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Thread: Allgemeine Neuigkeiten

  1. #701
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    Eutelsat und Speedcast bauen Reichweite ihres maritimen Breitbanddienstes aus

    Der Satellitenbetreiber Eutelsat und der Telekommunikationsdienstleister Speedcast haben die Reichweite ihres regionalen maritimen Breitbanddienstes mit 60 Zentimeter-Antennen einschließlich des Mittelmeerraumes ausgebaut. Dies meldeten beide Unternehmen am 22. September. Der 60 Zentimeter-Dienst ist Teil des globalen maritimen Netzes von Eutelsat und Speedcast, das zu den am besten entwickelten VSAT-Angeboten weltweit zählt. Neben den 60 Zentimeter-Ku-Band-Systemen gehören auch ein Meter-Ku-Band- und 2,4 Meter-C-Band-Systeme zu diesem Netz. Die schmale 60 Zentimeter-Seefahrantenne eigne sich ideal für kleine und mittelgroße Schiffe, wie etwa Yachten, Fischerboote und Boote der Küstenwache, die in regionalen Gewässern und entlang der Küstenlinien verkehren. Die geringere Größe und das leichtere Gewicht der 60 Zentimeter-Seefahrtantenne entsprächen dem Bedarf dieser Seefahrzeuge besser und erforderten geringere Investitionen, hieß es bei Eutelsat.

    Der Ausbau der Reichweite in der Mittelmeerregion für den 60 Zentimeter-Dienst ergänzt die Reichweitenpläne von Speedcast und Eutelsat, zu denen auch die Karibik, Südostasien, der Mittlere Osten und Indien, Ostasien und China sowie die Region Australien gehören. Kunden profitierten von der breiten Abdeckung und können den Dienst in vielen Regionen nutzen.

  2. SatEurope.net
  3. #702
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    Ministerin will Gesetz gegen Internet-Kostenfallen

    Im Kampf gegen Kosten- und Abonnementsfallen im Internet will Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) in Kürze einen Gesetzentwurf vorlegen. Die Ministerin sagte der „Bild“-Zeitung (Ausgabe vom 23. September): „Künftig sollen Verbraucher mit einem deutlichen Warnbutton auf versteckte Kosten hingewiesen werden.“ Vor einer Bestellung müsse der Nutzer mit einem Klick ausdrücklich bestätigen, dass er den Hinweis gesehen hat. Damit solle erreicht werden, dass sich Verbraucher leichter gegen unberechtigte Zahlungsaufforderungen zur Wehr setzen können. Insgesamt werde die Transparenz im Internet verbessert, sagte die Ministerin. „Unternehmer werden verpflichtet, den Verbraucher deutlich und gut erkennbar auf den Preis hinzuweisen.“

  4. #703
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    "Pirate Bay": Berufungsverfahren gegen die vier Gründer hat begonnen

    Der Prozess gegen die vier Gründer der P2P-Plattform "The Pirate Bay" ist am Dienstag in die zweite Runde gegangen. In dem Berufungsverfahren geht es darum, ob die Schweden mit ihrer Web-Site Beihilfe zu Urheberrechtsverletzungen geleistet haben.

    Das Verfahren galt als richtungsweisend für den Umgang mit geistigem Eigentum im Internet, weil es die Verantwortlichkeiten von Transporteuren illegaler Inhalte definierte. Dazu sind in den vergangenen Jahren ganz unterschiedliche Urteile erlassen worden, zuletzt obsiegte YouTube in Spanien. Ein Urteil im "Pirate Bay"-Prozess wird bis zum 15. Oktober erwartet.

    In erster Instanz waren die vier Schweden zu je einem Jahr Haft sowie Schadenersatz in Höhe von umgerechnet 2,7 Millionen Euro verurteilt worden. Die Angeklagten hoffen nun auf einen Freispruch oder zumindest eine Minderung der Strafen.

    Die Kläger - vor allem die Film- und Musikindustrie - fordern dagegen eine Verschärfung. "Pirate Bay" bot nach der bisherigen Ansicht des Gerichts die technische Basis für den Austausch von raubkopierten Filmen, Musik und Software. Die Internet-Plattform stellt die Dateien nicht selbst zur Verfügung, sondern verweist auf die Speicherorte im Netz - das nennen IT-Experten "Torrent-Tracker".

