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Thread: Beiträge in öffentlich-rechtlichen Mediatheken jetzt länger zu sehen

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    Beiträge in öffentlich-rechtlichen Mediatheken jetzt länger zu sehen

    Der an diesem Mittwoch in Kraft tretende neue Rundfunkstaatsvertrag bringt nach Ansicht der rheinland-pfälzischen Medienstaatssekretärin Heike Raab (SPD) Vorteile sowohl für Mediennutzer als auch für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und die Zeitungsverlage. In dem neuen Vertrag wird beispielsweise geregelt, dass Beiträge in den Mediatheken künftig länger abrufbar sein dürfen.

    Bislang habe nach sieben Tagen alles gelöscht werden müssen, das ändere sich nun. „Es ist ein Riesenschatz, den der öffentlich-rechtliche Rundfunk in den Mediatheken den Fernsehzuschauerinnen und Fernsehzuschauern und Hörerinnen und Hörern zur Verfügung stellt“, sagte Raab der Deutschen Presse-Agentur. Sie spricht als Medienstaatssekretärin von Rheinland-Pfalz für das Bundesland, das bei der Rundfunkkommission den Vorsitz hat.

    Mit dem neuen Vertrag würden etwa in den Mediatheken der Öffentlich-Rechtlichen „Previews“ möglich - damit beispielsweise vorab schon Serien angeschaut werden könnten - „so wie das die großen US-Plattformanbieter heute schon tun“, sagte Raab. „Das muss auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk tun können.“

    Ein großer Fortschritt ist Raab zufolge außerdem die neue Schlichtungsstelle, die Konflikte zwischen Verlegern und Sendern außergerichtlich beilegen soll. Raab sprach in dem Zusammenhang von einer „Ausbalancierung der Dualität zwischen den Öffentlich-Rechtlichen und den Privaten“. In der Onlinewelt konkurrieren alle Medienvertreter miteinander - „die schreibende Zunft und die audiovisuellen Medien“, sagte Raab.

    In der Vergangenheit habe es Konfliktfälle gegeben, Verleger hätten öffentlich-rechtlichen Anstalten vorgeworfen, dass Angebote im Netz wie eine gedruckte Zeitung daherkommen. Nun sei geregelt, dass öffentlich-rechtliche Online-Angebote nicht presseähnlich sein dürften und es einen Bezug zur Aktualität oder einer Sendung brauche.

    „Weil es in den vergangenen Jahren Streitfälle gab, die alle vor den deutschen Gerichten ausgetragen worden sind und unglaublich langwierig waren, haben wir uns darauf geeinigt, dass es eine Schlichtungsstelle geben soll“, sagte Raab. Konkret gebe es eine, wenn die ARD betroffen sei, und eine, sofern es um das ZDF gehe.

    In beiden sitzen Stellen Raab zufolge der Vorstandschef von Axel Springer, Mathias Döpfner, als Präsident des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), ein BDZV-Vizepräsident sowie ein Vertreter des jeweils von dem Streitfall betroffenen Verlages.

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    Fünf Neuerungen für ARD und ZDF im Internet ab 1. Mai 2019

    Welchen Auftrag haben die öffentlich-rechtlichen Medien? In welcher Form darf Produktwerbung gemacht werden? Welche Inhalte werden im Internet veröffentlicht? Die „Dos and Don'ts“ von ARD, ZDF und Deutschlandfunk sind im Rundfunkstaatsvertrag festgelegt, der am 1. Mai 2019 in Kraft tritt. Schwerpunkt in diesem Jahr sind Telemedien, also alles rund ums Internet.

    Der MDR hat die wichtigsten Neuerungen des im Rundfunkstaatsvertrags zusammengestellt.

    Das sind die fünf wichtigsten Neuerungen

    1. Mehr Angebot in den Mediatheken Vor allem beim jungen Publikum steigt die Beliebtheit der Mediatheken von ARD und ZDF. Um dem Rechnung zu tragen, sollen Inhalte ausgebaut werden und länger verfügbar sein. So dürfen ab dem 1. Mai 2019 auch europäische Produktionen, wie zum Beispiel Formate der BBC, bis zu 30 Tage in den Mediatheken von ARD und ZDF angeboten werden.
    2. Mehr Online-Inhalte Manche Themen sind zu komplex oder speziell. Manchmal gibt es einfach zu viele Inhalte für die begrenzte Sendefläche von Hörfunk und Fernsehen. Im Netz ist das kein Problem. Jetzt erlaubt der Gesetzgeber ausdrücklich Produktionen nur fürs Web. Dabei spielen nicht nur die Websites und Mediatheken der Sender eine zentrale Rolle, sondern auch Online-Plattformen wie YouTube, Facebook oder Twitter.
    3. Mehr Verlinkung Sie suchen weiterführende Informationen zu einem bestimmten Thema? In Zukunft kein Problem, denn ähnliche Inhalte sollen in den Angeboten von ARD und ZDF untereinander verlinkt werden, so dass Sie sich ganzheitlich über das Thema informieren können.
    4. Mehr Barrierefreiheit Manuskripte, Untertitelungen, einfache Sprache – Angebote für Menschen mit sensorischen Einschränkungen sollen ausgebaut werden, damit möglichst vielen Menschen der Zugang zu den Netzangeboten der öffentlich-rechtlichen Sender offen steht.
    5. Audio und Video in den Vordergrund Um den Vorwurf der Presseähnlichkeit gab es in den letzten Jahren viel Wirbel, daher sollen ARD und ZDF ihren Fokus stärker auf Audio und Videoformate legen. Darüber hinaus soll eine Schlichtungsstelle zwischen Presseverbänden und dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk eingerichtet werden.

    Last but not least bleibt das komplette Online-Angebot der öffentlich-rechtlichen Sender werbefrei.

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