Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) hat gemäß § 23 Abs. 1 Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz nach Maßgabe des Digitalisierungskonzeptes 2021, KOA 4.000/21-017, die Planung, die Errichtung und den Betrieb drei bundesweiten terrestrischen Multiplex-Plattformen für digitalen terrestrischen Rundfunk ausgeschrieben, teilte die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) am 15. Juli mit.
Zulassungsanträge seien für jede der drei Multiplex-Plattformen „MUX D (KOA 4.255/22-001)“, „MUX E (KOA 4.260/22-001)“ und „MUX F (KOA 4.270/22-001)“ getrennt einzubringen, hieß es. Für die Versorgung des Bundesgebietes seien grundsätzlich die in § 5 des Digitalisierungskonzeptes 2021 dargestellten Bedeckungen vorgesehen.
Anträge müssen bis spätestens 17. Oktober 2022, 13:00 Uhr, bei der KommAustria unter Bezeichnung der beantragten Multiplex-Plattform abgegeben werden. Auf die Verordnung zur näheren Festlegung der Auswahlgrundsätze für die Erteilung von bundesweiten terrestrischen Multiplex-Zulassungen für digitales Fernsehen 2022 (MUX-AG-V MUX D/E/F 2022), KOA 4.000/22-006, wird hingewiesen.




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