Streaming-Anbieter verfügen grundsätzlich über Messdaten, die für eine medienkonzentrationsrechtliche Nutzungserfassung verwendet werden können. Für eine anbieterübergreifende Vergleichbarkeit der Daten bedarf es jedoch einheitlicher Standards bei der Datenerhebung. Zudem ist eine gesetzliche Regelung erforderlich, durch die der KEK ein Zugang zu diesen Daten eröffnet wird. Hierfür kann an die bestehende Regelung zur Ermittlung der Zuschaueranteile angeknüpft werden. – Dies sind einige der zentralen Erkenntnisse aus dem Gutachten „Ansätze für eine Nutzungserfassung von Video-Streaming-Angeboten“, das das Fraunhofer-Institut für Offene Kommunikationssysteme FOKUS (Berlin) im Auftrag der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) erstellt hat.

Video-Streaming auf dem Vormarsch
Video-Streaming-Angebote prägen zunehmend die Medienlandschaft. In der Form des Live-Streamings handelt es sich um Rundfunk, in der nichtlinearen Form des Video-on-Demand (VoD) besteht zumindest eine deutliche Nähe zum linearen Fernsehen. Das lineare Fernsehen steht bislang im Zentrum der medienkonzentrationsrechtlichen Regulierung. Demgegenüber fehlt es im Hinblick auf Video-Streaming-Angebote schon an einer regelmäßigen umfassenden Erhebung und Ausweisung von Nutzungsdaten.

Keine Ausweisung von Live-Streaming in Form von Zuschaueranteilen
Die von der AGF Videoforschung ausgewiesenen Zuschaueranteile decken nicht die Nutzung von Livestreams im Internet ab. Aus den Nutzungsangaben und Abrufzahlen zu einzelnen Programm-Streams lässt sich zwar das Meinungsbildungsgewicht einzelner Angebote abschätzen. Eine einheitliche und umfassende Nutzungserfassung von Livestreams erfolgt jedoch nicht. Es wird auch keine einheitliche Gesamtnutzung für das lineare Fernsehen inklusive Livestreams ausgewiesen. Dies stellt schon im Hinblick auf die geltende Gesetzeslage ein Defizit dar.

Intransparenz im VoD-Bereich
VoD-Angebote kann die KEK allenfalls im Rahmen der Bewertung von Aktivitäten eines TV-Veranstalters auf medienrelevanten verwandten Märkten berücksichtigen. Im Rahmen eines Gesamtmarktmodells, wie es derzeit diskutiert und gefordert wird, müsste die VoD-Nutzung dagegen regelmäßig erfasst werden. Praktisch stehen einer Berücksichtigung des VoD-Bereichs durch die KEK die weitgehende Intransparenz im Hinblick auf Nutzungszahlen und die damit verbundene fehlende Abbildung von „Marktanteilen“ der in diesem Bereich aktiven Unternehmen entgegen. Es erfolgt keine der Zuschaueranteilsmessung im linearen Fernsehen vergleichbare umfassende Erhebung und Ausweisung von VoD-Nutzungszahlen. Die Unternehmen selbst geben Angaben zu Abonnenten und Abrufzahlen – wenn überhaupt – nur unregelmäßig und oft pauschaliert bekannt.

Im Markt vorhandene Nutzungsdaten
Das Gutachten evaluiert die existierenden Methoden zur Nutzungserfassung von Video-Streaming-Angeboten im deutschen Markt. Im Rahmen der Auswertungen hat sich gezeigt, dass alle befragten TV-Sender, Streaming-Anbieter und in der Regel auch Gerätehersteller Daten bezüglich ihrer Angebote und Endgeräte erheben. Die Erhebungen erfolgen auf Account- bzw. Abonnement-Ebene sowie auf Plattform- und Geräteebene. Bei Datenerhebungen am Anfang der Ausspielkette ist sehr genau bekannt, welcher Inhalt für welche Dauer abgerufen wird, jedoch nicht, von wie vielen individuellen Nutzern diese Inhalte letztlich konsumiert werden. Marktforschungsunternehmen führen Erhebungen von zumeist unterschiedlichen Teilmärkten unter Verwendung von technischen Vollerhebungen, eigener Mess-Hardware und Panels durch. Am Ende der Ausspielkette, beim Nutzer also, stellt die lückenlose Erfassung des individuellen Medienkonsums über alle zur Verfügung stehenden Ausspielwege eine große Herausforderung dar.

Die Gutachter empfehlen, eine technische Vollerhebung anzustreben und diese um ein repräsentatives Panel anzureichern. So könnte eine Video-Gesamtnutzung ausgewiesen werden. Hierbei können Daten aus Vollerhebungen der Streaming-Anbieter eine Grundlage bilden, die bei diesen üblicherweise ohnehin vorliegen. Aufgrund der unterschiedlichen Messmethoden, Metriken und Grundgesamtheiten sind die gegenwärtig erhobenen Daten jedoch nicht oder nur bedingt vergleichbar. Eine Normierung der zu erhebenden Daten ist daher unerlässlich. Angesichts der grundsätzlichen Ähnlichkeit der angewendeten Messmethoden sollte dies möglich sein.