter, kann keine Sicherheit gewährleistet werden“, heißt es beispielsweise in älteren Kundeninformationen der Postbank. Die Postbank hat das iTAN-Verfahren bereits 2011 eingestellt.

    Sind die anderen Verfahren wirklich sicherer?
    Sogenannte dynamische Legitimationsverfahren haben den Vorteil, dass eine TAN - anders als bei der gedruckten iTAN-Liste - jeweils neu erstellt wird. Diese Nummern sind dann an den jeweiligen Auftrag gekoppelt und zeitlich begrenzt gültig. Allerdings gibt es auch Bedenken. „Das mTan-Verfahren ist zwar praktisch und benutzerfreundlich, birgt aber leider auch einige Risiken“, warnt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. „Unter Umständen können Kriminelle die zur Authentifizierung verschickten SMS-Nachrichten abfangen oder umleiten. So besteht die Gefahr, dass die in der SMS enthaltene TAN missbraucht wird.“

    Was ändert sich noch für Bankenkunden?
    Die „PSD2“ bricht zudem das Monopol der Banken beim Zugriff auf Kontodaten. Künftig müssen Geldhäuser auch Drittanbietern wie Finanz-Start-ups (Fintechs) den Zugriff auf Daten ihrer Kunden ermöglichen. So gibt es Firmen, die Tagesgeldzinsen verschiedener Banken vergleichen und den Geldtransfer dorthin anbieten. Andere helfen Verbrauchern beim Sparen, indem sie automatisch kleine Beträge zur Seite legen. Banken sind von der Neuregelung alles andere als begeistert. Denn wer weiß, wie viel Geld Kunden auf dem Konto haben und für was sie es ausgeben, kann ihnen leicht weitere Dienste anbieten - Baufinanzierungen etwa, Kredite oder Versicherungen.

    Kann nun jeder auf mein Konto zugreifen?
    Verbraucher müssen nicht fürchten, dass Firmen unkontrolliert auf ihre Daten zugreifen. Bankkunden müssen die Weitergabe von Daten ausdrücklich erlauben, der Zugriff geschieht über die Hausbank und nur für den angefragten Zweck. Das maschinengesteuerte Auslesen von Girokonten, das Auskunft über sämtliche Zahlungen und Gewohnheiten von Bankkunden gibt, hat die EU verboten.

    Wie funktioniert die Öffnung von Konten in der Praxis?
    Nach Zustimmung des Kunden können Fintechs über eine neue Schnittstelle auf bestimmte Daten zugreifen. Auf dieser Grundlage können sie Kunden dann Angebote unterbreiten. Allerdings stellte die Finanzaufsicht Bafin Mitte August fest, dass die Technik noch nicht so reibungslos funktioniert wie erwartet. Es gebe noch „funktionale Mängel“ bei den neuen „PSD2“-konformen Schnittstellen. Daher müssen die Geldinstitute nachbessern und dürfen daher nicht zum 14. September einfach die alten Datenkanäle zumachen.

  10. #19
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    EuGH-Urteil: „Recht auf Vergessenwerden“ gilt nicht weltweit

    Das europäische „Recht auf Vergessenwerden“ im Internet gilt nicht global. Betreiber wie Google müssen Links aus Ergebnislisten bei einem erfolgreichen Antrag der Betroffenen nur in den europäischen Versionen ihrer Suchmaschinen löschen, wie der Europäische Gerichtshof am Dienstag in Luxemburg entschied. Zudem schrieben die EU-Richter eine genaue Abwägung bei der Frage vor, welche Suchergebnisse überhaupt unterdrückt werden müssen.

    Es geht um Links zu Informationen im Internet, die bei einer Suche nach einem bestimmten Namen auftauchen. Der EuGH hatte zwei unterschiedliche Streitfälle aus Frankreich zu entscheiden. In einem Fall wollten Kläger Google verpflichten, Links zu heiklen Hinweisen etwa zu Religionszugehörigkeit oder früheren Sexualvergehen aus der Ergebnisliste zu streichen. (Rechtssache C-136/17).

    Im anderen Fall wollten Datenschützer den US-Betreiber zwingen, bei erfolgreichen Anträgen solche Links wirklich aus allen Versionen der Suchmaschine weltweit zu tilgen. (Rechtssache C-507/17) In beiden Fällen entschieden die EU-Richter eher im Sinne von Google und setzten dem „Recht auf Vergessenwerden“ Schranken.

    So stellten die EU-Richter zur Reichweite solcher Löschanträge fest, anders als in der Europäischen Union gebe es in vielen anderen Staaten kein „Auslistungsrecht“. Auch sei das Recht auf Schutz personenbezogener Daten nicht uneingeschränkt: Es müsse mit anderen Grundrechten abgewogen werden, etwa mit der Informationsfreiheit der Internetnutzer.

    Nach jetziger Rechtslage müsse ein Link bei einem erfolgreichen Antrag also nicht in allen Versionen einer Suchmaschine gelöscht werden, sondern nur in denen der EU-Staaten. Allerdings müssten die Betreiber Internetnutzer versuchen davon abzuhalten, von einem EU-Staat aus auf die entsprechenden Links in Nicht-EU-Versionen der Suchmaschine zuzugreifen. Gemeint ist offenbar das sogenannte Geoblocking. Dabei wird der Standort eines Anwenders über seine IP-Adresse oder andere Methoden lokalisiert und das Online-Angebot entsprechend zugeordnet.

