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Thread: Allgemeine Neuigkeiten

  1. #991
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    GMail: Millionen Login-Daten im Internet veröffentlicht

    Nutzer von Googles GMail sollten dringend einen Passwort-Wechsel erwägen: In russischen Internet-Foren wurden nun Millionen Login-Daten inklusive Passwort veröffentlicht. Rund fünf Millionen Datensätze wurden entdeckt.

    Unbekannte haben massenhaft Einwahldaten von Google-Profilen im Internet veröffentlicht. Die Kombinationen aus E-Mail-Adresse und Passwort tauchten laut Medienberichten in russischen Internet-Foren auf. Dort seien fast 5 Millionen Datensätze veröffentlicht worden, hieß es. Google schränkte jedoch ein, weniger als zwei Prozent der veröffentlichten Kombinationen seien noch gültig gewesen. Das entspräche etwa 100 000 betroffenen Nutzern des Google-Dienstes GMail.

    Die Konten seien gesperrt worden und die Nutzer angewiesen, ihr Passwort zu ändern, schrieb der Internet-Konzern in einem Firmenblog am späten Mittwoch. Woher die Daten stammen, blieb zunächst unklar. Google erklärte, die Systeme des Unternehmens seien nicht geknackt worden.

    Immer wieder tauchen gestohlene Einwahldaten im Internet auf. Oftmals wird Nutzern ihre eigene Bequemlichkeit zum Verhängnis: Viele verwenden dieselbe Kombination aus E-Mail-Adresse und Passwort für mehrere Dienste. Wird ein Dienst gehackt oder gelangen die Daten an die Öffentlichkeit, sind gleich mehrere Online-Profile dieser Menschen verwundbar. Daher raten Experten, immer unterschiedliche Einwahldaten zu verwenden.

    Das Potsdamer Hasso-Plattner-Institut unterhält eine kostenlose Testseite, auf der Nutzer ihre Mail-Adresse mit geklauten Daten abgleichen können. Die aufgetauchten Google-Daten seien bereits eingepflegt worden, teilte das Institut mit. Die HPI-Datenbank unter https://sec.hpi.de umfasse fast 182 Millionen unterschiedliche Identitätsinformationen.

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  3. #992
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    E-Mails: Trend zur privaten Zweitadresse

    Private Zweitadressen für E-Mails sind in Deutschland mittlerweile sehr verbreitet. 60 Prozent aller Internet-Nutzer haben zwei oder mehr Accounts. 2008 waren es erst 32 Prozent. Im Schnitt besitzen die Internet-Nutzer 2,1 Adressen. In absoluten Zahlen haben die Bundesbürger insgesamt rund 107 Millionen private E-Mail-Accounts. Das ergab eine aktuelle, repräsentative Studie im Auftrag des Hightech-Verbands BITKOM. „Eine E-Mail-Adresse zusätzlich zur offiziellen Adresse ist sinnvoll, insbesondere für die Anmeldung bei kostenlosen Diensten von Foren und Newslettern“, sagt BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Sollten Phishing- oder Werbemails den Posteingang überschwemmen, können User diese Adresse einfach löschen und sich eine neue Zweitadresse besorgen. Ihre Haupt-Adresse, mit der sie für Bekannte, Geschäftspartner und andere wichtige Kontakte erreichbar sind, bleibt so von Spam oder Phishing-Attacken weitgehend verschont.

    Laut Umfrage haben 7 Prozent der Personen mit Internet-Zugang gar keine private Email-Adresse. 2008 waren es noch 13 Prozent. Sie nutzen das Web ausschließlich zum Surfen. 32 Prozent der Internet-Nutzer besitzen aktuell ein einziges privates elektronisches Postfach. 47 Prozent haben zwei oder drei Adressen, 8 Prozent vier oder fünf Adressen, 5 Prozent gar mehr als fünf Adressen. Die meisten Email-Accounts haben die Internet-Nutzer im Alter zwischen 30 und 49 Jahre eingerichtet. Zwischen Männern und Frauen gibt es keine signifikanten Unterschiede bei der Zahl der privaten Adressen.

