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Thread: Allgemeine Neuigkeiten

  1. #851
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    Studie: 3,1 Millionen Deutsche nutzen illegale Download-Quellen

    Der Medienkonsum übers Internet ist für Millionen Menschen in Deutschland etwas vollkommen Normales. Doch nicht Alle nutzen dabei die legalen Wege. Wie die Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) in einer aktuellen Studie herausfand, greifen 3,1 Millionen ausschließlich auf illegale Download-Quellen zurück.

    Mit 22,1 Millionen Menschen haben im vergangenen Jahr mehr als zwei Drittel aller Deutschen verschiedene Medieninhalte online genutzt oder heruntergeladen. Im Vergleich zu 2010 entspricht das einem Plus von elf Prozent, wie die GfK in einer aktuellen Studie im Auftrag des Bundesverbandes Musikindustrie und des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels herausgefunden hat.

    Dabei nutzten von den insgesamt 16,3 Millionen Menschen, die 2011 Musik, Filme, Serien oder auch E-Books aus dem Netz heruntergeladen haben, ganze 3,1 Millionen (19 Prozent) ausschließlich illegale Quellen, um an die begehrten Inhalte zu kommen. Illegale Streaming-Portale für Filme wurden von 2,5 Millionen als am häufigsten genutzte Bezugsquelle genannt.

    Dieser Gruppe stehen derweil 7,2 Millionen (44 Prozent) gegenüber, die legale Angebote in Anspruch nehmen und 6,0 Millionen so genannter "Mischverwender", die sich sowohl an legalen Quellen bedienen als auch im rechtlichen Graubereich agieren. 47,3 Millionen Deutsche haben dagegen keinerlei Medieninhalte aus dem Internet heruntergeladen.

    Trotz dessen, dass sich Millionen Deutsche illegaler Quellen für den eigenen Medienkonsum bedienen, soll nach den neuesten Studien-Erkenntnissen der GfK aber auch das Bewusstsein für legale und illegale Angebote bei den Verbrauchern gestiegen sein. So soll vor allem das Wissen über illegale Filmstreaming-Portale und Peer-to-Peer-Netzwerke zugenommen haben. 97 Prozent der Bevölkerung seien sich demnach vollkommen bewusst, dass das Anbieten von urheberrechtlich geschützten Medieninhalten in Peer-to-Peer-Netze rechtlich nicht zulässig ist.

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  3. #852
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    „Ein schwarzer Tag für das Internet in Deutschland“

    Presseverlage sollen in Deutschland das alleinige Recht erhalten, ihre Erzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen. Dies sieht der Entwurf für ein Leistungsschutzgesetz vor, den das Kabinett auf den Weg gebracht hat.

    Der am Mittwoch beschlossene umstrittene Vorstoß richtet sich insbesondere gegen Suchmaschinen wie Google. In dem Gesetzentwurf heißt es dazu: „Heute sehen sich ... Presseverlage zunehmend damit konfrontiert, dass andere Nutzer für die eigene Wertschöpfung systematisch auf die verlegerische Leistung zugreifen und diese in einer Weise nutzen, die über das bloße Verlinken weit hinausgeht.“

    Die christlich-liberale Koalition hatte ein solches Leistungsschutzrecht als Teil einer Reform des Urheberrechts bereits im Koalitionsvertrag 2009 angekündigt. Die Verlegerverbände hatten die Umsetzung noch in dieser Wahlperiode gefordert.

    Nach ihrer Ansicht ist die gesetzliche Klarstellung notwendig, um Leistungen von Verlegern und Journalisten besser zu schützen. In ersten Entwürfen des Justizministeriums war vorgesehen, dass etwa Blogger, die journalistische Texte zitieren oder auf sie verlinken, künftig Lizenzgebühren zahlen sollten. Dies wurde nach heftiger Kritik jedoch fallen gelassen.

    Die im Internet veröffentlichten Inhalte von Medienverlagen machen nach Angaben eines Unternehmensberaters 7,5 Prozent aller Einträge in den Suchergebnissen von Google aus. Der Anteil der Google-Suchmaschinenwerbung auf Seiten mit Verlagsinhalten mache nur 1,1 Prozent aus, heißt in einer Studie der Hamburger Unternehmensberatung TRG.

    Der Internetkonzern Google hat den Bundestag aufgefordert, das vom Kabinett auf den Weg gebrachte neue Leistungsschutzrecht zu verhindern. „Wir hoffen, dass der Deutsche Bundestag dieses Gesetz stoppen wird“, sagte Unternehmenssprecher Kay Oberbeck am Mittwoch.

    „Das ist ein schwarzer Tag für das Internet in Deutschland“, kritisierte er. Das Gesetz treffe jeden Internetnutzer. Das Suchen und Finden im deutschen Netz werde massiv gestört. „Dieser Eingriff in das Internet ist weltweit ohne Beispiel“, monierte Oberbeck. „Er bedeutet weniger Informationen, höhere Kosten und massive Rechtsunsicherheit.“ Die deutsche Internetgemeinde, Netzpolitiker aller Parteien, die Wirtschaft und führende Wissenschaftler lehnten das Unterfangen ab.

