Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hat in ihrer 264. Sitzung entschieden, dass den folgenden Zulassungen und Beteiligungsveränderungen keine Gründe der Sicherung der Meinungsvielfalt entgegenstehen:
- Zulassung ran.de / Seven.One Entertainment Group GmbH
Die ProSiebenSat.1 Media SE vereinfacht ihre Konzernstruktur und bündelt eine weitere Sendelizenz bei der Seven.One Entertainment Group GmbH: Das Sportspartenprogramm ran.de wird bislang von der Seven.One Sports GmbH veranstaltet. Sie soll nunmehr auf ihre Muttergesellschaft, die Seven.One Entertainment Group GmbH, verschmolzen werden.
- Beteiligungsveränderung / adviqo GmbH
Das auf „Spiritualität und Lebensberatung“ ausgerichtete Programm Astro TV wechselt den Eigentümer: Die Muttergesellschaft der Veranstalterin adviqo GmbH, die adviqo Management und Verwaltungs GmbH, wird von der Ingenio Europe GmbH übernommen.
- Beteiligungsveränderung / DOSB New Media GmbH
Bei der DOSB New Media GmbH – Veranstalterin des Livestream-Angebots Sportdeutschland.tv – hat eine Reihe von Beteiligungsveränderungen stattgefunden.
- Beteiligungsveränderung / Joyn GmbH
Die Joyn GmbH hat Beteiligungsveränderungen auf der Ebene einer ihrer beiden Obergesellschaften – der Discovery, Inc. – angezeigt.




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