  4. #993
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    Schnelles Internet auf dem Land: 5 Forderungen für Breitbandbandausbau

    Auch in ländlichen Räumen sollten Glasfasernetze rasch und möglichst nah an die Nutzer schnellen Internets herangeführt werden. Je näher Glasfaser an die Nutzer gelangt, umso höhere Übertragungsraten und Kapazitäten sind erreichbar. Eine Versorgung mit 50 MBit/s kann dabei nur ein Zwischenziel sein; auf längere Frist werden wesentlich höhere Übertragungsraten erforderlich sein.

    Klare Verantwortlichkeiten beim Breitbandausbau in der Region! Um eine flächendeckende Versorgung mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen sicherzustellen, sollte der Breitbandausbau in territorialen Einheiten wie Landkreise oder im gemeindeübergreifenden Zusammenwirken unter Einbindung der örtlichen Wirtschaft vorangetrieben werden.

    Die in der Kostenreduzierungsrichtlinie der EU enthaltenen Vorgaben zu einer optimalen Nutzung von Synergien und zur Reduzierung der Tiefbaukosten durch eine bessere Koordinierung von Bauarbeiten müssen zeitnah in nationales Recht umgesetzt werden. Außerdem müssen die Voraussetzungen für einen rechtssicheren Einsatz alternativer kostengünstiger Verlegetechniken unter Berücksichtigung der anerkannten Regeln der Technik geschaffen werden (Micro- und Minitrenching, untiefe Verlegungen).

    Bund und Länder werden aufgefordert, noch im Jahr 2014 die Voraussetzungen für eine schnelle Vergabe zusätzlicher Frequenzen für den mobilen Breitbandausbau zu schaffen. Die Vergabe der Frequenzen ist mit einer Auflage zur prioritären Versorgung der ländlichen Räume mit hochwertigen Breitbandanschlüssen zu verbinden.

    Vorgesehene Förderprogramme für den Breitbandausbau müssen zeitnah und in angemessenen Umfang auf den Weg gebracht werden. Die Mittel aus der Vergabe von Frequenzen für mobile Netze müssen zweckgebunden für den Breitbandausbau in unterversorgten ländlichen Gebieten eingesetzt werden und auch für kommunale Initiativen zur Verfügung stehen. Bei der KfW sollte noch 2014 das angekündigte Sonderfinanzierungsprogramm aufgelegt werden. Ein kommunales Konzessionierungsrecht kann die wirtschaftliche Tragfähigkeit von Breitbandprojekten in ländlichen Räumen deutlich verbessern und sollte verstärkt angewandt werden.

  5. #994
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    Neue Konkurrenz: Japaner blasen zum Angriff auf Whatsapp

    Whatsapp bekommt hierzulande neue Konkurrenz aus Fernost. Der japanische Anbieter Line will auf dem deutschen Markt durchstarten und binnen kurzer Zeit zu einem starken Konkurrenten für das populäre US-Unternehmen werden. Helfen soll dabei unter anderem die Integration von Spielen in den Dienst.

    Der führende japanische Anbieter von Kurzmitteilungsdiensten, Line, will verstärkt auf dem deutschen Markt expandieren. "Wir wollen innerhalb kurzer Zeit zu einer starken Konkurrenz für WhatsApp werden", kündigte die Europa-Chefin von Line, Sunny Kim, am Freitag in Tokio im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur an.

    Dabei gehe es nicht nur ums Chatten und Video-Gespräche. Mit einer sogenannten Life Platform integriert Line auch verschiedene andere Elemente wie Kamerafunktionen, Sticker und Spiele. Insbesondere Spiele seien in Deutschland ein "starker Markt", sagte Kim. Darüber hinaus halte das Unternehmen Ausschau nach potenziellen Partnern im Bereich des elektronischen Handels.

    Der japanische Konzern kündigte unter anderem ein Bezahlsystem an, mit dem Nutzer mittels einer Verbindung zu Kreditkarten nicht nur Line-Angebote, sondern auch Dienstleistungen von anderen angeschlossenen Anbietern, Geschäften, Webdiensten und Apps direkt bezahlen können. Damit lasse sich unter anderem Geld direkt an andere Konten schicken, ohne Bankinformationen eingeben zu müssen.