    Komplizierter ist die Antwort der EU-Richter auf die Frage, welche Links auf Verlangen der Betroffenen gelöscht werden müssen. Google und Co müssen demnach prüfen, ob die Aufnahme in die Ergebnisliste zum Schutz der Informationsfreiheit unbedingt erforderlich sei.

    Vier Betroffene in Frankreich hatten erfolglos die Löschung von Links beantragt. Dabei ging es etwa um eine satirische Fotomontage, um Informationen über Verbindungen zur Scientology-Kirche oder um den Link zu einem Artikel über eine Anklage wegen sexueller Übergriffe auf Jugendliche.

    Die Richter stellten grundsätzlich klar, dass das Verarbeiten personenbezogener Daten, aus denen etwa politische Meinungen, ethnische Herkunft oder Informationen über Gesundheit und Sexualleben hervorgehen, in der Regel verboten ist. Aber es gebe Ausnahmen.

    Diese hingen von der Art der Information, deren Sensibilität für das Privatleben der betroffenen Person und vom Interesse der Öffentlichkeit ab. Auch die Rolle der Person im öffentlichen Leben sei einzubeziehen. Suchmaschinenbetreiber müssten ihre Entscheidung auf Grundlage aller relevanten Umstände des Einzelfalls treffen.

    Der Piraten-Europaabgeordnete Patrick Breyer erklärte zu den Urteilen, Suchmaschinen-Verweise auf legale Inhalte zu blockieren, habe mit einem wirksamen „Recht auf Vergessen“ ohnehin wenig zu tun. „Anstelle untauglicher Sperren sollten unzulässige Informationen dort gelöscht werden, wo sie gespeichert sind, und zulässige Informationen auffindbar bleiben.“

  11. #20
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    Internationale Aktion gegen große Filesharing-Plattform

    Share-Online.biz, die größte deutschsprachige Filesharing-Plattform, ist am Mittwoch vom Netz genommen worden.

    Ermittler durchsuchten bei einer internationalen Razzia gegen die Betreiber der Plattform Wohnungen und Geschäftsräume in Deutschland, Frankreich und den Niederlanden. Über Share-Online.biz sollen Raubkopien von Filmen und anderen Inhalten verteilt worden sein.

    Den Angaben zufolge wurden umfangreiche Beweismittel sichergestellt.

    Es gehe um „unfassbare Datenmengen“, sagte ein Sprecher der bei der Staatsanwaltschaft Köln angesiedelten Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime NRW am Donnerstag. Die aufwendige Aktion mit Ermittlern aus Frankreich, den Niederlanden und Deutschland habe am Mittwoch stattgefunden.

    Die Ermittlungen richten sich demnach gegen drei Männer im Alter von 40, 48 und 54 Jahren mit Wohnsitzen in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Sachsen-Anhalt. Von dem Trio genutzte Server hätten zudem in den Niederlanden und in Frankreich gestanden. Der 54-Jährige sei der Hauptverdächtige und lebe im Raum Aachen, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft.

    Festnahmen gab es am nicht. Den Betreibern werde vorgeworfen, durch den Betrieb der Filesharing-Plattform vielfache Beihilfe zur gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke begangen zu haben, so die Ermittler. Das von den Verdächtigen mutmaßlich organisierte Onlineportal ist Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft zufolge der größte in Deutschland betriebene sogenannte Filehoster. Auch die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen sprach vom „größten auf den deutschsprachigen Markt ausgerichteten Filehosting-Dienst“.

    Über die Plattform seien urheberrechtlich geschützte Werke zum Download angeboten worden. Zudem habe es Anreize für Nutzer geben, um Raubkopien hochzuladen. Dabei habe es sich etwa um Kinofilme, Serien, Pornos und Musik gehandelt. Durch den Betrieb der Plattform sollen die Tatverdächtigen laut Staatsanwaltschaft von April 2008 bis Oktober 2017 einen Umsatz von mehr als 50 Millionen Euro gemacht haben.

    Das Geld kam vor allem von den Nutzern. Sie konnten Share-Online.biz auf Wunsch mit kostenpflichtigen Premium-Accounts mit höheren Download-Geschwindigkeiten nutzen. Für 28 Tage Premium-Zugang wurden im Oktober 10 Euro verlangt, für sechs Monate waren es 40 Euro. Eine Mitgliedschaft über 30 Monate wurden zuletzt zum „Vorzugspreis“ von 100 Euro angeboten.

    Den Nutzern der Plattform drohen strafrechtliche Ermittlungen.

    „Tatsächlich ist sowohl der Upload- als auch der Download eine Straftat nach § 106 Urheberrechtsgesetz (UrhG)“, sagte der Kölner Fachanwalt Christian Solmecke der dpa. „Hier droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.“ Handelten die Täter sogar gewerblich, drohten sogar bis zu fünf Jahren Gefängnis.

    Die Staatsanwaltschaft ermittle zunächst gegen die Betreiber der Plattform wegen Beihilfe. „Sie hat aber bereits angekündigt, ihre Ermittlungen möglicherweise sowohl auf Up- als auch Downloader auszuweiten“, betonte Solmecke. Im Fokus stünden aber vor allem die Top-Uploader. Die Uploader verdienten durch das illegale Hochladen z.B. eines aktuellen Blockbuster-Films sogar Geld. „Bei ihnen haben die Rechteinhaber ein großes Interesse an einer Abmahnung, da der Schaden, der durch ihr Verhalten entstanden ist, besonders groß ist und deshalb hohe Summen gefordert werden können.“

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