    Dabei kommt das sogenannte BitTorrent-Protokoll zum Einsatz. Nutzer können damit auf freigegebenen Speicherplätzen anderer Nutzer Daten finden und herunterladen - das gilt auch für urheberrechtlich geschütztes Material. Generell sind BitTorrent und Peer-to-Peer-Netze (P2P) für den Abruf und das Verteilen großer Files hervorragend geeignet.

    "Pirate Bay" ist weiterhin online, wird allerdings nicht mehr von so vielen Menschen angesteuert wie zu ihren Hochzeiten - zuletzt wurde die Plattform gehackt. Sie hat nach eigenen Angaben 4,6 Millionen registrierte Nutzer. Die Betreiber hatten mehrfach versucht, ihr Unternehmen zu verkaufen, bislang jedoch vergeblich.

  5. #704
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    Frankreich macht Ernst im Kampf gegen Internet-Piraten

    Wer illegal Daten im Internet herunterlädt, bekommt in Frankreich nun Ärger mit den Behörden. Seit einigen Tagen werden die ersten Warn-E-Mails verschickt. Es drohen harte Strafen. Doch das Vorgehen ist umstritten.

    Das Herunterladen von Musik oder Filmen im Internet gilt bei vielen als Kavaliersdelikt. Doch nun macht die französische Regierung Ernst. Wer Datenklau betreibt, macht sich strafbar - und soll künftig auch dafür belangt werden. Die ersten Datenpiraten haben bereits blaue Briefe bekommen, zunächst in Form von E-Mails. Der nächste Schritt sollen Einschreiben sein. Wer weiter ohne Bezahlung urheberrechtlich geschützte Werke herunterlädt, soll für ein Jahr aus dem Netz ausgesperrt werden. Wiederholungstätern drohen bis zu 300.000 Euro Bußgeld und drei Jahre Gefängnis.

    Die Aufsichtsbehörde, die nach den Anfangsbuchstaben ihres langen Namens Hadopi genannt wird, ist Ergebnis einer schweren Geburt. Kritiker fürchteten einen Eingriff in die Informationsfreiheit und warnten vor einer dauerhaften Überwachung der Internetnutzer. Eine erste Version des Gesetzes hatte der Verfassungsrat im vergangenen Jahr als nicht rechtmäßig erklärt. Das Gericht bemängelte unter anderem, dass die Aufsichtsbehörde die Internetsperre verhängen sollte. Nach der jetzt geltenden Fassung muss ein Richter dies entscheiden.

    Guillaume Champeau, Chefredakteur des Internet-Portals numerama.com, hält das Hadopi-Gesetz für ungeeignet: „Es berücksichtigt nur den Datenaustausch zwischen zwei Computern“. Dabei nehme die Bedeutung des so genannten Peer-to-Peer-Verfahrens seit Jahren ab. „Heutzutage wird hauptsächlich über Newsgroups, Streaming-Seiten oder Großserver wie Megaupload und Rapidshare heruntergeladen“, sagt er. Bei diesen Verfahren sei die IP-Adresse, die den Internetnutzer identifiziert, nicht so einfach feststellbar.
    Problematisch sei auch, dass man schlecht nachweisen könne, wer tatsächlich illegal Daten heruntergeladen hat. Die IP-Adresse gibt nur Aufschluss darüber, welcher Computer dafür benutzt wurde. Nach dem Gesetz ist derjenige, der Inhaber des Internetzugangs ist, verantwortlich – also beispielsweise die Eltern eines Kindes, das am Familien-PC Filme herunterlädt. Eine neue Sicherheitssoftware soll verhindern, dass Raubkopierer fremde Netze nutzen. Aber vermutlich entwickeln die Kopierprofis längst ihre eigenen Programme, um die Barrieren zu umgehen.

    Noch unklar ist, wie viele mutmaßliche Datenpiraten der Aufsichtsbehörde ins Netz gehen. Die frühere Kulturministerin Christine Albanel war ursprünglich von 10.000 Warn-E-Mails pro Tag ausgegangen.

    Was die Datendiebe ärgert, freut die Musikindustrie. Böse Zungen behaupten, dass Präsident Nicolas Sarkozy sich nicht zuletzt von seiner singenden Frau Carla hat beeinflussen lassen, um den Schutz des Urheberrechts für Künstler zu stärken.

