Vodafone und ARTE haben ihre Rechtsstreitigkeiten um Einspeiseentgelte für die Programmverbreitung im Kabelnetz beigelegt und sich auf eine langjährige Partnerschaft geeinigt.
Mit dem Schritt wollen der Kabelnetzbetreiber, der in Deutschland rund 25 Millionen TV-Haushalte erreicht, und der Europäische Kulturkanal die Verbreitung und Nutzung von Inhalten auf den Kabel-TV-Plattformen von Vodafone noch komfortabler und attraktiver machen. Zu Vertragsdetails wollte ein Vodafone-Sprecher gegenüber InfoDigital keine Angaben machen.
Im ersten Schritt ist die Integration digitaler Komfortfunktionen wie beispielsweise "Instant Restart", das Zurückspringen an den Anfang einer laufenden Sendung, vorgesehen. Zudem erhalten Vodafone-TV-Kunden auf der TV-Plattform GigaTV bald direkten Zugang zur ARTE-Mediathek. Die Integration auf der Horizon-Plattform im ehemaligen Unitymedia-Kabelnetz ist in Prüfung.
"Für unsere Kunden ist die erzielte Einigung eine gute Nachricht. Theater und Konzerthäuser sind geschlossen, der Kultur- und Musikgenuss findet vorranging im Netz statt", sagte Andreas Laukenmann, Geschäftsführer für Privatkunden bei Vodafone Deutschland. "ARTE bietet in seiner Mediathek eine vielfältige Auswahl spannender Sendungen, hochwertiger Features und hörenswerter Konzerte. Mit der langfristig ausgelegten Partnerschaft können wir unseren Kunden bald das kulturelle Angebot aus der ARTE-Mediathek bereitstellen. Gemeinsam konzentrieren wir uns darauf, den Zuschauern ein großartiges Fernseherlebnis mit einem abwechslungsreichen TV-Angebot zu bieten, das jederzeit und überall abrufbar ist."
Markus Nievelstein, Geschäftsführer von ARTE Deutschland, erklärte: "In diesen ungewöhnlichen Zeiten tut ARTE sein Bestes, um die Welt in die Wohnzimmer zu bringen, tiefgründige Orientierung und intelligente Unterhaltung zu bieten. Auch wir freuen uns, dass sich durch diesen Vertrag der Kreis unserer Zuschauer erweitert und nicht nur unser hochwertiges Fernsehprogramm, sondern auch die vielfältigen digitalen Angebote des Senders nun zahlreichen Kabelhaushalten zugänglich werden."
ARTE und Vodafone (wie auch Unitymedia in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden-Württemberg) waren seit Beginn 2013 unterschiedlicher Auffassung über die Bedingungen der Verbreitung des Senders im Kabelnetz. Die Frage, ob diese Verbreitung eine vertragliche Grundlage und insbesondere eine Vergütung erfordert, war Gegenstand zahlreicher Gerichtsverfahren. Diese Rechtsstreitigkeiten werden nunmehr im Nachgang zu dem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) im Februar 2020 und als Folge des jetzt geschlossenen Kooperationsvertrages beendet.
Bereits im Jahr 2018 hatten sich Vodafone und Unitymedia mit ARD und ZDF auf außergerichtliche Vergleiche geeinigt. Zuletzt hatte sich Ende 2019 das Deutschlandradio mit Vodafone auf einen Vergleich verständigt. Weitere Klagen über die Verbreitungsbedingungen im Kabelnetz gibt es laut Vodafone nicht.




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