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Thread: Allgemeine Neuigkeiten

  1. #831
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    Jeder neunte Internetnutzer zahlt für Musik

    Insgesamt beziehen 47 Prozent aller Internetnutzer legal Musik aus dem Web. Kostenlose Streaming-Dienste sind dabei die beliebtesten Angebote, aber bereits jeder neunte Internetnutzer bezahlt auch für Songs aus dem Web. Das geht aus einer aktuellen Umfrage im Auftrag des Hightech-Verbandes BITKOM hervor.

    Demnach nutzen 41 Prozent aller Onliner entgeltfreie Streaming-Dienste wie YouTube oder Internetradios zum direkten Anhören von Musik. 10 Prozent der Internetnutzer kaufen Musik auf Download-Plattformen, und bislang knapp 3 Prozent geben Geld für kostenpflichtige Streaming-Dienste aus, wie sie unter anderem von Simfy oder Spotify angeboten werden. In diesem Bereich sieht BITKOM hohes Wachstumspotenzial. „Streaming“ bedeutet, dass die Musikdateien nicht dauerhaft auf dem PC des Nutzers gespeichert, sondern via Internet nur dort abgespielt werden. Viele entsprechende Services bieten aber Möglichkeiten zum Zwischenspeichern für die Dauer eines Abonnements.

    „In den vergangenen Jahren hat der Online-Musikmarkt deutlich zugelegt“, erklärt BITKOM-Präsident Prof. Dieter Kempf. „Günstige Angebote für Songs haben dazu beigetragen. Auch die Zahl legaler Gratis-Angebote wächst, teils durch von Nutzern eingestellte Inhalte auf großen Web-Plattformen. Zudem machen innovative Streaming-Dienste den Online-Musikmarkt immer attraktiver.“

  2. Z2U.com - IPTV
  3. #832
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    BITKOM gegen Verteuerung von USB-Sticks und Speicherkarten

    Der Hightech-Verband BITKOM hat die drohende Verteuerung von USB-Sticks und Speicherkarten scharf kritisiert. Bis zu zwei Euro Sonderabgaben pro verkauftes Speichermedium werden ab dem 1. Juli von mehreren Verwertungsgesellschaften gefordert (Zentralstelle für private Überspielungsrechte/ZPÜ, VG Wort und VG Bild-Kunst). Damit sollen legale Privatkopien von urheberrechtlich geschützten Inhalten abgegolten werden. Bisher betrug die Kopierabgabe zehn Cent, für BITKOM-Mitglieder acht Cent. Diese Übereinkunft zwischen den Verwertungsgesellschaften und BITKOM hatte die ZPÜ Ende 2011 aufgekündigt. „Die neue Forderung der ZPÜ könnte zahlreiche USB-Sticks um bis zu 30 Prozent verteuern“, kritisiert BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Ein Beispiel: Markenartikel mit einer mittleren Speicherkapazität von 8 Gigabyte sind im Handel schon für rund 5 Euro erhältlich. Künftig droht in diesem Fall eine Preissteigerung um etwa 1,50 Euro.

    Konkret fordern die Verwertungsgesellschaften für USB-Sticks und Speicherkarten mit bis zu vier Gigabyte eine Abgabe von 91 Cent. Auf leistungsfähigere USB-Sticks sollen 1,56 Euro Abgaben fällig werden, bei Speicherkarten über vier Gigabyte sogar 1,95 Euro. „Diese Mondtarife stehen in keinem Verhältnis zum Verkaufspreis. Ein fairer Interessenausgleich zwischen Verbrauchern, Rechteinhabern und Wirtschaft sieht anders aus“, erklärte Rohleder. Der BITKOM beabsichtigt daher, vor einer Schiedsstelle gerichtlich gegen die Forderung der Verwertungsgesellschaften vorzugehen.

  4. #833
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    Deutsches Warnhinweismodell in der Kritik

    Das vom Bundeswirtschaftsministerium vorgeschlagene Warnhinweismodell, um im Internet gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen, stößt auf Kritik in der Wirtschaft. Verbände verweisen auf die mangelnde Effizienz solcher Modelle im Ausland.

    Dabei wird insbesondere das französische Three-Strikes-Modell zitiert. Zwar konnte nach Inkrafttreten des Modells bei der Nutzung von Peer-to-Peer-Netzwerken in Frankreich ein Rückgang um 31 Prozent verzeichnet werden. Gleichzeitig stieg aber die Nutzung von Filehostern, so dass der Schluss nahe liegt, dass Urheberrechtsverletzungen nicht weniger wurden, sondern lediglich an anderen Orten im Internet stattfanden. Das Problem: Mit dem aktuellen Stand der Technik lassen sich Urheberrechtsverletzungen lediglich in Peer-to-Peer-Netzwerken auffinden.

    Der Verein Digitale Gesellschaft bezeichnet das französische Three-Strikes-Modell als "kontraproduktiv, ineffizient, kostspielig und grundrechtseinschränkend". Diese Kritik bezieht der Verein auch auf das deutsche Warnhinweismodell. Der Verband der deutschen Internetwirtschaft Eco kritisiert am Modellvorschlag des Wirtschaftsministeriums unter anderem die Privatisierung der Rechtsdurchsetzung, da Internet Service Provider auf Hinweise der Rechteinhaber Nutzer verwarnen sollen, ohne dass es zu einer Einzelfallprüfung durch eine rechtliche Instanz kommt. Zudem sei ungeklärt, an wen sich ein verwarnter Nutzer wenden kann, wenn er Beschwerde einlegen will. Ebenso sind Fragen zur Übernahme der entstehenden Kosten noch unbeantwortet. An einer finanziellen Belastung ist niemand aus der Wirtschaft interessiert.

