SatEurope.net
Z2U.com - IPTV
CardShare.cc
Advertise Here
Advertise Here
Advertise Here
Advertise Here
Advertise Here
Page 82 of 100 FirstFirst ... 325772778081828383848792 ... LastLast
Results 811 to 820 of 1000

Thread: Allgemeine Neuigkeiten

  1. #811
    Strict but fair Andrushenka's Avatar
    Join Date
    28-12-2005
    Location
    Heart of Europe
    Posts
    54,383
    Uploads
    135
    Likes
    2,676

    BITKOM unterstützt Gesetz gegen Kostenfallen im Web

    Der Hightech-Verband BITKOM begrüßt das neue Gesetz gegen Kostenfallen im Internet, über das morgen der Bundestag abstimmt. „BITKOM begrüßt ausdrücklich, wenn die Politik gegen Internet-Betrüger vorgeht. Wir müssen das Vertrauen im Web stärken“, sagte BITKOM-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass Verbraucher bei Online-Bestellungen ausdrücklich auf die Kostenpflicht hingewiesen werden und auf einen entsprechend beschrifteten Knopf drücken müssen, ehe es zum Vertragsschluss kommt.

    BITKOM sieht darin eine Chance, gegen so genannte Abo-Fallen im Internet vorzugehen. Immer wieder versuchen Betrüger, mit vermeintlichen Gratis-Inhalten abzukassieren. Sie schieben Besuchern, die sich auf ihren Seiten registrieren, im Kleingedruckten kostenpflichtige Abonnements unter. Solche Seiten locken mit Unterhaltung, Tipps oder Produkten zum Nulltarif – von Witzen über Hausaufgabenhilfen bis hin zu angeblicher Gratis-Software. „Internetnutzer können sich vor Abo-Fallen in den meisten Fällen wirksam schützen“, betont Rohleder. „Am besten beugt man vor, indem man ohne triftigen Grund keine Kontakt- oder Zahlungsdaten angibt, dubiose Angebote grundsätzlich meidet und im Zweifel das Kleingedruckte liest.“

    Hier die Tipps des BITKOM, wie man Kostenfallen aus dem Weg geht und wie Nutzer reagieren können, wenn sie zur Kasse gebeten werden:

    1. Vorsicht mit persönlichen Daten
    Internet-Surfer sollten ein gesundes Misstrauen zeigen, wenn sie für angeblich kostenlose Web-Inhalte oder Services Namen und Adresse angeben sollen. Das gleiche gilt für Telefonnummern, E-Mail-Adressen und erst recht für Bank- und Kreditkartendaten. Für die Lektüre oder den Download von Gratis-Inhalten sind diese Daten in aller Regel nicht nötig. Wenn Sie Zweifel an der Seriosität haben und befürchten, Ihre Angaben könnten missbraucht werden: Finger weg. Nutzer können natürlich erfundene Daten eingeben, mit denen sie nicht identifizierbar sind. Doch meist ist es einfacher, ein paar Mausklicks weiter seriöse Angebote zu finden.

    2. Das Kleingedruckte lesen
    Bei manchen Angeboten ist es nötig, Namen und Adresse anzugeben – etwa, wenn Sendungen per Post zugestellt werden sollen. Gerade bei Dienstleistern, die ihnen unbekannt sind, sollten Kunden die Geschäftsbedingungen (AGB) und andere klein gedruckte Textpassagen aufmerksam lesen. Dort sollten keine versteckten Zahlungsverpflichtungen enthalten sein. Ein Zeichen für Seriosität ist auch ein Impressum mit voller Anschrift und Nennung des Verantwortlichen. Zudem sollte eine E-Mail-Adresse oder Telefonnummer für Rückfragen angegeben sein.

    3. Im Zweifel nicht zahlen
    Wer Geld verlangt, muss einen Vertragsabschluss nachweisen können. Nutzer von Webseiten sollten nicht zahlen, wenn sie sich getäuscht fühlen. Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn die Kunden über die Bedingungen des Angebots informiert sind und diese bewusst akzeptieren. Das muss der Anbieter nachweisen können. Gerichte haben entschieden, dass bei fehlenden oder versteckten Preisangaben kein Vertrag zustande kommt. Internet-Surfer sollten sich nicht beeindrucken lassen, wenn mit Anwälten, Inkasso, einer Zwangsvollstreckung oder Strafanzeige gedroht wird. Hier wird in den allermeisten Fällen lediglich eine harte Drohkulisse aufgebaut. Rechtlich gesehen haben die Falschspieler kaum Chancen, es kommt fast nie zu Gerichtsprozessen. Nutzer, die voreilig zahlen, erkennen die unseriösen Verträge an und können sich nicht mehr wehren.

    4. Vertrag bestreiten und Widerrufsrecht nutzen
    Internet-Nutzer sind nicht verpflichtet, auf nachweislich unseriöse Forderungen einzugehen. Wer sicher gehen will, sollte aber den vom Anbieter behaupteten Vertrag für alle Fälle anfechten und hilfsweise auch im Rahmen des Widerrufsrechts widerrufen. Musterbriefe halten die Stiftung Warentest und die Verbraucherzentralen Im Internet bereit. Tipp: Den Brief am besten per Einschreiben mit Rückschein versenden und keine persönlichen Daten angeben, die der Anbieter noch nicht kennt. Lassen Sie sich aber nicht auf einen langen Schriftwechsel mit Abzockern ein. Übrigens: Das Widerrufsrecht bleibt bei Abo-Fallen meist über die gesetzliche 14-Tages-Frist hinaus gültig. Grund: Der Kunde muss „in Textform“ darauf hingewiesen werden, das heißt durch einen Ausdruck oder per E-Mail. In der Praxis geschieht das selten, die Betreiber geben meist nur einen kleinen Hinweis auf der Webseite. Viele dubiose Verträge lassen sich also rechtlich gesehen unbegrenzt widerrufen.

