Im Zuge der Auseinandersetzung um die Aufrechterhaltung des Sendebetriebs hat der Fernsehsender tm3 am gestrigen Montag bei dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg wie angekündigt form- und fristgerecht erfolgreich Beschwerde eingereicht, verbunden mit dem Antrag auf Erlasses eines Hängebeschlusses, wie tm3 heute weiter mitteilte.
Einen Hängebeschluss musste der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg laut Angaben von tm3 allerdings nicht erlassen, denn die Landesanstalt für Kommunikation (LFK) kam einer gerichtlichen Bitte nach, dass bis zur Entscheidung über das Beschwerdeverfahren keine Vollzugsmaßnahmen ergriffen werden. Hierüber haben sich der 1. Senat des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg und die Landesanstalt für Kommunikation (LfK) verständigt.
tm3 gab bekannt, dass man somit bis mindestens zu einer Entscheidung über die eingelegte Beschwerde seinen Sendebetrieb weiter aufrechterhalten könne. Wann mit einer Entscheidung im Beschwerdeverfahren zu rechnen ist, steht laut Senderangaben noch nicht fest.




Reply With Quote