  6. #705
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    EU-Urteil zu Abgaben auf Film- und Musikkopien

    Das höchste EU-Gericht hat mit einem Grundsatzurteil Grenzen für Urheberrechts-Abgaben auf Film- oder Musikkopien gesetzt. Eine „Abgabe auf Privatkopien“ kann nicht auf digitale Kopiergeräte in Unternehmen erhoben werden. Das geht aus einem am 21. Oktober in Luxemburg veröffentlichten Beschluss des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hervor. Die Abgabe sei nur rechtens, wenn die Geräte von Personen für den Privat-Gebrauch genutzt werden. Der Streit dreht sich nach ergänzenden Angaben nicht um Fotokopien, sondern um die Vervielfältigung von „Ton-, Bild- und audiovisuellem Material“.

    Der Branchenverband Digital Europe begrüßte das Urteil. „Das wichtigste Ergebnis ist, dass die Richter die unfairen und nicht transparenten Methoden von Rechteverwertungsgesellschaften erkennen, die Urheberrechts-Abgaben berechnen und einfordern“, schrieb der Verband.

    Das höchste EU-Gericht urteilte in einem Rechtsstreit, der in Spanien begonnen hatte. Dort hatte eine Verwertungsgesellschaft von einem Unternehmen, das unter anderem CD-ROMs vertreibt, die Abgabe für Privatkopien verlangt. Das Unternehmen hatte die Zahlung gerichtlich angefochten. Ein spanisches Gericht rief dann den EuGH an, um die europäische Rechtsgrundlage zu klären. Zur Rechtslage in anderen Mitgliedsländern äußerte sich das Gericht nicht.

  7. #706
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    Auch MySpace gibt Userdaten an Werbefirmen weiter

    Nicht nur bei Facebook gelangen Werbefirmen und Web-Marketingunternehmen problemlos an private Nutzerinformationen. So hat sich der jüngste Datenskandal auch auf das vormals größte Social Network MySpace ausgeweitet. Die Plattform verschickt nach Informationen des „Wall Street Journals“ Angaben über die eigenen User, sobald sie auf eine Werbeanzeige klicken. Anhand der versendeten Nutzer-IDs können die Datenempfänger die Userprofile identifizieren und weitere Informationen sammeln.

    Zwar erlaubt das Netzwerk seiner Community auch die Verwendung von Pseudonymen, womit ein identifiziertes Profil nicht zwingend den echten Namen des MySpace-Mitglieds preisgeben muss, betont ein Sprecher. In vielen Fällen geben die User ihre realen Daten jedoch wahrheitsgemäß an. Darüber hinaus füllen auch „anonyme“ User ihr Profil meist mit privaten Informationen wie etwa Fotos, Herkunft, Geschlecht oder Alter, die mehr über ihre Identität verraten und von denen Werbefirmen Gebrauch machen können.

    Wie bei Facebook verschicken zudem auch bei MySpace verschiedene Zusatzprogramme (Apps) Nutzerdaten an externe Unternehmen. Die Vorgehensweise ist den Entwicklern der Programme eigentlich untersagt. Mehrere Anbieter haben jedoch gegen die Regeln verstoßen. MySpace hat „angemessene Maßnahmen“ angekündigt. Im Falle Facebook hat die Datenweitergabe innerhalb nur weniger Stunden zu einer Klage gegen den App-Entwickler geführt.

  8. #707
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    686 Ermittlungen gegen Raubkopierer - Verfahren gegen Kinoabfilmer

    Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) hatte im vergangenen Jahr keine Langeweile: So wurden 686 neue Ermittlungen aufgenommen, 826 neue Verfahren eingeleitet und 401 Fälle erfolgreich abgeschlossen.

    Diese Zahlen gab die GVU am Donnerstag bekannt. In den Kernbereichen - das strafrechtliche Vorgehen gegen digitale Hehler sowie gegen die Release-Gruppen-Szene - begannen die Verfahren fast ausschließlich mit Vorermittlungen.

    Diese Anzahl ist mit 232 Vorgängen gegenüber 2008 (221 Vorgänge) angestiegen. Mehr als verdoppeln konnte die Organisation die Anzahl neu aufgenommener gemeinschaftlicher Ermittlungen durch GVU und Strafverfolgungsbehörden.

    Alle von der GVU angezeigten Fälle mündeten in Urheberstraf- und Markenverfahren. Hierzu zählen neun Payserverringe, die insgesamt ein illegales Angebot an Filmen, TV-Serien und Spielen im Wert von 2,5 Millionen Euro offerierten. Eine im März angezeigte Portalseite listete Links zu weit mehr als 65.000 raubkopierten audiovisuellen Inhalten, darunter mehr als 27.000 DVDs mit urheberrechtlich geschützten Inhalten von GVU-Mitgliedern mit einem Gesamtwert von über 360.000 Euro.