    Die Line Corp. gehört zum koreanischen Konzern Naver und expandiert derzeit besonders stark in Asien. In Europa habe man vor eineinhalb Jahren auf dem spanischen Markt begonnen, sagte Kim. "Wir brauchen für jedes Land eine andere Strategie", erklärte die Europachefin. In Deutschland gelte es, besonders die Stärken von Line beim Datenschutz und der Sicherung der Privatsphäre zu betonen, zum Beispiel beim privaten Chatten.

    Q:digitalfernsehen

  6. #995
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    Deutsche Suchmaschine veröffentlicht neue Version

    Das Entwicklerteam der deutschen Suchmaschine „Unbubble.eu“ gibt ein größeres Update bekannt. Nach mehrmonatiger Entwicklungsdauer können viele Verbesserungen des Metasuchers seit dem 23. Oktober im Netz ausprobiert werden. Sowohl Nutzeroberfläche als auch Kern der Suchmaschine wurden intensiv überarbeitet.

    Die neue Generation der Suchmaschine ist als Beta-Version unter https://beta.unbubble.eu online erreichbar und soll die vorherige Version in den nächsten Wochen ersetzen.

    Neben der einfacheren Bedienung bringt das Update weitere Vorteile. Der Projektleiter Tobias Sasse erläutert: „Im Wettbewerb mit den heutigen Internet-Giganten wird einem nichts geschenkt. Unsere neue Code-Basis stellt sicher, dass wir auch in Zukunft schneller und besser auf Anforderungen des Marktes und unserer User reagieren können.“

  7. #996
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    Smartwatches und Datenbrillen sollen aus Kinos verbannt werden

    Internetfähige Accessoires wie Brillen und Uhren sollen in US-Kinos verboten werden. Der Filmproduktionsverband Motion Picture Association of America und die Kino-Organisation National Association of Theatre Owners empfahlen Inhabern von Filmtheatern am Mittwoch (Ortszeit) eine Vorschrift, wonach solche Geräte im Kinosaal ausgeschaltet und weggepackt werden müssen. Kunden, die dieser Aufforderung nicht nachkämen, könnten des Saals verwiesen werden.

    Bei dem Vorschlag der beiden einflussreichen Organisationen handelt es sich um eine Neufassung von unverbindlichen Branchenrichtlinien, über deren Anwendung jeder Kinobesitzer eigenständig entscheiden kann. Hintergrund ist die Sorge, dass mit Geräten wie der Datenbrille Google Glass Filme während der Kinovorführung illegal aufgezeichnet werden könnten. Aus diesem Grund ist in vielen Kinos bereits die Nutzung von Smartphones untersagt.

    Mit Google Glass können unter anderem Fotos und Videos aufgenommen und via Internet, zum Beispiel über ein Wifi-Netz oder das Smartphone, verbreitet werden. Die Datenbrille ist in den USA seit dem Frühjahr erhältlich.

  8. #997
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    Kooperation zwischen Microsoft und Dropbox

    Microsoft und der Online-Speicherdienst Dropbox haben am Dienstag bekannt gegeben, dass sie künftig zusammen arbeiten werden. Microsoft-Office-Dokumente sollen direkt in der Dropbox abgelegt werden können und Dropbox will eine App für Windows Phone entwickeln.

    Microsoft und der Online-Speicher Dropbox arbeiten künftig zusammen. Das haben beide Firmen am Dienstag überraschend angekündigt. Danach sollen Benutzer des Microsoft-Büroprogramms Office ihre Dokumente direkt in dem Onlinespeicher von Dropbox ablegen können. Microsoft hat dafür bislang nur den eigenen Onlinespeicher Onedrive vorgesehen. Außerdem können Anwender auf dem iPad oder einem Android-Gerät ihre Unterlagen aus Dropbox direkt mit der Office-App von Microsoft verknüpfen.

    Im Gegenzug kündigte Dropbox an, künftig eine App für das Microsoft-Mobilsystem Windows Phone auf den Markt zu bringen. Die Windows-Smartphones leiden immer noch darunter, dass wichtige Programme nicht zur Verfügung stehen, die es für iPad und iPhone von Apple oder die Vielzahl der Smartphones mit dem Android-System von Google gibt.

  9. #998
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    Re: Allgemeine Neuigkeiten




    Der Software-Konzern Microsoft hat einen Mega-Patchday angekündigt. Am kommenden Dienstag werden nicht weniger als 16 Updates zum Download bereitgestellt, die eine Vielzahl an Schwachstellen in Windows, Office und im Internet Explorer beseitigen werden. Auch das .NET Framework, Microsoft Exchange und die Server Software des Konzerns werden mit Aktualisierungen versorgt.