    Durch das geplante Gesetz können Presseverlage von Google und ähnlichen Anbietern für die Nutzung von Pressetexten künftig eine Gebühr verlangen oder ihnen die Nutzung der Texte untersagen. Private Blogger, Unternehmen, Verbände, Anwaltskanzleien oder private Nutzer müssen hingegen nicht zahlen, wenn sie Texte auf ihren Homepages benutzen, zitieren oder auf sie verweisen.

  4. #853
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    Neun Spam-Mails täglich in jedem Postfach

    Unerwünschte E-Mails bleiben für viele Internetnutzer ein Ärgernis. Trotz Filtersoftware und Schutzmaßnahmen werden in Deutschland pro Tag rund 300 Millionen Spam-Nachrichten in die privaten E-Mail-Postfächer zugestellt. Drei von vier Deutschen (75 Prozent), die über ein privates E-Mail-Postfach verfügen, geben an, täglich mindestens eine Spam-Mail zu erhalten. Bei 44 Prozent sind es bis zu fünf solcher Mails, fast jeder Vierte (24 Prozent) klagt sogar über sechs bis 20 Spam-Nachrichten. jeder Fünfte (19 Prozent) bekommt dagegen überhaupt keine Spams. Sieben Prozent wissen es nicht oder machen keine Angaben. Im Durchschnitt laufen pro Tag rund neun Spam-Nachrichten (8,6) in den privaten E-Mail-Postfächern der Deutschen ein. Das hat eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Hightech-Verbandes BITKOM ergeben.

    Der Ärger mit Spam nimmt dabei offenbar wieder leicht zu. Vor drei Jahren hatte noch mehr als jeder Vierte (28 Prozent) angegeben, weniger als eine Spam-Mail pro Tag in sein privates Postfach zu bekommen. Nur jeder Fünfte (20 Prozent) hatte über sechs bis 20 unerwünschte Nachrichten geklagt.

    „Spams können nicht nur lästig sein und unerwünschte Werbung enthalten, oft stecken Betrüger dahinter oder es wird versucht, Schadsoftware auf dem PC des Benutzers zu installieren“, warnt Lutz Neugebauer, Sicherheitsexperte des BITKOM. „Zwar droht in Deutschland Spam-Versendern ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Doch die meisten Spam-Mails werden aus dem Ausland verschickt und das in Deutschland geltende Recht lässt sich faktisch nicht durchsetzen.“
    Am Rande: Etwa jeder achte Deutsche (13 Prozent) verfügt über keine private E-Mail-Adresse – und hat entsprechend auch kein Spam-Problem. Bei den Älteren über 50 Jahre sind es 16 Prozent, bei den Jüngeren zwischen 14 und 29 Jahre ist es jeder Zehnte (10 Prozent). Obwohl die E-Mail-Provider bereits viele Schutzmaßnahmen ergreifen, kann auch jeder selbst etwas tun, um die Spam-Anzahl zu reduzieren. Der BITKOM gibt dazu die wichtigsten Tipps:

    1. Ungewöhnliche E-Mail-Adresse wählen
    Viele Spam-Versender arbeiten nach einem Zufallsprinzip. Sie generieren automatisch Adressen und probieren diese aus. Ungewöhnliche Zeichenfolgen in der Mail-Adresse – etwa ein Unterstrich anstelle eines Bindestrichs oder eine Zahl – erschweren den Erfolg der Spammer.

    2. Zweit-Adresse anlegen
    Die private E-Mail-Adresse sollte nur in Ausnahmefällen herausgegeben werden. Für Chats oder Bestellungen ist es besser, sich eine zweite zuzulegen. Wer über diese E-Mail viel Spam bekommt, kann einfach zu einer neuen wechseln. Unter der ersten Adresse bleibt er für Freunde erreichbar.

    3. E-Mail-Adresse im Web kodieren
    Oft sammeln Spammer auch Adressen auf Webseiten. Wer seine E-Mail-Adresse im Web angibt, etwa auf der eigenen Homepage, kann das erschweren: Zum Beispiel, indem er das @-Zeichen kodiert (vorname.name [at]provider.de) oder die E-Mail-Adresse als Bilddatei hinterlegt wird.

    4. E-Mail-Adresse in Communitys verbergen
    Nutzer sollten die eigene E-Mail-Adresse in Online-Netzwerken wie Facebook oder Xing nicht allen zugänglich machen. Viele Communitys bieten individuelle Datenschutz-Einstellungen an. Dort kann festgelegt werden, dass nur die eigenen Freunde oder Geschäftspartner die Adresse sehen dürfen.