    5. Mahnbescheid widersprechen
    Hartnäckige Bauernfänger lassen ihren Opfern einen gerichtlichen Mahnbescheid zustellen. Das bedeutet nicht, dass die Forderung berechtigt ist, aber die Empfänger müssen reagieren. Sie haben zwei Wochen Zeit, dem Bescheid schriftlich zu widersprechen. Rechnen Sie die Postlaufzeit ein. Eine Begründung muss nicht angegeben werden. Der Widerspruch reicht meist, Betrüger reichen in der Regel keine Klage mehr ein.

    6. Eltern haften nicht für Kinder
    Kinder und Jugendliche unter 18 dürfen keine teuren Abo-Verträge schließen, wenn ihre Eltern nicht einwilligen. Ohne Zustimmung ist ein solcher Vertrag wirkungslos, und die Eltern müssen nicht zahlen. Das gilt zumindest dann, wenn der geforderte Betrag über ein übliches Taschengeld hinausgeht. Selbst wenn Minderjährige ihr Alter falsch angegeben haben, haften Eltern nicht. Nach Meinung von Experten ist es Sache der Anbieter von Web-Inhalten, für eine effektive Alterskontrolle zu sorgen.

  2. SatEurope.net
  3. #812
    Strict but fair Andrushenka's Avatar
    Join Date
    28-12-2005
    Location
    Heart of Europe
    Posts
    54,383
    Uploads
    135
    Likes
    2,676

    Software-Markt wächst in Deutschland um 4,4 Prozent

    Der deutsche Software-Markt wird im Jahr 2012 kräftig wachsen. Das kündigt der Hightech-Verband BITKOM auf Basis aktueller Berechnungen des Marktforschungsinstituts EITO an. Danach steigt der Umsatz mit Software-Produkten in Deutschland im laufenden Jahr um 4,4 Prozent auf knapp 17 Milliarden Euro. „Der Software-Markt erzielt seit Jahren überdurchschnittlich hohe Wachstumsraten“, sagt BITKOM-Präsidiumsmitglied Karl-Heinz Streibich. „Die Nachfrage nach neuen Anwendungen für Unternehmen, Behörden und Privatanwender ist ungebrochen hoch.“ Insbesondere Unternehmen investieren in moderne Software, um ihre betrieblichen Abläufe effizienter zu machen und ihren Kunden bessere Services anzubieten. Der weltweite Umsatz mit Software legt nach Angaben von EITO mit plus 5,8 Prozent auf 265 Milliarden Euro sogar noch etwas stärker zu als in Deutschland.

    Der Software-Markt gliedert sich in drei Segmente: Der größte Teil entfällt mit einem Umsatz von 8,4 Milliarden Euro auf konkrete Anwendungen (Application Software), zum Beispiel Büro- und Unternehmenssoftware, Grafikprogramme oder Audio- und Video-Software. Dieses Segment wächst im Jahr 2012 in Deutschland voraussichtlich um 4,1 Prozent. Der zweite Teilmarkt ist System-Software, der laut BITKOM-Prognose um 3,2 Prozent auf 4,2 Milliarden Euro zulegt. System-Software wird für den reibungslosen Betrieb von Computern benötigt. Neben Betriebssystemen wie Windows, Android oder MacOS zählen dazu Programme für die Speicherung großer Datenmengen oder Sicherheitssoftware. Der dritte Teilmarkt sind Werkzeuge (Tools) für die Entwicklung und Verteilung von Software, die ausschließlich von IT-Spezialisten eingesetzt werden. Dieses Segment wächst im Jahr 2012 mit 6 Prozent am stärksten und erreicht ein Volumen von 4,3 Milliarden Euro.

    „Größte Chance und größte Herausforderung ist für die Software-Industrie aktuell das Cloud Computing“, sagt Streibich. Beim Cloud Computing erfolgt die Nutzung von IT-Leistungen über das Internet anstatt auf lokalen Rechnern. „Neben Rechenleistung und Speicherplatz können die Unternehmen auch Software aus der Cloud nutzen“, sagt Streibich. Dieses als Software-as-a-Service (SaaS) bezeichnete Modell verlangt von den Anbietern erhebliche Anstrengungen. Streibich: „Mittelständische Softwarehäuser müssen ihre Anwendungen auf das Cloud Computing umstellen, wenn sie sich in diesem Markt behaupten wollen.“

    Der Software-Markt ist im Wesentlichen ein B2B-Geschäft (Business to Business). Etwa 85 Prozent des Umsatzes erzielen die Software-Anbieter mit Anwendungen für Unternehmen, Behörden und andere Organisationen. 15 Prozent des Umsatzes entfallen auf Privatnutzer. In Deutschland gibt es rund 9.000 Software-Häuser, die rund 210.000 Beschäftigte haben. „Die Software-Unternehmen in Deutschland wachsen sehr dynamisch und schaffen viele neue Jobs“, sagt Streibich. Pro Jahr entstehen in Deutschland rund 15.000 neue Arbeitsplätze bei Software-Häusern und IT-Dienstleistern. IT-Dienstleister bieten neben der Software-Entwicklung Outsourcing-Dienste, IT-Beratung und Wartungsleistungen an.

