Auf frei werdenden Funkfrequenzen schneller ins Internet: Harmonisierte EU-Vorschriften zur Zuweisung von Funkfrequenzen sollen die Mitgliedstaaten bei der Einführung drahtloser Internetdienste unterstützen. Die Europäische Kommission hat am 6. Mai technische Regeln für die Zuweisung von Funkfrequenzen im 800-MHz-Band beschlossen. Neelie Kroes, die für die digitale Agenda zuständige EU-Kommissarin, rief die Mitgliedstaaten auf, nun ihrerseits den Beschuss schnell umzusetzen, „damit die europäischen Unternehmen und Bürger die Vorteile der Umstellung auf Digitalfernsehen umfassend nutzen können.“
In mehreren Mitgliedstaaten werden Frequenzen im 800-MHz-Band als Teil der so genannten „Digitalen Dividende“ frei. Diese ergibt sich aus dem Übergang vom analogen zum digitalen Fernsehen. Wenn Mitgliedstaaten beschließen, den bestehenden Frequenzplan für den Rundfunk zu ändern, müssen sie die harmonisierten technischen Regeln anwenden. Der Beschluss vom 6. Mai stellt allerdings für die Mitgliedstaaten keine Verpflichtung dar, das Frequenzband 790-862 MHz für elektronische Kommunikationsdienste frei zu machen. Die Kommission erwägt jedoch einen entsprechenden Vorschlag. Eine koordinierte Bewirtschaftung dieser Frequenzen könnte der europäischen Wirtschaft Impulse in einer Größenordnung von bis zu 44 Milliarden Euro geben.




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