    5. Spam-Filter nutzen
    Mit Hilfe von Spam-Filtern gelangen weniger unerwünschte Mails in den Posteingang. Die Filter sortieren verdächtige Mails aus und legen sie meist in einem gesonderten Ordner ab. Spam-Filter sind als Software für den eigenen PC oder als Service der E-Mail-Provider verfügbar. Zudem gibt es Dienstleister, die eine externe Spam-Filterung anbieten.

    6. Nicht auf Spam-Mails antworten
    Niemals sollte man auf Spam-Mails antworten! Auch vermeintliche Abmelde-Optionen – etwa für Newsletter – sollten nicht unüberlegt genutzt werden. Diese Rückmeldungen sind für Spammer eine Bestätigung, dass die gewählte E Mail-Adresse aktiv ist. Künftig gibt es dann eher noch mehr unerwünschte Post.

    7. Nicht auf Links in Spam-Mails klicken
    Wenn dennoch Spam im Postfach landet: am besten sofort löschen. Auf keinen Fall sollten Links in Spam-Mails angeklickt werden. Dahinter können sich Schadprogramme verbergen. Im E-Mail-Programm sollte zudem auch der automatische Download von Bildern deaktiviert werden. Denn dies kann dem Spam-Versender anzeigen, dass seine Mail geöffnet wurde und diese Adresse also aktiv genutzt wird.

    8. Blindkopien verschicken
    Vorsichtig mit Kontakten von Freunden und Kollegen umgehen! Wer Mails an mehrere Personen verschickt, sollte alle Adressen im Feld „BCC“ eingeben. Dann sehen die Empfänger die fremden Adressen nicht.

  5. #854
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    Handysicherheit: Tastensperre allein reicht nicht

    Beim Einschalten eines Handys ist eine PIN zur Freigabe der SIM-Karte Pflicht. Auch eine automatische Tastensperre wird oft eingesetzt. Damit das Handy wirklich sicher wird, sind aber weitere Vorkehrungen nötig, insbesondere eine zusätzliche Sicherheitsabfrage nach dem Lösen der Tastensperre. „Leider nutzt nicht einmal jeder dritte Handy-Besitzer Sicherheitsmaßnahmen wie Passwörter, Codes oder Muster“, sagt BITKOM-Präsident Prof. Dieter Kempf. Mit solchen Mechanismen werden die Geräte automatisch vor unbefugtem Zugriff geschützt, wenn sie für einige Minuten nicht aktiviert wurden. Zwei Drittel (67 Prozent) aller Handy-Besitzer nutzen nach eigenen Angaben aber keinerlei zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen. Das ergab eine aktuelle Umfrage im Auftrag des Hightech-Verbands BITKOM. „Kommt das Handy abhanden, muss der Finder oder Dieb nur die SIM wechseln und schon hat er freien Zugriff auf alle Daten“, kommentiert Kempf diese Nachlässigkeit. Wider Erwarten sind Handy-Nutzer über 50 Jahre besonders nachlässig: Vier Fünftel (81 Prozent) von ihnen verwenden keine zusätzlichen Sicherheitsmechanismen. Vernünftiger verhalten sich die unter 30-Jährigen. Jeder Zweite (51 Prozent) dieser Altersgruppe nutzt Code- oder Musterabfragen.

    Vor allem bei Diensthandys sollten kurze Sicherheitsabfragen zur Aufhebung der Tastensperre Pflicht sein. Der Verlust eines Geschäftstelefons kann für Unternehmen besonders schwerwiegende Konsequenzen haben. Auf Smartphones sind häufig sensible berufliche Informationen gespeichert: angefangen bei dienstlichen E-Mails mit Anhängen über Adressbücher bis hin zu Anwendungen, die den Zugriff auf das Unternehmensnetzwerk ermöglichen. Kempf: „Smartphones sind keine einfachen Telefone, sondern Hochleistungs-Computer, die man schützen muss.“

  6. #855
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    Neues Internetportal informiert über legale Filmportale im Netz

    Filmfans schauen die neuesten Blockbuster immer öfter im Internet an. Dabei gibt es in Deutschland mittlerweile eine ganze Reihe von Download- und Video-on-Demand-Angeboten. Eine neue Internetseite des Bundesverbandes für Audiovisuelle Medien (BVV) soll den Nutzern zukünftig als Anlaufstelle und Informationsportal dienen.

    Dass Filme immer öfter im Internet angesehen werden, ist längst bekannt. Während in der jüngeren Vergangenheit dabei vor allem illegale Download- und Streaming-Portale wie kino.to für hauptsächlich negative Schlagzeilen gesorgt haben, stehen aber mit den so genannten Online-Videotheken und Video-on-Demand-Portalen mittlerweile auch verschiedene legale Varianten zur Verfügung, über die sich Filmfans mit aktuellen Blockbustern, mit Klassikern oder mit Serien versorgen können.