  4. #813
    Strict but fair Andrushenka's Avatar
    Join Date
    28-12-2005
    Location
    Heart of Europe
    Posts
    54,383
    Uploads
    135
    Likes
    2,676

    BITKOM und Verbraucherministerin Aigner wollen Vertrauen in die digitale Welt stärken

    Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner und der Präsident des Hightech-Verbandes BITKOM, Prof. Dieter Kempf, wollen das Vertrauen in die digitale Welt stärken. Transparenz und Offenheit von Seiten den Unternehmen seien dabei Kernelemente. Vor Beginn der Computermesse CeBIT sagte Aigner: „Vertrauen setzt voraus, dass es sichere Angebote gibt, die die Privatsphäre respektieren und schützen.“ Laut einer neuen repräsentativen Studie im Auftrag des BITKOM fassen 69 Prozent der Internetnutzer im Web weniger leicht Vertrauen als in anderen Alltagssituationen. „Vertrauen kann man sich nur erarbeiten“, so BITKOM-Präsident Kempf. „Über eine lange Zeitdauer, in der man seinen Kunden immer und immer wieder zeigt: Auf mich ist Verlass.“

    Inzwischen nutzen 53 Millionen Deutsche das Internet, das sind drei Viertel der Bundesbürger ab 14 Jahren. Vier von fünf Anwendern veröffentlichen oder speichern persönliche Daten im Web. 71 Prozent der Internetnutzer möchten ihre Inhalte mit vielen anderen Menschen teilen, immerhin bereits 22 Prozent legen Sicherheitskopien von Bildern oder anderen Dateien online auf fremden Servern ab.

    Doch jeder fünfte Onliner nutzt keine dieser Möglichkeiten – weil ihm Informationen fehlen oder aus Sorge um persönliche Daten. Kempf: „Im Internet öffnet sich derzeit ein neuer digitaler Graben - zwischen Web-2.0-Profis, die sich gekonnt und sicher im Netz bewegen und einer großen Gruppe, die aus mangelndem Know-how oder Angst um Daten lediglich E-Mails verschickt und wenige ausgewählte Webangebote nutzt.“

    Wichtigste Kriterien für Vertrauen im Internet sind der aktuellen BITKOM-Untersuchung zufolge Datensicherheit, Datenschutz, verständliche und faire Geschäftsbedingungen sowie eine transparente Abwicklung von Bestellungen. Diese Punkte nennen jeweils mindestens sieben von zehn Internetnutzern. „Der Umgang mit Daten, Fairness und Transparenz legen die Basis für Vertrauen – noch vor der Produktqualität“, so Prof. Kempf. Bundesverbraucherministerin Aigner: „Dazu gehören auch verbraucherfreundliche Technik und datenschutzfreundliche Voreinstellungen im Design der Angebote. Von vornherein sollten nicht mehr Daten erhoben werden, als es für den konkreten Zweck erforderlich ist.“

    Quer über alle Branchen hinweg hat jedes vierte Unternehmen nach eigenem Bekunden noch Nachholbedarf beim Datenschutz, sogar jedes dritte in puncto IT-Sicherheit. Im Detail gebe es große Unterschiede, so BITKOM-Präsident Kempf. Während 95 Prozent aller ITK-Unternehmen einen Notfallplan für Datenverluste haben, trifft dies nur auf jede zweite Firma anderer Branchen zu.

    Das Bundesverbraucherministerium und BITKOM erklärten, ihr Engagement für mehr Schutz und Transparenz weiter zu erhöhen. Das sei insbesondere auch mit Blick auf junge Nutzer wichtig. So startet zeitgleich mit der CeBIT die Neuauflage der Jugend-Kampagne „Watch your Web“, die vom Bundesverbraucherministerium maßgeblich unterstützt wird. „Watch your Web wurde zu einem umfassenden Informationsportal für Jugendliche in sozialen Netzwerken weiterentwickelt“, erklärte Bundesministerin Aigner. Dort können die jungen Onliner mehr über ihre Rechte, IT-Sicherheit und den Schutz vor Risiken wie Mobbing oder Kostenfallen erfahren. „Watch your Web“ wird von der Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e.V. (IJAB) realisiert.

    BITKOM bietet seit Februar 2012 einen kostenlosen Online-Kurs zum Datenschutz an (unter www.bitkom-datenschutz.de). Zudem unterstützt der Verband die Plattform „Deutschland sicher im Netz e.V.“ und das Kinder-Portal „FragFinn.de“. BITKOM-Präsident Kempf kündigte zudem an, dass es neben bestehenden Selbstverpflichtungen für Unternehmen künftig weitere entsprechende Initiativen der Branche geben werde.