    Über fünf der Updates werden Sicherheitslücken beseitigt, die von Microsoft als kritisch eingestuft werden und damit der höchsten Warnstufe entsprechen. Neun der Updates sind laut Microsoft als wichtig anzusehen und sollten ebenso zügig nach der Bereitstellung installiert werden.

    Die Updates werden für alle gängigen Windows-Systeme von Microsoft zum Download zur Verfügung gestellt. Nutzer von Windows 8 und Windows 8.1 können sie ab Dienstagabend ebenso herunterladen wie Nutzer von Windows 7, Windows Vista, Windows RT, Windows Server 2003, Windows Server 2008 und Windows 2012. Bei Office sind Anwender von Office 2007 und des Word Viewers aufgerufen, die Updates zügig zu installieren.

    Details dazu, welche Schwachstellen die Microsoft-Software im Detail gefährden, gibt Microsoft wie immer erst mit Bereitstellung der Updates bekannt, um potenziellen Angreifern keine Möglichkeit zu geben, die Schwachstellen vorab auszunutzen.

    Q:inside-digital

  10. #999
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    Neujahrsgrüße werden häufiger per Smartphone-App verschickt

    Dieses Jahr wollen erstmals ähnlich viele Bundesbürger ihre Neujahrsgrüße über eine Smartphone-App verschicken wie per Brief oder Postkarte. 22 Prozent geben an, ihre Grüße zum Jahreswechsel per Messenger versenden zu wollen, 24 Prozent greifen auf die klassische Post zurück. Vor drei Jahren hat noch mehr als jeder Dritte (35 Prozent) einen Brief oder eine Karte verschickt, nicht einmal jeder Zehnte (9 Prozent) nutzte eine Smartphone-App. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Befragung im Auftrag des Digitalverbands BITKOM. „Messenger-Apps zählen inzwischen zu den wichtigsten Anwendungen auf Smartphones, vor allem für viele Jugendliche sind sie das wichtigste Kommunikationsmittel“, sagt BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Unter den Jüngeren bis 30 Jahre liegt der Messenger bereits deutlich vor der Briefpost: 38 Prozent nutzen ihr Smartphone für die Grüße, 18 Prozent nutzen die Post.

    Mit Abstand am beliebtesten bleiben zum neuen Jahr aber Telefonanrufe. Drei Viertel aller Deutschen (75 Prozent) grüßen Freunde und Verwandte per Telefon. 38 Prozent schicken eine SMS, 30 Prozent senden eine E-Mail und 19 Prozent schreiben ihre Grüße in Soziale Netzwerke oder Blogs. 13 Prozent wollen per Videotelefonie grüßen. Während Telefonate in allen Altersgruppen gleich beliebt sind, hängt die Form, wie man Neujahrsgrüße überbringt, ansonsten stark vom Alter ab. Bei den Senioren liegen Briefe mit 36 Prozent auf Platz zwei, deutlich vor SMS mit 17 Prozent und E-Mail mit 7 Prozent. Jüngere nutzen deutlich stärker SMS (56 Prozent), E-Mail (42 Prozent) sowie Einträge in Sozialen Netzwerken (37 Prozent).

    Von denen, die per SMS oder Messenger-Nachricht über die Smartphone-App grüßen, will nur rund jeder Zweite (54 Prozent) zumindest einige seiner Nachrichten pünktlich um Mitternacht verschicken. Jeder Fünfte verschickt bereits Grüße im Laufe des Silvestertages (20 Prozent), rund jeder Vierte (27 bzw. 26 Prozent) am Abend bzw. im Laufe der Nacht. Jeder Dritte (36 Prozent) verschickt Grüße erst am Neujahrstag (Mehrfachnennungen waren möglich).

    Wer Verzögerungen bei der Zustellung seiner Neujahrsgrüße vermeiden will, sollte überlegen, seine Nachricht nicht erst um Mitternacht zu versenden.