    Um den Internetnutzern und Filmfans, die sich bisher nicht mit Portalen wie Videoload oder Lovefilm auskennen, einen Überblick über die Angebotspalette zu verschaffen, hat der Bundesverband Audiovisuelle Medien (BVV) gemeinsam mit der Gesellschaft zur Förderung audiovisueller Medien auf der diesjährigen IFA ein neues Informationsportal vorgestellt.

    Auf der Internetseite was-ist-vod.de sollen sich Nutzer nicht nur umfassend über die Anbieter und ihre Tarife, sondern auch allgemein über die Möglichkeiten von Video-on-Demand-Angeboten informieren können. Zudem bietet die Seite auch wissenswertes zu den technischen Voraussetzung um VoD-Angebote nutzen zu können. Derzeit listet die Seite 25 Dienste und informiert über deren Angebote, wodurch es dem Nutzer erleichtert werden soll, sich für das richtige Modell zu entscheiden.

  7. #856
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    Lastschriftverfahren beim Online-Shopping vor dem Aus

    Die beim Online-Shopping weit verbreitete Zahlungsmethode des Lastschriftverfahrens steht vor dem Aus, wenn der europäische Zahlungsraum (SEPA) wie geplant umgesetzt wird. Darauf weist der Hightech-Verband BITKOM hin. Grund ist, dass bei einem Einkauf im Internet künftig eine schriftliche Einwilligung des Kunden für die Abbuchung vom eigenen Konto erforderlich ist. Stichtag für die Umsetzung der entsprechenden SEPA-Verordnung ist der 1. Februar 2014. Der BITKOM setzt sich deshalb zusammen mit neun weiteren Wirtschaftsverbänden in einer gemeinsamen Stellungnahme dafür ein, die Internet-Lastschrift in ihrer bisherigen Form vorerst zu erhalten. Zunächst sollte die Frist für die Einführung eines neuen Verfahrens um zwei Jahre auf Februar 2016 verschoben werden. Zudem wird die Kreditwirtschaft aufgefordert, bis dahin technisch sichere Internet-Lastschriften unter SEPA-Bedingungen zu ermöglichen. „Beim Einkaufen im Internet eine schriftliche Einwilligung für ein Zahlverfahren zu verlangen, bedeutet praktisch ihr Aus“, sagte BITKOM-Präsident Prof. Dieter Kempf. Das Lastschriftverfahren sei eine unkomplizierte Zahlungsmethode, die entscheidend zum Erfolg des E-Commerce in Deutschland beigetragen hat. Mit der Schaffung eines einheitlichen europäischen Zahlungsraums (Single Euro Payments Area - SEPA) soll der Zahlungsverkehr innerhalb der Euro-Zone vereinheitlicht werden. In diesem Rahmen soll auch ein neues Lastschriftverfahren eingeführt werden. Neben einer schriftlichen Einwilligung für den Bankeinzug können die Kreditinstitute laut SEPA-Verordnung auf freiwilliger Basis eine elektronische Einverständniserklärung akzeptieren. Das lehnt die Kreditwirtschaft aber bislang ab und trägt damit dazu bei, das Lastschriftverfahren als Zahlungsmethode vom Markt zu drängen. „Mit den dem E-Postbrief, De-Mail oder dem neuen Personalausweis existieren innovative Verfahren, die den Auftraggeber eindeutig identifizieren und authentifizieren“, sagte Kempf. Den Einsatz dieser Technologien sollten die Kreditinstitute bei der Umsetzung der Internet-Lastschrift auf den Weg bringen.

    Nach einer aktuellen repräsentativen BITKOM-Umfrage nutzen 46 Prozent aller Online-Einkäufer das Lastschriftverfahren bei Bestellungen im Internet. Damit liegt das Lastschriftverfahren an dritter Stelle der am meisten genutzten Zahlungsmethoden hinter der Rechnung mit 58 Prozent und Online-Bezahldienstleistern wie Paypal mit 52 Prozent.

  8. #857
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    Rechte-Inhaber überwachen Filesharer stärker als angenommen

    Filesharing über BitTorrent ist stärker überwacht als bisher angenommen. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie von britischen Forschern, die am Dienstag vorgestellt wurde. Demnach stehe vor allem das illegale Downloaden von beliebten Filmen oder Musiktiteln massiv im Fokus.

    Mit einer dreijährigen Langzeitstudie haben Informatiker aus Birmingham herausgefunden, dass der Grad der Überwachung beim Filesharing-Protokoll BitTorrent weitaus größer ist als bisher angenommen. Logging-Firmen, die sich ebendieser Überwachung verschrieben haben, nutzen prinzipiell zur Ermittlung der IP-Adressen von Datenpiraten zwei Methoden, die wiederum messbar sind: Die indirekte und die direkte Erfassung. Während die indirekte Vorgehensweise schon in mehreren Studien untersucht wurde, befasst sich die aktuelle Studie erstmalig auch mit der direkten Methode. Dadurch konnten mehr Überwachungsmaßnahmen nachgewiesen werden als jemals zuvor.