  5. #814
    Strict but fair Andrushenka's Avatar
    Join Date
    28-12-2005
    Location
    Heart of Europe
    Posts
    54,383
    Uploads
    135
    Likes
    2,676

    Jedes vierte Unternehmen nutzt bereits Cloud Computing

    Gut ein Viertel (28 Prozent) aller Unternehmen in Deutschland nutzt Cloud Computing. Vorreiter beim Einsatz dieser neuen Technologie sind u.a. Finanzdienstleister. Größere Unternehmen nutzen Cloud Computing überdurchschnittlich häufig. Dabei haben rund zwei Drittel aller Nutzer mit der Cloud positive Erfahrung gemacht. Das hat der „Cloud Monitor 2012“ von KPMG und BITKOM ergeben. Die repräsentative Unternehmensbefragung ist zum ersten Mal durchgeführt worden und wird bis 2015 jährlich wiederholt. „Zwar stehen einige Unternehmen Cloud Computing noch skeptisch gegenüber. Doch diejenigen, die bereits Erfahrungen mit Cloud Computing gemacht haben, sind in der Regel durchweg zufrieden“, sagte BITKOM-Präsident Prof. Dieter Kempf bei der Präsentation der Studie auf der CeBIT. Beim Cloud Computing kann fast die gesamte Palette von IT-Leistungen über Netze (meist über das Internet) bereitgestellt werden, und zwar je nach aktuellem Bedarf. Der Nutzer erhält seine IT-Leistungen in dem Maße und dem Moment, wie und wo er sie anfordert – bezahlt wird nach Nutzung.

    Die weit überwiegende Zahl der Cloud-Nutzer setzt derzeit auf so genannte Private Clouds. 27 Prozent der Unternehmen nutzen diese Form des Cloud Computings, weitere 21 Prozent haben in diesem Bereich konkrete Investitionspläne für die kommenden 2 Jahre. Private Clouds sind quasi unternehmenseigen und können vom Unternehmen selbst oder von einem externen Dienstleister betrieben werden. Fast zwei Drittel der Nutzer beurteilen ihre Erfahrungen mit der Cloud als positiv.

    Nur 6 Prozent der Unternehmen nutzen schon eine Public Cloud. Hier werden ITK-Leistungen von einem externen Dienstleister über das öffentliche Internet bezogen. Daten und Anwendungen der verschiedenen Kunden werden zwar logisch getrennt, aber auf denselben physischen Rechnern gespeichert. „Public Clouds spielen im Unternehmensalltag bislang eine untergeordnete Rolle. Hauptgrund dafür ist die Angst vor Datenverlust“, sagte Kempf. Dabei zeigen die Erfahrungen der Nutzer, dass diese Angst weitgehend unbegründet ist. Vier von fünf Nutzern der Public Cloud haben positive Erfahrungen gesammelt. Zu den wichtigsten positiven Auswirkungen der Public-Cloud-Nutzung zählen eine höhere Flexibilität der IT-Leistungen (80 Prozent der Nutzer), eine höhere Innovationsfähigkeit (70 Prozent) sowie die bessere Performance der IT-Leistungen und der mobile Zugriff auf die IT (60 Prozent).

    Bruno Wallraf, Partner bei KPMG, sagte: „Unsere Umfrage zeigt, dass viele Unternehmen beim Thema Cloud Computing noch etwas unsicher und unentschlossen sind. Diejenigen, die bereits derartige Anwendungen nutzen, berichten fast ausschließlich von positiven Erfahrungen. Deshalb dürfte sich Cloud Computing schon bald weiter etablieren, zumal die Bandbreiten und das entsprechende Angebot an Dienstleistungen stark wachsen. Sicherheitsaspekte sollten Unternehmen dabei immer im Auge behalten – wobei professionelle Cloud Computing-Angebote oft sicherer sind als manche unternehmenseigene IT-Netze.“

    Verbraucher nutzen Cloud-Dienste schon viel häufiger als Unternehmen. Drei Viertel aller Deutschen sind online. Wiederum fast drei Viertel aller Onliner legen Dateien wie Fotos, Videos oder Dokumente in sozialen Netzwerken wie Facebook, Xing oder StudiVZ ab, bei den unter 30-Jährigen sind es gar 90 Prozent. Das ergab eine repräsentative Verbraucherbefragung zur Cloud-Nutzung von Aris im Auftrag des BITKOM. „Die Wolke wird für immer Verbraucher zu dem Speicherort schlechthin für ihre privaten Dateien“, sagte Kempf. Foto- oder Videoplattformen im Internet nutzt jeder fünfte User als Speicher für Dateien, Postfächer bei Email-Anbietern jeder sechste, spezielle Speicher-Anbieter wie Dropbox schon jeder achte. Die meisten Nutzer legen im Internet ihre Fotos ab. Schon beinahe jeder vierte Onliner pflegt dort sein Adressbuch oder seinen Terminkalender. Hier hat sich der Anteil im Vergleich zum Vorjahr jeweils verdoppelt. „Die meisten Verbraucher nutzen Cloud Computing derzeit für Entertainment-Angebote. Doch gerade Business-nahe Anwendungen wie die Online-Pflege von Terminen oder Adressen nehmen stark zu“, so Kempf. Laut Umfrage legt nur jeder fünfte Nutzer bewusst keine Daten im Internet ab.

