Der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) hat in seiner Sitzung am 14. Juli 2022 beschlossen, die bestehenden Genehmigungen elf bayerischer Anbieter von lokalem Fernsehen um die Ausstrahlung gemeinsamer Satellitenmagazine und sonstiger gemeinsamer Formate auf Satellit zu erweitern. Das gemeinsam erstellte Magazin müsse mindestens zweimal über Satellit wiederholt und auch im Kabelfernsehprogramm ausgestrahlt werden, hieß es.
Da das gemeinsam produzierte Satellitenmagazin neu und von den bisherigen Genehmigungen nicht umfasst ist, habe der Medienrat nach einer Pilotphase nun die Genehmigungen für den Betrauungszeitraum entsprechend erweitert, hieß es weiter.
Das sind die Hintergründe
Unter dem Motto „weniger Satellit – mehr Inhalte und Qualität“ wurde die Satellitenverbreitung der 14 bayerischen Lokal-TV-Programme vor einem Jahr reorganisiert. Im Rahmen der Neustrukturierung arbeiten bis zu drei Anbieter bei der Verbreitung ihrer Programme über eine Satellitenübertragungskapazität zusammen. Die Reduzierung der Satellitenkapazitäten von zwei auf einen Transponder ermöglichte auch die Anpassung des Fördermodells nach Art. 23 des Bayerischen Mediengesetzes (BayMG).
Die Kostenersparnis bei der Satellitenverbreitung bedeute eine Erhöhung der Förderung der Programmherstellung, wodurch die 14 Lokal-TV-Anbieter in Bayern insgesamt weit über 1.000 betraute Sendeminuten mehr pro Woche produzieren können. Wesentliche Bestandteile seien dabei das gemeinsam produzierte Satellitenmagazin und weitere lokal oder gemeinsam produzierte Special-Interest-Sendungen, hieß es abschließend.




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