    Filesharer nutzen oftmals Blocklisten, mit denen der zum Erfassen der IP-Adresse nötige Kontakt mit dem Kontrolleur verhindert werden kann. Dass diese Listen aber aufgrund ihrer manuellen Erstellung sehr unvollständig und somit unwirksam sind, wurde im Rahmen der britischen Studie sehr schnell deutlich. So tauchten beim Datenabgleich nur rund zwei Drittel der von den Forschern erfassten Kontrolleure in den Blocklisten auf. Etwa ein Drittel der erfassten Überwacher war der Sharing-Szene bisher verborgen geblieben.

    Neu ist außerdem auch, mit welcher Geschwindigkeit die Überwacher die IP-Adresse eines illegalen Sharings erfassen. Schon nach wenigen Stunden sind die Daten in der Regel erfasst und ein Brief mit einer Abmahnung oder andere rechtliche Konsequenzen drohen. Allgemein richtet sich der Grad der Überwachung und die Geschwindigkeit der IP-Erfassung nach der Beliebtheit der Inhalte. So stehen beispielsweise Filme auf der Top-100-Liste des BitTorrent-Verzeichnisses "The Pirate Bay" fast mit Garantie unter Beobachtung.

    Laut Studie ist bisher nicht bekannt, wie genau die Logging-Firmen bei ihrer Arbeit vorgehen. Die entsprechenden Unternehmen halten sich diesbezüglich sehr bedeckt und geben sich Mühe, dass ihre Beweisführung vor Gericht nicht genauer geprüft wird, so die Studie. Sicher sei aber, dass sie im Auftrag der jeweiligen Rechte-Inhaber überwachen, recherchieren und rechtliche Maßnahmen einleiten.

    Die Studie selbst will sich auf keine der beiden Seiten schlagen - weder auf die der Filesharer, noch auf die der Logging-Firmen. Deshalb wurden auch keine Informationen über Kontrolleure oder Datenpiraten weitergegeben und alle erfassten Daten nach dem Abschluss des Projekts vernichtet. Die Urheber des Berichts weisen außerdem darauf hin, dass im Rahmen des Projekts keinerlei Filesharing betrieben wurde.

  9. #858
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    Relativ geringe Computerkenntnisse bei Frauen in Deutschland

    Nur knapp jede zweite Frau in Deutschland (49 Prozent) verfügt über mittlere bis gute Computerkenntnisse. Im europäischen Ländervergleich kommt die Bundesrepublik damit gerade einmal auf Platz 19 von 29. Das teilt der Hightech-Verband BITKOM mit Bezug auf eine Erhebung der EU mit. Spitzenreiter bei den Frauen ist Island mit 74 Prozent. Grundlage für die Rangliste ist eine Befragung, bei der unter anderem angegeben wurde, ob man Dateien kopieren, einen Drucker anschließen oder ein Programm erstellen kann. Besonders schlecht schneiden jüngere Frauen ab. Zwar haben mehr als drei Viertel (78 Prozent) der deutschen Frauen zwischen 16 und 24 Jahren mittlere bis gute Computerkenntnisse, allerdings reicht das im Ländervergleich nur für Rang 21. In Luxemburg, das Platz eins belegt, können 96 Prozent der jungen Frauen entsprechend gut mit dem PC umgehen, knapp gefolgt von Dänemark und Österreich.

    Bei der Frage nach den Internetkenntnissen landen die deutschen Frauen mit Platz 24 deutlich im letzten Drittel. Dabei geht es um die alltägliche Nutzung des Netzes, etwa ob man eine Suchanfrage starten oder eine E-Mail mit Anhang verschicken kann. Hier verfügen 35 Prozent der deutschen Frauen über mittlere bis gute Kenntnisse. Beim Spitzenreiter Island sind es 72 Prozent. Bei den Frauen zwischen 16 und 24 Jahren sieht es etwas besser aus. In Deutschland verfügen 78 Prozent der jüngeren Frauen über mittlere bis gute Internetkenntnisse, das entspricht Platz 20 im europäischen Vergleich. Beim Spitzenreiter Dänemark beherrschen 98 Prozent der 16- bis 24-jährigen Frauen das Internet entsprechend gut.

    „IT-Kompetenz ist Teil der Allgemeinbildung und muss als solche schon in der Schule vermittelt werden“, sagt BITKOM-Präsident Prof. Dieter Kempf. „Der BITKOM fordert dazu die Einführung von Informatik als Pflichtfach in der Sekundarstufe I.“ Hilfreich können nach Ansicht des BITKOM separate Unterrichtsangebote für Mädchen sein, da im koedukativen Informatik-Unterricht häufig die Jungen dominieren.

    Der BITKOM selbst hat unter anderem die Initiative „erlebe it“ ins Leben gerufen, und stellt den Schulen engagierte IT-Experten für Informationsveranstaltungen kostenlos zur Verfügung. „Gerade Frauen, die in der ITK-Branche erfolgreich sind, können Mädchen als Vorbild dienen und ihnen zeigen, dass IT keine Männerdomäne ist“, so BITKOM-Präsident Kempf.