    BITKOM gibt Tipps, damit die Neujahrsgrüße per SMS ohne Verzögerung ankommen:

    Technischer Hintergrund
    Trotz erhöhter Serverkapazitäten bei den Netzbetreibern kann es Silvester beim SMS-Versand zwischenzeitlich zu Verzögerungen kommen. Eine SMS wird nicht von einem Mobiltelefon direkt zu einem anderen gesendet. Grundsätzlich landen alle SMS nach dem Abschicken zunächst in der Kurzmitteilungszentrale des Netzbetreibers und werden dort nacheinander abgearbeitet: Es wird geprüft, welchen Mobilfunkanbieter der Empfänger benutzt. Bleibt die SMS im eigenen Netz, verschickt die Kurzmitteilungszentrale die Nachricht an das Empfängertelefon, sobald dieses eingeschaltet und im Netz eingebucht ist. Andernfalls übermittelt sie die Nachricht an das Zielnetz. Von hier wird die SMS dann an das Mobiltelefon des Empfängers verschickt. Niemand muss sich wegen der Verzögerungen Sorgen machen: Alle versendeten SMS kommen beim Empfänger an. Beim Versand von Messenger-Nachrichten kommt es darauf an, dass Sender und Empfänger mit dem Internet verbunden sind. Wie die Nachrichten behandelt werden hängt dabei stark vom jeweils genutzten Dienst wie WhatsApp, iMessage oder Hangout ab.

    1. Vor Mitternacht verschicken
    Wer die Silvester-Nachricht einige Minuten vor Mitternacht verschickt, rutscht schon vor dem großen Andrang durch die Leitung. Allerdings ist in diesem Fall nicht ausgeschlossen, dass die Neujahrsgrüße noch im alten Jahr vom Empfänger gelesen werden.

    2. Nachricht vorschreiben und an Empfängerliste senden
    Schnell auf den Weg bringen können Mobiltelefonierer Neujahrsgrüße, wenn sie den Text vorschreiben und als Entwurf speichern. Zum Jahreswechsel müssen sie dann keine Zeit mit dem Tippen verbringen. Wer mehrere Freunde mit gleichlautenden Grüßen versorgen möchte, sollte außerdem eine Empfängerliste anlegen. Ein Knopfdruck genügt, schon gehen alle Nachrichten auf die Reise.

    3. Mit Terminversand entspannt weiterfeiern
    Wer für Neujahrsgrüße die Silvesterparty nicht unterbrechen möchte, sollte das Internet nutzen. Viele Netzbetreiber und E-Mail-Anbieter bieten einen zeitversetzten SMS-Versand an, auch manche Messenger bieten diese Funktion. Smartphone-Nutzer können auch für den SMS-Versand spezielle Apps nutzen, die einen zeitgesteuerten Versand erlauben. Damit können in aller Ruhe die Grüße vorbereitet werden. Der eigentliche Versand wird dann automatisch zum vorher ausgewählten Zeitpunkt ausgelöst. Dann gehört man zu den ersten, deren Grüße versandt werden. Doch auch beim Terminversand ist die große Nachfrage zu berücksichtigen. Es empfiehlt sich, den Versandzeitpunkt mehrere Minuten vor Mitternacht zu setzen. Außerdem sollten die Nutzungsbedingungen genau unter die Lupe genommen werden. In manchen Fällen werden zusätzliche Gebühren fällig.

  11. #1000
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    Internet: Neues im Jahr 2015

    Im Jahr 2015 treten eine Reihe von Änderungen im Digitalbereich in Kraft. Sie sind für Verbraucher, Unternehmen oder auch die Verwaltung von Bedeutung. BITKOM nennt hier die wichtigsten Neuerungen.

    Kfz-Zulassungsstellen gehen online
    Ab dem 1. Januar 2015 können Fahrzeuge über ein Internetportal bei der zuständigen Zulassungsbehörde abgemeldet werden. Der dafür notwendige Sicherheitscode befindet sich bei Autos, die ab Januar neu oder wieder zugelassen werden, unter den Siegelplaketten der Nummernschilder sowie im Fahrzeugschein. Für die Identifikation benötigen Fahrzeughalter einen neuen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion). Durchschnittlich werden jährlich rund 9 Millionen Fahrzeuge abgemeldet. Der neue Service ist Teil einer langfristig angelegten E-Government-Strategie. Die öffentliche Verwaltung soll künftig für die Bürgerinnen und Bürger auch elektronisch erreichbar sein. Ab dem Jahr 2020 sollen Behördengänge weitgehend entbehrlich werden, soweit die Bürgerinnen und Bürger dieses wünschen und ein persönliches Erscheinen nicht erforderlich ist.