  6. #815
    Strict but fair Andrushenka's Avatar
    Join Date
    28-12-2005
    Location
    Heart of Europe
    Posts
    54,383
    Uploads
    135
    Likes
    2,676

    Jeder Dritte macht Falschangaben im Web

    Um seine Privatsphäre zu schützen, hat jeder dritte Internetnutzer (36 Prozent) schon bewusst falsche Angaben gemacht. Das entspricht 19 Millionen Deutschen, ergab eine anonyme repräsentative Befragung im Auftrag des BITKOM. „Wer sich nicht anders zu helfen weiß, macht im Fall der Fälle Falschangaben“, kommentiert BITKOM-Präsident Prof. Dieter Kempf. „Falschangaben sind eine typische Abwehrreaktion auf zu umfangreiche Datenabfragen im Internet. Wer mehr wissen will, als aus Nutzersicht notwendig ist, erzeugt Datenmüll.“ Kempf rät zur Datensparsamkeit: „Die Betreiber von Webseiten sollten nur jene Daten abfragen, die für den jeweiligen Dienst unbedingt notwendig sind. Und die Internetnutzer sollten bewusst entscheiden, wem sie welche Details preisgeben. Man muss nicht jedes weiße Feld ausfüllen.“

    Vor allem in sozialen Netzwerken (13 Prozent) und Foren (11 Prozent) flunkern Anwender aus Datenschutzgründen. In Partnerbörsen (5 Prozent) und diversen Formularen (3 Prozent) sind Falschangaben zum Schutz der eigenen Daten weniger ausgeprägt. Je jünger die Nutzer, desto eher machen sie nicht alle Angaben wahrheitsgemäß. So haben 44 Prozent der 14- bis 29-Jährigen im Netz geflunkert, aber nur 25 Prozent der Internetnutzer ab 65 Jahren.

  7. #816
    Strict but fair Andrushenka's Avatar
    Join Date
    28-12-2005
    Location
    Heart of Europe
    Posts
    54,383
    Uploads
    135
    Likes
    2,676

    Vertrauen in Sicherheit von Online-Geschäften steigt

    In der Bevölkerung wächst das Vertrauen in Online-Transaktionen: Nur noch jeder neunte User (11 Prozent) verzichtet aus Sicherheitsgründen auf Online-Shopping, Internet-Banking und andere Geschäftstätigkeiten im Web. Im vergangenen Jahr war noch jeder sechste entsprechend zurückhaltend (16 Prozent). Das hat eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Hightech-Verbandes BITKOM ergeben. „Mit steigenden Sicherheitsstandards wächst allmählich auch das Vertrauen in Internet-Anwendungen“, sagt BITKOM-Präsident Prof. Dieter Kempf.

    So haben die Bedenken gegenüber Online-Banking und dem Einkaufen im Netz leicht abgenommen. Nur noch jeder vierte User verzichtet aktuell aus Sicherheitsgründen auf Internet-Bankgeschäfte, gut jeder fünfte (21 Prozent) auf Online-Shopping. Besonders stark nahmen die Bedenken gegenüber Mitgliedschaften in Sozialen Netzwerken ab. Im vergangenen Jahr blieb jeder achte Onliner (7 Millionen) den Netzwerken aus Sicherheitsgründen fern, mittlerweile ist es noch jeder zwölfte (4,5 Millionen).

    Bei einer Frage sind die Onliner allerdings etwas vorsichtiger geworden: 42 Prozent der User nutzen lieber die Post, um besonders vertrauliche Informationen und wichtige Dokumente zu verschicken. Im Jahr zuvor waren es noch 39 Prozent. Kempf: „Normale E-Mails können leicht abgefangen und verändert werden. Daher empfiehlt sich eine Verschlüsselung oder das Nutzen neuer Angebote wie de-Mail oder ePost-Brief.“

  8. #817
    Strict but fair Andrushenka's Avatar
    Join Date
    28-12-2005
    Location
    Heart of Europe
    Posts
    54,383
    Uploads
    135
    Likes
    2,676

    Die meisten Unternehmen erlauben private Internetnutzung am Arbeitsplatz

    Die meisten deutschen Unternehmen (59 Prozent) lassen zu, dass Mitarbeiter am Arbeitsplatz privat das Internet nutzen. Sie gestatten beispielsweise, private E-Mails abzurufen oder Nachrichtenseiten zu besuchen. Das geht aus einer Erhebung im Auftrag des Hightech-Verbandes BITKOM hervor. Knapp ein Drittel der Firmen (30 Prozent) verbietet dagegen privates Surfen komplett, 11 Prozent haben gar keine Regelung. Der BITKOM rät Unternehmen, dem Thema offen gegenüberzustehen und den Mitarbeitern mit einem Vertrauensvorschuss zu begegnen. Grund sei die zunehmende Verschmelzung von Berufs- und Privatleben. „Ein kategorisches Surf-Verbot am Arbeitsplatz sollte auf gut begründete Sonderfälle beschränkt sein“, sagt BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Neun von zehn Arbeitnehmern sind notfalls auch nach Dienstschluss für Kollegen, Kunden und Vorgesetzte erreichbar, sodass beide Seiten von einer flexiblen Regelung profitieren“, betont Rohleder. BITKOM zufolge nutzen zwei Drittel der Mitarbeiter das Internet während der Arbeitszeit für private Zwecke.

    Jedes vierte Unternehmen erlaubt die private Internetnutzung unter Auflagen, entweder durch technische Filter oder Einschränkungen für bestimmte Online-Dienste. So haben Arbeitgeber die Möglichkeit, einzelne Internetdienste wie soziale Netzwerke zu sperren, um private Online-Aktivitäten im Rahmen zu halten. Mit Filtern innerhalb der Firmen-IT können bestimmte, nicht berufsbezogene Inhalte blockiert werden.