  10. #859
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    Schäden durch Internetkriminalität nehmen zu

    Die durch Internetkriminalität verursachten Schäden sind erneut gestiegen. Trotz insgesamt stagnierender Fallzahlen nehmen bestimmte Delikte wie der Diebstahl digitaler Identitäten stark zu, zum Beispiel das Phishing. Das zeigen das Lagebild „Cybercrime 2011“ des Bundeskriminalamtes (BKA) und aktuelle Umfragen des Hightech-Verbands BITKOM, die heute in Berlin vorgestellt wurden. „Der Diebstahl digitaler Identitäten entwickelt sich zu einem Massenphänomen, das immer größere Schäden anrichtet“, sagte BITKOM-Präsident Prof. Dieter Kempf. Bei der Bekämpfung der Computerkriminalität müssten Wirtschaft und Staat ihre Zusammenarbeit verstärken. „Die Intensität der kriminellen Aktivitäten im Bereich Cybercrime und damit das für jeden Internetnutzer bestehende Gefährdungspotenzial hat weiter zugenommen“, sagte BKA-Präsident Jörg Ziercke. „Diese Entwicklung lässt sich an der gestiegenen Professionalität der eingesetzten Schadsoftware ablesen. Auch sich ständig ändernde Vorgehensweisen zeigen, wie flexibel, schnell und professionell die Täterseite auf neue technische Entwicklungen reagiert und ihr Verhalten entsprechend anpasst.“

    Nach der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) beläuft sich die Zahl der erfassten Fälle von Cybercrime, also aller Straftaten, die unter Ausnutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnik oder gegen diese begangen wurden, im Jahr 2011 auf 59.494 Fälle. Dies entspricht nahezu dem bereits hohen Vorjahreswert von 59.839 Fällen. Der Schaden aller Cybercrime-Delikte ist im Jahr 2011 um 16 Prozent auf insgesamt 71,2 Mio. Euro gestiegen (2010: 61,5 Mio. Euro). Dabei entfallen rund 50 Mio. Euro auf Computerbetrug und 21,2 Mio. Euro auf den Betrug mit Zugangsdaten zu Kommunikationsdiensten.

    Laut den Ergebnissen einer repräsentativen BITKOM-Umfrage haben im laufenden Jahr 52 Prozent der privaten Internetnutzer bereits persönliche Erfahrungen mit Internetkriminalität gemacht. Das entspricht 28 Millionen Menschen. Bei 36 Prozent oder 20 Millionen Nutzern sind Computer mit Viren oder anderen Schadprogrammen infiziert gewesen. 16 Prozent oder 8,5 Millionen Internetnutzer geben an, dass ihre Zugangsdaten zu verschiedenen Diensten ausspioniert wurden. Das entspricht einem Anstieg von 3 Prozentpunkten im Vergleich zum Vorjahr. Jeder achte (12 Prozent) Internetnutzer ist bereits Opfer eines Betrugs im Zusammenhang mit On-line-Shopping geworden, das entspricht etwa 6,5 Millionen Fällen. Es folgt mit 10 Prozent betroffenen Internetusern der unfreiwillige Versand von Spam-Mails vom eigenen E-Mail-Account.

    Laut BITKOM-Umfrage berichten immer mehr Internetnutzer von negativen Erfahrungen mit anderen Menschen. 14 Prozent der Internetnutzer haben unangenehme Anfragen von Fremden bekommen (2011: 12 Prozent). Jeder Achte (12 Prozent) ist im Internet sexuell belästigt worden (2011: 13 Prozent), das entspricht 6,5 Millionen Fällen. Jeweils 4,3 Millionen bzw. 8 Prozent sind im Netz beleidigt worden oder es wurden Unwahrheiten über die Befragten verbreitet (2011: 6 Prozent Beleidigung, 5 Prozent Unwahrheiten). 2,2 Millionen oder 4 Prozent sagen, dass sie gemobbt wurden. Von diesen Delikten sind Jugendliche und junge Erwachsene stärker betroffen als der Durchschnitt.

    Die Angst vor Cybercrime und die negativen Erfahrungen jedes Einzelnen haben Auswirkungen auf das Verhalten vieler Menschen. Sieben von zehn Internetnutzern schränken bewusst Kommunikation oder Transaktionen im Internet ein. 42 Prozent versenden vertrauliche Informationen oder Dokumente nicht per E-Mail, ein Viertel verzichtet auf Online-Banking und ein Fünftel ganz oder teilweise auf Online-Shopping. Jeder zehnte Nutzer nimmt grundsätzlich keine Transaktionen im Internet vor. „Die Cyberkriminalität bremst die Verbreitung innovativer Online-Dienste in allen Bereichen der Gesellschaft“, sagte Kempf.

