Das Bundesverfassungsgericht hat die Eilanträge von ARD, ZDF und Deutschlandradio gegen die Blockade der Erhöhung des Rundfunkbeitrags durch Sachsen-Anhalt abgewiesen. Damit kann der monatliche Beitrag zum Jahreswechsel nicht wie ursprünglich geplant um 86 Cent steigen.

Das Bundesverfassungsgericht habe es laut einem Bericht bei "Tagesschau Online" abgelehnt, eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags vorläufig anzuordnen. Entsprechende Eilanträge der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD, ZDF und Deutschlandradio wiesen die Richterinnen und Richter zurück.

Damit hätten sie aber noch keine abschließende Entscheidung getroffen. Ob der Rundfunkbeitrag erhöht werden muss oder nicht, wird das Verfassungsgericht zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden.

Die Rundfunkanstalten hatten vorgetragen, dass sich ohne eine Erhöhung im Januar das Programmangebot verschlechtern werde und dass dies ihre Rundfunkfreiheit irreparabel verletze. Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts haben sie aber nicht ausreichend begründet, dass ihnen vor der endgültigen Entscheidung über den Beitrag schwere Nachteile entstehen.

Der ARD-Vorsitzende Tom Buhrow teilte nach Bekanntgabe der Entscheidung gegenüber Tagesschau Online mit: "Wir müssen nun unsere Finanzplanungen anpassen. Ein Ausbleiben der Beitragsanpassung wird gravierende Maßnahmen erfordern, die man im Programm sehen und hören wird." Man werde nun gemeinsam beraten.