    Zwei Drittel aller von der GVU eingeleiteten Verfahren sind Fälle mit Internetbezug. Insgesamt 20 Prozent der Strafverfahren im Jahr 2009 richteten sich gegen digitale Hehler. Erstmals sind im Berichtszeitraum zudem Strafverfahren gegen Kinoabfilmer statistisch erfasst. Auf diese Gruppe entfielen 6 Prozent der eingeleiteten Verfahren.

    Insgesamt 410 Verfahren wurden 2009 abgeschlossen, von denen 25 Prozent mit einem Urteil oder Strafbefehl endeten. Von 20 Prozent in 2008 auf 22 Prozent in 2009 angestiegen ist die Anzahl derjenigen Verfahren, die im Hinblick auf eine schwerer wiegende andere Straftat, insbesondere Internet- und Computerkriminalität, eingestellt wurden. Seit 2001 hat sich dieser Anteil von 11 auf 21 Prozent nahezu verdoppelt.

    Im November startet die GVU eine neue Plakatkampagne bundesweit in Kinos und Videotheken. Darauf ist zu lesen: "Ohne mich bekommt Zac niemals einen Oscar".

  9. #708
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    Pirate-Bay-Betreiber verlieren Berufung - weniger Haft, höhere Geldstrafe

    Die Initiatoren der P2P-Plattform "The Pirate Bay" haben auch die zweite Runde vor Gericht gegen die Film- und Musikindustrie verloren. Das Stockholmer Oberlandesgericht verurteilte die drei Schweden am Freitag wie schon die erste Instanz zu Gefängnisstrafen sowie Schadensersatz wegen Beihilfe zur Verletzung des Urheberrechts.

    Das Oberlandesgericht senkte die Haftstrafen aus der ersten Instanz von je einem Jahr auf vier, acht bzw. zehn Monate. Der Schadensersatz an Musik- und Filmvertreiber wurde hingegen von insgesamt 32 auf 46 Millionen Kronen (3,3 auf 4,9 Millionen Euro) angehoben. Die Verurteilen haben die Möglichkeit, das Urteil in einer dritten Instanz überprüfen zu lassen.

    Zufrieden über das Urteil äußerten sich Vertreter der als Nebenkläger beteiligten Musik- und Filmkonzerne. "Es ist schön, dass das Gericht klargestellt hat: Wer diese Art von Aktivitäten betreibt, der landet im Gefängnis", sagte die Anwältin Moniquwe Wadsted als Vertreterin von US-Filmgesellschaften. Die Tauschbörse "The Pirate Bay" mit weltweit mehr als 20 Millionen Nutzern schafft ausschließlich über "Torrents" die Möglichkeit zur Verbindung mit Servern und Privatrechnern, von denen gesuchte Filme, Musik und anderes heruntergeladen werden können. Sie stellt keine eigenen Inhalte zur Verfügung, sondern nur die Wegweiser für die Datenströme. Solche "Torrent-Tracker" gibt es noch sehr viele im Netz.

    Das Oberlandesgericht meinte zu dieser Funktion, sie habe die illegale Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zumindest "erleichtert". Enttäuscht über das Urteil äußerte sich der Europaabgeordnete der schwedischen Piratenpartei, Christian Engström: "Der reine Wahnsinn. Man kann dem Rechtssystem in Schweden nicht mehr trauen."

    Enttäuschung über das Urteil

    Die mit Pirate Bay zeitweilig verbundene Partei hatte bei den Europawahlen 2009 sensationell den Einzug ins EU-Parlament geschafft. Der erste Prozess gegen die Pirate-Bay-Initiatoren Peter Sunde, Fredrik Neij und Gottfrid Svartholm Warg sowie den Financier Carl Lundström im Frühjahr 2009 war auch international stark beachtet worden.
    Das Berufungsverfahren gegen Warg wurde wegen Krankheit ausgekoppelt und soll nachgeholt werden. Es gilt als sicher, dass der Gesamt-Fall auch in dritter Instanz vor dem Obersten Gericht in Stockholm neu verhandelt wird. Der in Berlin lebende Sunde verschickte nach dem Urteil per Twitter eine Mitteilung in Schwedisch und Englisch: "Es wird eine Berufung vor dem Obersten Gericht geben, don't worry."