    Nach dem „Lagebild Cybercrime 2011“ des BKA bilden erneut die Fälle des Com-puterbetruges, wie beispielsweise das Phishing von Onlinebanking-Daten oder der missbräuchliche Einsatz von Kreditkartendaten, mit einem Anteil von 45 Prozent (26.723 Fälle) die mit Abstand größte Gruppe. Beim Delikt „Ausspähen/Abfangen von Daten“ wurden im vergangenen Jahr 15.726 Straftaten erfasst (2010: 15.190), bei der „Fälschung beweiserheblicher Daten, Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung“ waren es 7.671 Fälle (2010: 6.840). Beim „Betrug mit Zu-gangsberechtigungen zu Kommunikationsdiensten“ wurden 4.730 Delikte (2010: 7.993) und bei der „Datenveränderung/Computersabotage“ 4.644 Delikte (2010: 2.524) registriert.

    Eine wachsende Bedrohung für die Nutzer ist der Diebstahl digitaler Identitäten. Bei der digitalen Identität handelt es sich um alle Arten von Nutzer-Accounts, also zum Beispiel um Zugangsdaten zu E-Mail-Postfächern, Onlinebanking- oder eBay-Konten. Die wohl bekannteste Variante des digitalen Identitätsdiebstahls ist das so genannte Phishing im Zusammenhang mit Onlinebanking. Für das Jahr 2011 wurden dem BKA 6.422 Sachverhalte hierzu gemeldet. Im Vergleich zum Jahr 2010 (5.331 Fälle) bedeutet dies einen Anstieg um 20 Prozent. Die durchschnittliche Schadenssumme betrug im Jahr 2011 rund 4.000 Euro pro Fall und insgesamt rund 25,7 Mio. Euro.

    Eine sich zunehmend verbreitende Variante aus dem Bereich der Cybercrime ist die digitale Erpressung mit ihren verschiedenen Ausprägungen. Dabei nutzen die Täter entweder DDoS-Attacken oder die Drohung, mittels Kompromittierung von Systemen gestohlene Daten zu veröffentlichen, um „Lösegeldforderungen“ durchzusetzen. Eine weitere, inzwischen weltweit verbreitete Erpressungsmethode ist die Manipulation des Rechners des Opfers mit einer „Ransomware“. Diese Schadsoftware sorgt dafür, dass ein Rechner „gesperrt“ und dem Opfer gleichzeitig mitgeteilt wird, dass die Zahlung einer Gebühr oder Strafe notwendig ist, um die Sperrung wieder aufzuheben. Um die Forderung glaubwürdig erscheinen zu lassen, werden von Tätern Logos von Behörden, wie zum Beispiel von BKA oder Bundespolizei sowie von bekannten Institutionen wie der GEMA verwendet. Ziercke: „Die Dimension des Problems ist erheblich. Wir schätzen, dass wir mittlerweile allein in Deutschland von sechsstelligen Opferzahlen ausgehen müssen. Eine Vielzahl der Geschädigten wird aber – aus Scham oder auch der Angst vor einer potenziellen Verfolgung durch die Strafverfolgungsbehörden – die Straftat nicht zur Anzeige bringen. Das Dunkelfeld allein bei diesem Modus Operandi ist gewaltig.“

    Im Jahr 2011 hat sich gezeigt, dass mobile Endgeräte wie Smartphones ein zunehmend lukratives Ziel für die Täter darstellen. Von besonderer Bedeutung sind hierbei die Versuche, Smartphones mit Schadsoftware zu infizieren, um beispielsweise an die Daten möglicher SMS-basierter Authentifizierungsverfahren zu gelangen. Dabei bestehen Einsatzmöglichkeiten insbesondere im Bereich des Online-bankings sowie des Einsatzes von Kreditkarten im Internet. Zudem werden Smartphones zunehmend für Botnetze attraktiv, da sie in der Regel dauerhaft online sind und somit ständig zur Verfügung stehen.

    Unternehmen sind von Cybercrime ebenso betroffen wie Privatanwender. „Deutsche Mittelständler gehören in vielen Branchen zu den innovativsten Unternehmen weltweit. Das weckt Begehrlichkeiten“, sagte Kempf. 40 Prozent aller Unternehmen in Deutschland verzeichneten Angriffe auf ihre IT-Systeme, viele davon mehrmals. Ein Drittel hat bereits Erfahrungen mit dem Verlust von Daten gemacht. Das hat eine BITKOM-Umfrage unter 800 IT-Verantwortlichen ergeben. Umso bedenklicher ist es, dass viele Unternehmen unzureichend auf solche Fälle vorbereitet sind. Fast die Hälfte (45 Prozent) der Firmen hat keinen Notfallplan für Datenverluste oder andere IT-Sicherheitsvorfälle. Diese Ergebnisse bestätigt eine Umfrage unter Erwerbstätigen: Auch hier sagen 38 Prozent, dass es bei ihrem Arbeitgeber bereits Fälle von Computerkriminalität gegeben hat. Das Ergebnis sind Ausfälle der IT-Systeme, Beschwerden von Kunden oder Partnern sowie negative Medienberichte. 40 Prozent der Erwerbstätigen geben an, dass ihr Arbeitgeber keinerlei Vorgaben für den Umgang mit Computer und Smartphones macht oder ihnen diese nicht bekannt sind. 39 Prozent der Unternehmen sehen Angriffe von Hackern, Konkurrenten, Kriminellen oder ausländischen Geheimdiensten nicht als reale Gefahr.

