Im Streit um die Erhöhung des Rundfunkbeitrags haben die Öffentlich-Rechtlichen Sender ARD, ZDF und Deutschlandradio mit ihrer Verfassungsbeschwerde einen aus ihrer Sicht großen Erfolg erzielt. Der Rundfunkbeitrag steigt wie geplant auf monatlich 18,36 Euro. Das ordnete das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss rückwirkend zum 20. Juli an.
Allerdings gilt die Regelung nur als vorläufig, bis zum Inkrafttreten einer staatsvertraglichen Neuregelung, hieß es. Das Land Sachsen-Anhalt hatte die Erhöhung um 86 Cent blockiert, die Karlsruher Richter werteten dies allerdings als eine Verletzung der im Grundgesetz festgeschriebenen Rundfunkfreiheit.
Die ursprünglich geplante Erhöhung des Rundfunkbeitrags scheiterte, da in Sachsen-Anhalt im Dezember 2020 die dafür notwendige Abstimmung im Landtag abgesagt wurde. Hintergrund war ein Koalitionsstreit zwischen CDU, SPD und Grüne. Die ARD-Anstalten, das ZDF und das Deutschlandradio legten daraufhin Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe ein.




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