Online-Videorekorder legal: BGH bestätigt Urteil
Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt in seiner Begründung zum Urteil vom 22.04.2009, dass Cloud-Videorekorder (Online-Videorekorder) unter bestimmten Voraussetzungen legal sind und hat diese Umstände ausführlich erläutert. Save.TV Ltd., Anbieter des Online-Videorekorders unter www.save.tv , ist davon überzeugt, diese Voraussetzungen zu erfüllen und sieht sich damit im Rechtsstreit mit RTL in seiner Position bestätigt, dass ihr angebotener Online-Videorekorder legal betrieben wird. Am 22. April hatte der BGH der Revision von Save.TV gegen das von RTL (Az. I ZR 175/07) angestrebte Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden vom 9. Oktober 2007 stattgegeben und die Sache nach Dresden zur endgültigen Entscheidung zurückverwiesen. Das OLG wird sich an der ausführlichen Urteilsbegründung des BGH orientieren und den Einzelfall prüfen.







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