    Laut BKA ist das Anzeigeverhalten bei Cyber-Angriffen auf Unternehmen nach wie vor gering. Unternehmen fürchten sich vor Rufschädigung oder vertrauen nicht der Kompetenz der Sicherheitsbehörden. Um das unbefriedigende Anzeigeverhalten von Wirtschaftsunternehmen zu verbessern, haben die Polizeibehörden der Länder und das BKA „Handlungsempfehlungen für die Wirtschaft in Fällen von Cybercrime“ erarbeitet. Diese Leitlinien sollen betroffenen Unternehmen konkrete Hinweise zum Verhalten bei Cyber-Angriffen geben und zudem Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Anzeige solcher strafrechtlich relevanten Vorfälle nehmen.

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    Neues E-Government-Gesetz macht viele Behördengänge verzichtbar

    Der Hightech-Verband BITKOM begrüßt das geplante E-Government-Gesetz. Das Bundeskabinett hat heute eine Gesetzesvorlage des zuständigen Bundesinnenministeriums verabschiedet. Damit soll der Rahmen für elektronische Behördendienste neu geregelt werden. Das war im Koalitionsvertrag 2009 vereinbart worden. „Vom geplanten E-Government-Gesetz profitieren Bürger und Behörden. Künftig können viele Amtsgeschäfte komplett online erledigt werden“, sagte BITKOM-Präsident Prof. Dieter Kempf. Laut einer Studie der EU-Statistikbehörde Eurostat liegt Deutschland bei der Nutzung von E-Government-Angeboten derzeit noch auf Rang 9 aller EU-Mitglieder.

    Banküberweisungen werden mittlerweile vor allem online getätigt, der Gang zum Amt hat sich hingegen jahrzehntelang kaum verändert. Auch 2012 müssen Antragsteller oft persönlich zur Behörde und dort ihre ausgefüllten und unterschriebenen Antragsformulare auf Papier abgeben. Haupthindernis für durchgehend elektronische Verwaltungsprozesse ist die Schriftform. Bislang mussten viele Behörden-Formulare per Hand unterschrieben werden. Das Bundesinnenministerium hat allein im Bundesrecht rund 3.500 Regelungen gezählt, die Formulare mit einem Unterschriftsfeld vorsehen. Eine elektronische Verarbeitung war bislang nur mit der so genannten qualifizierten elektronischen Signatur möglich. Diese hochsichere elektronische Unterschrift konnte sich aber bisher bei den Verbrauchern nicht durchsetzen.

    Das E-Government-Gesetz schafft nun technologische Alternativen: Bürger können sich in Behörden-Portalen im Internet mit dem neuen Personalausweis anmelden. Schriftsätze mit Behörden können zudem mit einem neuen rechtssicheren E-Mail-Verfahren ausgetauscht werden.

    Weitere Verbesserungen des geplanten Gesetzes: Alle Behörden in Bund, Ländern und Kommunen werden verpflichtet, elektronisch erreichbar zu sein. Die elektronische Aktenführung und das Scannen von Schriftsätzen werden geregelt. Außerdem wird die Erbringung elektronischer Nachweise erleichtert, ebenso das elektronische Bezahlen in Verwaltungsverfahren. Kempf: „Mit dem E-Government-Gesetz wird die Verwaltung im Bund fit gemacht für die digitale Gesellschaft.“

    2011 hat sich jeder zweite Deutsche auf Websites öffentlicher Stellen informiert, dort amtliche Formulare heruntergeladen oder per Mail ausgefüllte Formulare zurückgesendet. In den skandinavischen Ländern sind es bis zu drei Viertel der Bevölkerung, in den Niederlanden und Frankreich rund 60 Prozent.

    EU-Land 2009 2010 2011
    Dänemark 73 % 78 % 81 %
    Norwegen 74 % 76 % 78 %
    Schweden 65 % 68 % 74 %
    Finnland 64 % 68 % 68 %
    Niederlande 61 % 64 % 62 %
    Luxemburg 66 % 67 % 60 %
    Frankreich 47 % 57 % 57 %
    Spanien 49 % 51 % 53 %
    Österreich 49 % 51 % 51 %
    Deutschland 48 % 50 % 50 %
    Großbritannien 48 % 48 % 40 %
    Italien 21 % 23 % 22 %
    Rumänien 7 % 8 % 7 %
    EU-Durchschnitt (27 Länder) 38 % 41 % 41 %

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