    Große Unternehmen handhaben die private Internetnutzung strenger als kleine. Firmen mit einem Umsatz über 50 Millionen Euro erlauben das private Surfen nur zu 13 Prozent ohne Einschränkungen, 56 Prozent untersagen es komplett. Konzerne verfügen eher über die Ressourcen und das Know-how, IT-Richtlinien festzulegen und technisch zu kontrollieren. Kleine Unternehmen verzichten häufig aus Kostengründen auf solche Einschränkungen. Jede zweite Firma (49 Prozent) mit einem Umsatz unter einer Million Euro gestattet das Surfen uneingeschränkt, nur 26 Prozent sprechen ein vollständiges Verbot aus.

    Wenn es gar keine Regelung zur privaten Internetnutzung am Arbeitsplatz gibt, kann dies zu arbeitsrechtlichen Problemen führen, warnt BITKOM. „Wir empfehlen Arbeitgebern, eine klare Regelung zum privaten Surfen zu treffen – durch eine Vereinbarung im Arbeitsvertrag, eine Richtlinie oder eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat“, sagt BITKOM-Hauptgeschäftsführer Rohleder.

    Die Internet-Vorschriften von Unternehmen müssen auch Datenschutz und IT-Sicherheit berücksichtigen. „Wenn man tausend PC-Arbeitsplätze verwalten muss, hat man tausend potenzielle Einfallstore für Internet-Kriminelle. Um das Risiko zu verkleinern, braucht es einheitliche Sicherheits-Standards, die von der IT-Abteilung kontrolliert werden können“, erklärt Rohleder.

  9. #818
    Strict but fair Andrushenka's Avatar
    Join Date
    28-12-2005
    Location
    Heart of Europe
    Posts
    54,383
    Uploads
    135
    Likes
    2,676

    Privatverbraucher treiben Cloud Computing

    Cloud Computing erfreut sich unter Privatverbrauchern zunehmender Beliebtheit. So legen bereits vier von fünf Internetnutzern Inhalte im Web ab, um sie dort sicher zu speichern oder zu veröffentlichen. Dabei stehen digitale Bilder auf Platz 1. Das ergibt eine neue Erhebung im Auftrag des Hightech-Verbands BITKOM. Demnach speichern 44 Prozent der Internetnutzer Fotos im Netz. Jeder vierte (25 Prozent) legt Musik online ab, jeder sechste (18 Prozent) speichert oder pflegt sein Adressbuch im Web. Auch als Speicherplatz für Videos, Terminkalender und E-Mails wird das Web von einem Teil der Internetnutzer verwendet. „Die Hinterlegung von Daten im Web hat für viele Menschen zwei Funktionen – sie wollen Inhalte mit anderen teilen und Dateien gleichzeitig sicher speichern“, sagte BITKOM-Präsident Prof. Dieter Kempf.

    Die Online-Speicherung und -Bearbeitung von Daten hat hohes Potenzial. Der deutsche Markt für Cloud Computing für Privatnutzer wächst nach BITKOM-Angaben 2012 voraussichtlich um ein Drittel auf 2,3 Milliarden Euro. „Cloud Computing ist zu einem Boom-Thema geworden. Für die nächsten Jahre erwarten wir Wachstumsraten im zweistelligen Bereich“, so BITKOM-Präsident Kempf. Beim Cloud Computing werden IT-Leistungen in Echtzeit über Datennetze (aus der „Wolke“) genutzt. Das Angebot reicht von Speichermöglichkeiten für Fotos und Filme für Privatnutzer bis zu hochkomplexen Anwendungen für Unternehmen.

  10. #819
    Strict but fair Andrushenka's Avatar
    Join Date
    28-12-2005
    Location
    Heart of Europe
    Posts
    54,383
    Uploads
    135
    Likes
    2,676

    Mobiles Breitband bereits für 13 Millionen Haushalte

    Der Ausbau der mobilen Breitbandnetze geht zügig voran. Aktuell können in Deutschland bereits etwa 13 Millionen Haushalte den neuen Mobilfunkstandard LTE nutzen. Das hat eine Umfrage des Hightech-Verbands BITKOM bei den Netzbetreibern ergeben. Demnach haben die Anbieter bundesweit bislang rund 3.000 LTE-Basisstationen in Betrieb genommen. Mehr als 150.000 Kunden nutzen die neue Technologie bereits. „Nach der Versorgung des ländlichen Raums wird jetzt der LTE-Ausbau in den größeren Städten fortgesetzt“, sagte BITKOM-Präsident Prof. Dieter Kempf. Bereits in vollem Gang ist der Ausbau in Düsseldorf, Köln, Frankfurt/Main, München und Berlin. Bis Ende dieses Jahres wird LTE in rund 300 Städten verfügbar sein und die bereits bestehende Breitband-Versorgung erheblich verbessern. Die Anbieter schätzen, bis dahin mehr als die Hälfte der Haushalte in Deutschland mit LTE versorgen zu können.