  10. #709
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    Raubkopien: Bundesregierung plant Warnhinweise gegen Netzpiraten

    Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) will das illegale Herunterladen von Dateien aus dem Internet mit einem System von Warnhinweisen bekämpfen.

    Netzpiraten sollen zunächst einmal per Mail persönlich verwarnt werden, erst bei einer Wiederholung wären Abmahnungen und Anzeigen fällig. Das geht aus einem Positionspapier zum Schutz des geistigen Eigentums im digitalen Zeitalter hervor, das am Freitag in Berlin veröffentlicht wurde. Auch sollten beim Schutz des Urheberrechts Internet-Provider stärker als bisher in die Pflicht genommen werden. Nutzer, die Dateien illegal herunterladen, sollten in der Regel als Strafe eine doppelte Lizenzgebühr zahlen.

    Gleichzeitig gibt Neumann den Verlegern in ihrem Streit mit Nachrichtenportalen und Suchmaschinen wie Google Schützenhilfe. Der CDU-Politiker spricht sich für eine Reform des Urheberrechts aus, mit der die Interessen der Verleger als Werkvermittler im Internet stärker geschützt werden soll. Mit dem Leistungsschutzrecht würden die Rahmenbedingungen zur Durchsetzung der Verlegeransprüche im Internet verbessert. Das neue Recht soll allerdings nur die gewerbliche Nutzung betreffen. Die Verlegerverbände fordern seit längerem, dass der Zugriff auf ihre Internet-Auftritte, etwa durch Suchmaschinen wie Google, eigens honoriert wird.

    Urheberrechtsreform als Hilfe für Verlage

    Mit einer Urheberrechtsreform wollen sie verhindern, dass die Leistung der Verlage, etwa die technische Bereitstellung von Informationen, durch Suchmaschinen zum eigenen Nutzen missbraucht wird. Im traditionellen Urheberrecht werden vor allem die Belange von Autoren und Kreativen geschützt. Diese Regelungen reichen nach Ansicht Neumanns nicht mehr aus. Geistiger Diebstahl im Netz sei kein Kavaliersdelikt. Eine Reform des Urheberrechts sollte auf europäischer Ebene gelten. Auch weltweit müssten Regeln festgelegt werden.

    Urheber und andere Rechteinhaber seien vor allem auf die Mithilfe von Providern angewiesen. Digitale Kopien von Werken aus öffentlich finanzierten Kultureinrichtungen sollen für die nicht kommerzielle Nutzung grundsätzlich kostenfrei bleiben. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat sich grundsätzlich für ein Leistungsschutzrecht ausgesprochen, dämpfte aber zugleich Hoffnungen auf allzu große Einkünfte. Ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage sei auch keine "Sonder-GEMA", hatte die Ministerin mit Verweis auf die Vergütungsregelung der Musikbranche gesagt.

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    EU-Kommission überprüft Roamingvorschriften

    Die EU-Kommission hat am 8. Dezember eine Konsultation zum Mobilfunk-Roamingmarkt eröffnet. Sie will damit herausfinden, ob die derzeitigen EU-Vorschriften für Roamingdienste in der Praxis tatsächlich funktionieren, teilte das EU-Organ mit. Verbraucher, Unternehmen, Telekommunikationsbetreiber und Behörden sind aufgefordert, bis 11. Februar 2011 Stellung zu nehmen. Zwar schreibt die bestehende EU-Roamingverordnung Preisobergrenzen vor. Dennoch funktioniert der Markt nicht zufriedenstellend. Die Roamingpreise liegen immer noch knapp unter den festgelegten Höchstpreisen. Ziel ist es aber, dass es bis 2015 keinen Unterschied mehr zwischen Roaming- und Inlandstarifen gibt. In einem echten EU-Binnenmarkt sei kein Platz für gewaltige Unterschiede zwischen Inlands- und Roamingentgelten, so Kommissionsvizepräsidentin Neelie Kroes, zuständig für die Digitale Agenda. „Wir müssen die Ursache der heutigen Probleme angehen, nämlich den unzureichenden Wettbewerb, und dafür eine dauerhafte Lösung finden. In Bezug darauf, wie diese Lösung im Einzelnen funktionieren könnte, sind wir aber offen.“ Die EU-Kommission muss spätestens zum 30. Juni 2011 ihre Überprüfung der EU-Roamingvorschriften abschließen und dem Europäischen Parlament und dem Rat hierüber Bericht erstatten.

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