    Reduzierter Mehrwertsteuersatz für bestimmte Hörbücher
    Zum 1. Januar 2015 sinkt die Mehrwertsteuer für Hörbücher auf den ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent. Allerdings ist die Regelung aus Sicht des BITKOM mehr als halbherzig. Die Ermäßigung gilt nur für Tonaufzeichnungen von Buchlesungen, bei denen der Text eins zu eins vorgelesen wird, nicht dagegen für Hörspiele. Diese sind durch die Aufzeichnung „dramaturgischer Effekte“ wie Geräusche, Musik sowie durch verteilte Sprechrollen gekennzeichnet. Zudem gilt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz nur, wenn das Hörbuch auf einem Datenträger geliefert wird. Wird das Hörbuch dagegen aus dem Internet heruntergeladen, fallen die vollen 19 Prozent Mehrwertsteuer an. Dem höheren Regelsatz unterliegen auch alle anderen Publikationen auf elektronischen Medien wie E-Books oder E-Paper. Der BITKOM setzt sich seit langem dafür ein, dass für E-Books der gleiche, geringere Steuersatz wie bei gedruckten Büchern eingeführt wird.

    Bestimmungsland- statt Herkunftslandprinzip für Musik, Videos und Texte
    Eine weitere wichtige Änderung zum 1. Januar betrifft die Mehrwertsteuer für elektronische Dienstleistungen sowie für Rundfunk- und Fernsehdienste, die Privatverbraucher innerhalb der EU grenzüberschreitend in Anspruch nehmen. Die Neuregelung umfasst zum Beispiel den Kauf von digitaler Musik, Filmen, E-Books oder anderen Publikationen. Das bisher geltende Herkunftslandprinzip wird vom Bestimmungslandprinzip abgelöst. Für die Höhe der Mehrwertsteuer ist nicht mehr entscheidend, wo das Unternehmen seinen Sitz hat, sondern in welchem Land die Leistung in Anspruch genommen wird. Die neuen Vorschriften sollen für gleiche Wettbewerbsbedingungen und mehr Steuergerechtigkeit innerhalb der EU sorgen. Um den Aufwand für die Unternehmen möglichst gering zu halten, wird eine so genannte „kleine einzige Anlaufstelle“ (Mini-One-Stop-Shop) in jedem EU-Mitgliedstaat eingerichtet.

    Elektronische Gesundheitskarte wird Pflicht
    Ab dem 1. Januar 2015 müssen gesetzlich versicherte Bundesbürger beim Arzt- oder Zahnarztbesuch ihre elektronische Gesundheitskarte vorlegen. Die alten Gesundheitskarten verlieren unabhängig vom aufgedruckten Ablaufdatum ihre Gültigkeit. Fehlt dem Patienten die elektronische Gesundheitskarte, kann der Arzt eine Privatvergütung verlangen. Der Patient hat aber die Möglichkeit, die Gesundheitskarte oder eine Ersatzbescheinigung seiner Krankenkasse auf Papier innerhalb von zehn Tagen nachzureichen.

    Erleichterungen bei der elektronischen Buchführung
    Neue Regeln gibt es auch für die elektronische Buchführung. Das Bundesministerium der Finanzen hat seine Auslegung der gesetzlichen Vorschriften zur elektronischen Buchführung und zur elektronischen Betriebsprüfung überarbeitet. Die aktualisierten Vorgaben gelten für Wirtschaftsjahre, die am 1. Januar 2015 oder später beginnen. Sie sind zwar für die Steuerpflichtigen nicht rechtsverbindlich, können aber für die Unternehmenspraxis hilfreich sein. So müssen zum Beispiel E-Mails nicht mehr für steuerliche Zwecke aufbewahrt werden, wenn sie lediglich als Transportmittel für aufbewahrungspflichtige Unterlagen dienen. Weiterhin lässt es die Finanzverwaltung zu, dass Papierbelege nach einem ordnungsgemäßen Scan-Vorgang vernichtet werden.

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