    Der LTE-Standard (LTE: Long Term Evolution) ist der Nachfolger von UMTS und ermöglicht Übertragungsgeschwindigkeiten von bis zu 100 Megabit pro Sekunde. Um die Lizenzvorgaben der Bundesnetzagentur zu erfüllen, haben die Anbieter zunächst ländliche Gebiete ohne Breitbandanschluss mit LTE ausgerüstet. Die Versorgung auf dem Land ist in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, NRW, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein abgeschlossen. Weitere Standorte sollen folgen, um die letzten „weißen Flecken“ in der Breitbandversorgung zu schließen. Derzeit wird LTE bislang vor allem als Internetzugang von Privathaushalten und Geschäftskunden genutzt

    Der Ausbau mit mobilen Breitbandnetzen ist Deutschland schon jetzt sehr weit fortgeschritten: ca. 85 Prozent der deutschen Haushalte haben Zugang zu mobilem Internet per UMTS. Damit ist der UMTS-Ausbau 12 Jahre nach der größten Frequenzversteigerung der Geschichte weitgehend abgeschlossen. Im Jahr 2000 wurden von der Bundesnetzagentur UMTS-Frequenzen im Wert von 51 Milliarden Euro versteigert. Zum Vergleich: Bei der Versteigerung der LTE-Frequenzen im Mai 2010 wurden nur 4,4 Milliarden Euro erzielt. „Die geringeren Aufwendungen für die LTE-Lizenzen ermöglichen den Anbietern höhere Investitionen in die Nachrüstung bestehender Infrastruktur auf LTE, um die Übertragung zu beschleunigen und das wachsende Datenvolumen zu bewältigen“, sagte Kempf. „Anwendungen wie Videotelefonie und das Betrachten und Versenden von Filmen und Bildaufzeichnungen im privaten wie auch im unternehmerischen Bereich werden damit eine neue Qualität bekommen.“

    Laut BITKOM werden bis 2015 Investitionen zwischen 8 und 10 Milliarden Euro in den LTE-Ausbau fließen. Der Umbau geht besonders schnell, weil die Netzbetreiber die vorhandene Infrastruktur relativ kostengünstig umrüsten können. Parallel dazu entwickeln die Hersteller die mobilen Endgeräte. Bereits verfügbar sind Modems und LTE-Sticks für PCs und Tablets. Nun folgen Handy-Hersteller wie Samsung und Nokia mit den ersten LTE-Smartphones.

    Mit LTE wird der Grundstein für die mobile Breitbandversorgung der Zukunft gelegt, denn mit LTE-Advanced steht bereits der nächste technologische Schritt bevor. Mit dem Standard LTE-Advanced sind Downloads mit bis zu 1.000 Megabit (= 1 Gigabit) pro Sekunde möglich. Vorteil: Die aktuell in Betrieb genommenen LTE-Basisstationen können weiter genutzt werden und bekommen lediglich ein Software-Update. Nach derzeitigem Stand startet der Ausbau der Gigabit-Technologie in vier bis fünf Jahren.

  11. Z2U.com - IPTV
  12. #820
    Strict but fair Andrushenka's Avatar
    Join Date
    28-12-2005
    Location
    Heart of Europe
    Posts
    54,383
    Uploads
    135
    Likes
    2,676

    WLAN-Hotspots: Cafés als Raubkopier-Umschlagplatz?

    Zum illegalen Tauschen von Musik und Filmen gehen manche ins Café um die Ecke - und die Gastwirte erhalten die Abmahnungen. Dabei ist gar nicht klar, ob sie dafür verantwortlich zu machen sind. Wenn sich die Café-Betreiber schützen, wird es für ihre Gäste kompliziert.

    Zum Milchkaffee gibt es Facebook, zur Focaccia Twitter und zur Suppe werden Blogs konsumiert. Im Café St. Oberholz in Berlin-Mitte trifft sich die digitale Bohème zum Arbeiten und zum Plausch. Selbstverständlich steht deswegen auf der Speisekarte neben Kuchen und Gebäck auch kostenloser Internetzugang. Bis vor kurzem musste, wer online gehen wollte, im St. Oberholz nur ein allseits bekanntes Passwort eintippen. So einfach ist das heute nicht mehr.

    "Jetzt muss man sich einer nervigen Anmeldeprozedur unterziehen", ärgert sich Ansgar Oberholz. Bislang hatte der Café-Besitzer selbst einen Router aufgestellt, über den seine Gäste unbeschränkt im Netz surfen konnten, nun hat er die Aufgabe an einen Provider abgegeben. Denn in den vergangenen Monaten flatterten mehrere Abmahnschreiben von Kanzleien herein, weil Gäste in seinem Haus Urheberrechte verletzten.

    Wie viele andere Café-, Restaurantbesitzer und Hoteliers hat Oberholz Angst vor hohen Geldbußen und Strafen. Er weiß ja nicht, wer im Café illegal Musik herunterlädt, geschützte Filme teilt oder unrechtmäßig Spiele weitergibt. "Als Gastwirt darf er wegen des Fernmeldegeheimnisses auch gar nicht überprüfen, was seine Gäste über sein WLAN treiben", sagt Thomas Stadler, Fachanwalt für IT-Recht, der solche Fälle wie den von Oberholz ständig auf dem Tisch hat. Er spricht von einer regelrechten "Abmahnindustrie".

