Die ProSiebenSat.1 TV Deutschland GmbH erhält ab 1. Januar 2020 die bei der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) beantragte Genehmigung zur bundesweiten Verbreitung des Fernsehvollprogramms ProSieben – vorbehaltlich der noch ausstehenden Zustimmung der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK). Das hat der Medienrat in seiner Sitzung vom 17. Oktober entschieden. Im Moment werde das Programm auf Grundlage einer Zulassung der Medienanstalt Berlin-Brandenburg bundesweit verbreitet, die zum Jahresende ausläuft, hieß es.
Durch den Lizenzwechsel von Berlin nach Bayern seien für die Zuschauerinnen und Zuschauer keine Änderungen zu erwarten. ProSieben werde wie bisher als bundesweites Vollprogramm verbreitet. Die Genehmigung schließe weiter die Berechtigung zur Verbreitung des Programms über Satellit zum Zweck der Einfügung von Fernsehwerbung ein, die sich an die Zuschauer in der Schweiz und Österreich richtet.
Siegfried Schneider, Präsident der BLM: „Die Hauptverwaltung von ProSieben, wo auch die redaktionellen Entscheidungen getroffen werden, sitzt bereits in Bayern. So ist es nur folgerichtig, dass der Sender nun auch bei uns lizensiert ist – zumal wir bei Kabel Eins und neuen Online-Aktivitäten bereits gut und bewährt zusammenarbeiten.“
Weder aus programmlicher Sicht noch aus Sicht des Jugendschutzes stehe der Genehmigung des vielfältigen Angebots ProSieben etwas entgegen, so der Medienrat.
Da es sich um einen Genehmigungswechsel und nicht um eine Neugenehmigung handelt, werde die bestehende Angebotsvielfalt durch die „Neuzulassung“ bei der Landeszentrale – bundesweit gesehen – allerdings nicht erhöht, sondern sie bleibe erhalten. Die BLM begrüßt jedoch, dass der Anteil an Eigenproduktionen wie Shows und Serien bei ProSieben seit zwei Jahren wieder kontinuierlich wächst.




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