Ein Gericht in Madrid wies nach einem Bericht des Branchendienstens "TorrentFreak" (Montag) eine Berufungsklage der Musikverwertungsgesellschaft Sociedad General de Autores y Editores (SGAE) gegen die Web-Site Elrincondejesus.com ab. Eine im Juni angestrebte Einstweilige Verfügung der Organisation, mit der die Veröffentlichung von Links eigentlich unterbunden werden sollte, ist damit hinfällig.
Die Urteilsbegründung (in spanischer Sprache) findet sich an dieser Stelle. Demnach urteilte der mit dem Fall befasste Richter Raul N. García Orejudo, dass nicht-kommerzielle Filesharing-Link-Sites in Spanien durchaus zulässig sind und nicht gegen das Urheberrecht verstoßen. Anzunehmen ist, dass die SGAE erneut in Berufung geht.




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