    Die Kanzleien behaupten, der Betreiber eines WLANs sei haftbar für das, was von dort aus geschehe. Doch ist das nicht sicher. "Diese Frage ist höchstrichterlich nicht entschieden", sagt Stadler. Es gibt zwar ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Mai 2010, wonach eine Privatperson zur Kasse gebeten werden kann, wenn Fremde über einen unzureichend gesicherten Internetzugang illegal Musik ziehen.

    Doch könne diese Entscheidung nicht 1:1 auf Geschäftsleute übertragen werden, sagt sogar die Kanzlei Kornmeier & Partner, die damals das Urteil erstritt. Verteidiger Stadler glaubt, dass der BGH bei Gastwirten zu einem anderen Ergebnis kommen würde. "Heutzutage wird ja allgemein erwartet, dass ein Café-Betreiber den Kunden Internet zur Verfügung stellt." Damit sei ohne WLAN das Geschäftsmodell der Gastwirte gefährdet.

    Doch haben Anwälte wie Stadler bislang niemanden gefunden, der einen solchen Fall durch alle Instanzen durchfechten möchte, um Klarheit zu schaffen. Schließlich würde das mehrere tausend Euro kosten - Geld, das kleine Cafébesitzer normalerweise nicht haben. Medienrecht-Anwalt Lars Jaeschke erklärt, dass die Abmahner auf der anderen Seite nicht klagten, weil sie kein Interesse an einem Musterurteil hätten. Schließlich zeigten die Tendenzen des BGH, dass er wohl im Sinne der Gastwirte entscheiden würde. "Momentan leben die Abmahner wohl ganz gut von der Rechtsunsicherheit."

    Björn Frommer vertritt die Rechte der Urheber und findet, dass die Gastwirte eigentlich wissen sollten, wie sie sich absichern. "Das sind Profis im Umgang mit gesellschaftlichen Regeln wie Jugendschutz und Alkohol." Frommer und viele seiner Kollegen empfehlen: Gäste sollen auf einer Startseite den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Cafés zustimmen, dass sie nichts Illegales tun. Außerdem könnten Tauschbörsen und bestimmte Internetseiten technisch ausgeschaltet werden.

    Von der aktuellen Lage profitieren auch Internet-Service-Provider - wie etwa die Firma Hotsplots, die nun das WLAN im St. Oberholz betreibt, oder große Unternehmen wie die Deutsche Telekom, deren Hotspots in vielen Raststätten, Flughäfen, Hotels und McDonald's-Restaurants zu finden sind. "Wir hatten selbst überlegt, ob wir Provider werden", sagt Oberholz. Aber eigentlich wolle er doch nur sein Café weiter betreiben. "Und das klang alles sehr aufwendig und kompliziert, deswegen haben wir es nicht weiter verfolgt."

    Nun, resümiert Oberholz, sei eigentlich alles wie vorher - nur werde er nicht mehr abgemahnt. Und an Hotsplots schicken die Anwälte keine Schreiben, meint dessen Geschäftsführer Ulrich Meier. "Ich nehme an, dass sie schnell die Finger davon lassen, wenn sie sehen, dass der Internetanschluss von uns ist." Denn bei ihm hätten sie keinen Erfolg. Dabei sei ein Gastwirt, der WLAN zur Verfügung stellt, doch nichts anderes als ein Hotspot-Betreiber, sagt Anwalt Stadler. "Kafkaesk" sei das, meint Oberholz.

    Aus dem Bundesjustizministerium heißt es hingegen, die Pflicht zu prüfen, was im WLAN passiert, stelle "keine unzumutbare Belastung dar". Die Pflichten für Privatleute oder Gastwirte richteten sich danach, was ihnen im Einzelfall jeweils abverlangt werden könne. Außerdem sei die Haftung der Gastwirte sinnvoll, "denn sie ist für den Anspruchsinhaber in der Praxis häufig die einzige Möglichkeit, sich gegen Rechtsverletzungen zu wehren. Die Täter selbst können oft nicht herangezogen werden".

    Tatsächlich ist es nicht nur für die Einkläger von Urheberrechten, sondern sogar für Polizei und Staatsanwaltschaften oft nicht möglich, an den eigentlichen Verursacher von Straftaten zu kommen. In Cafés und Restaurants gibt es die WLAN-Zugangsdaten manchmal per Handy, mal per E-Mail-Adresse oder auch auf dem Kassenbon oder mündlich vom Kellner - ohne dass man persönliche Daten angeben muss. Anwälte wie Kornmeier & Partner raten den WLAN-Betreibern, nur eine Anmeldung mit persönlichen Daten wie etwa einer Kreditkarte anzubieten.

    Der mit dem Internetrecht vertraute Jurist Jens Ferner findet, dass dies unpraktikabel ist und deswegen die Gesetze der Realität angepasst werden müssen. "Momentan vertrauen die Gastwirte wildfremden Menschen, dass sie nichts Verbotenes machen." Doch für die unbeschränkte Kommunikation müsse die Gesellschaft auch einen Preis zahlen: "Dann werden Rechtsbrüche begangenen, ohne dass der Verursacher dazu in Haftung genommen werden kann."

    Quelle: digitalfernsehen.de

Similar Threads

  1. Info Sky Neuigkeiten
    By fushkrujs in forum Aktuelle Nachrichten
    Replies: 1119
    Last Post: 08-01-2015, 16:35:58

Posting Permissions

  • You may not post new threads
  • You may not post replies
  • You may not post attachments
  • You may not edit your posts
  •