Kartellamt ermittelt weiterhin zu umstrittener Boxenpolitik sowie zu so genannter „Grundverschlüsselung“
Das Bundeskartellamt untersucht weiterhin die Boxenpolitik der Unternehmen Unitymedia, Kabel Deutschland und Premiere/Sky. Dabei wird ihre Geschäftspraxis, bestimmte Inhalte über proprietäre Boxen zu vertreiben, auch in Hinblick auf eine etwaige Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung kartellrechtlich überprüft. In einem zweiten Verfahren wird zudem untersucht, ob die so genannte „Grundverschlüsselung“ zulässig ist. Hintergrund: In den Kabelnetzen von Kabel Deutschland, Unitymedia und Tele Columbus werden die großen privaten Sender nur verschlüsselt eingespeist. „Zu welchem Zeitpunkt die Verfahren abgeschlossen sein werden, lässt sich derzeit noch nicht prognostizieren“, sagte ein Kartellamtssprecher. Die Behörde könne zu den genannten Verfahren derzeit keine weiteren Angaben machen, da es sich um laufende Verfahren handele, so der Sprecher weiter.
Im erstgenannten Verfahren ermitteln die Wettbewerbshüter seit August 2008. Ende vorigen Jahres hatte die Behörde bereits gegenüber INFOSAT bestätigt, dass auch die umstrittene 5 Euro-Extragebühr des Kabelnetzbetreibers Unitymedia Gegenstand von kartellrechtlichen Untersuchungen ist. „Im Übrigen aber ist die Praxis von Unitymedia, 5 Euro Gebühr bei externen Set-Top-Boxen zu nehmen, durchaus bekannt und wird ebenfalls im Rahmen des Verfahrens diskutiert“, hatte ein Sprecher betont. Hintergrund: Unitymedia, Kabelnetzbetreiber in Nordrhein-Westfalen und Hessen, erhebt diese zusätzliche monatliche Gebühr für die „Bereitstellung SmartCard und Digital TV für vorhandenen Digital-Receiver“, wie es in der aktuellen Preisliste des Unternehmens heißt.




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