  5. #834
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    Wettkampf der Smartphone-Plattformen

    Android ist aktuell die am stärksten verbreitete Smartphone-Plattform in Deutschland. 40 Prozent aller derzeit genutzten Smartphones laufen mit dem Betriebssystem Android von Google. Vor einem Jahr waren es erst 17 Prozent. Das berichtet der Hightech-Verband BITKOM. Grundlage der Daten ist eine Erhebung des Marktforschungsunternehmens comScore für den BITKOM. Betrachtet wurde der Smartphone-Bestand im ersten Quartal 2012 im Vergleich zum Vorjahresquartal. Auf dem zweiten Platz liegt das Betriebssystem Symbian von Nokia mit einem Anteil von 24 Prozent. Vor einem Jahr hatte Symbian den Markt mit 42 Prozent noch beherrscht. Das iPhone-Betriebssystem iOS von Apple konnte seine Position mit einem Anstieg um einen Prozentpunkt auf jetzt 22 Prozent festigen. Die Plattformen Windows Phone und Windows Mobile von Microsoft erreichen 7 Prozent Marktanteil. Zurzeit sind in Deutschland 23,6 Millionen Smartphones als Erstgerät im Einsatz. Das sind 8,1 Millionen oder 52 Prozent mehr als vor einem Jahr. Laut comScore besitzen somit 41 Prozent aller Handynutzer ab 15 Jahren in Deutschland ein Smartphone.

    Das Betriebssystem steuert die Grundfunktionen eines Smartphones und entscheidet darüber, wie das Gerät zu bedienen ist und welche Anwendungen möglich sind. Für jede Plattform sind zahlreiche Zusatzprogramme (Apps) vorhanden, die der Nutzer auf seinem Gerät installieren kann. Aktuell gibt es weltweit rund 1,3 Millionen Apps für die unterschiedlichen Systeme. Darüber hinaus spielen beim Betriebssystem technische Fragen eine Rolle, zum Beispiel wie Datensicherungen (Backups) vorgenommen werden oder wie Aktualisierungen der Software erfolgen. Einen großen technologischen Sprung machten die Betriebssysteme vor einigen Jahren, als die Geräte von einer Steuerung per Tastatur auf eine Bedienung mit den Fingern über berührungsempfindliche Bildschirme umgestellt wurden.

  6. #835
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    Gefährlicher Cybervirus “Flame” entdeckt

    IT-Experten haben nach eigenen Angaben in Ländern des Nahen Ostens einen neuen, hochgefährlichen Computervirus namens “Flame” entdeckt. In ihrer Struktur ähnele die Schadsoftware Flame dem Virus Stuxnet, der die iranischen Atomanlagen befallen hatte, erklärte die Sicherheitsfirma Kaspersky am Montag.

    Der Urheber des Programms sei nicht bekannt, wegen der Komplexität liege aber der Verdacht nahe, dass es sich um einen staatlichen Akteur handle. Nach bisherigem Kenntnisstand sei Flame in erster Linie zu Spionagezwecken im Einsatz. Befallen seien Computer im Iran, in Israel und in anderen Staaten des Nahen Ostens. In Europa oder den USA sei der Virus bisher nicht entdeckt worden.

    Demnach wäre Flame die dritte entdeckte Cyber-Waffe, die im im großen Stil verbreitet würde. Bislang seien die Spezialisten noch am Anfang bei der Entschlüsselung des Virus. Flame habe aber bereits mehr als 20 Mal Code als der “Vorgänger” Stutnex angegriffen. Der Virus sei dazu im Stande, die Einstellungen des betroffenen Computers zu verändern, das Mikrofon einzuschalten, um Gespräche mitzuschneiden. Es könnte auch Screenshots machen und Chat-Konversationen aufzeichnen.

    Bislang seien 5000 Computer betroffen. Über den Urheber wurden von Kaspersky keine Angaben gemacht.

  7. #836
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    BITKOM kritisiert EU-Klage wegen Datenspeicherung

    Der BITKOM kritisiert, dass die EU-Kommission Deutschland im Streit um die Vorratsdatenspeicherung vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen will. Der Bundestag hat eine Frist zur Neuregelung der Datenspeicherung verstreichen lassen. BITKOM fordert, dass die Speicherung hierzulande erst nach der anstehenden Überarbeitung einer entsprechenden EU-Richtlinie neu geregelt wird. Die deutsche Regelung müsse langfristig mit EU-Recht vereinbar sein. Gemeinsam mit weiteren Verbänden plädiert BITKOM auch dafür, ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Vereinbarkeit der Vorratsdatenspeicherung mit bestimmten Grundrechten abzuwarten. BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder sagte:

    „Die Unternehmen tragen auf belastbarer rechtlicher Basis selbstverständlich zur Bekämpfung schwerer Straftaten bei. Trotz des laufenden Novellierungsverfahrens der EU jetzt aber im Hauruck-Verfahren das in Deutschland geltende Recht zu ändern, macht keinen Sinn. Die Telekommunikations- und Internetanbieter erwarten eine rechtssichere Lösung, die nicht in Kürze schon wieder geändert werden muss oder abermals vom Bundesverfassungsgericht angegriffen werden kann. Zuletzt haben die BITKOM-Firmen auf Aufforderung der Politik dreistellige Millionenbeträge in Personal und Technik investiert. Die Telekommunikations- und Internetwirtschaft braucht mehr Planungssicherheit. Ein deutsches Gesetz darf jetzt nicht übers Knie gebrochen werden. Ein so schwerwiegender Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung, wie er von der Vorratsdatenspeicherung zwangsläufig ausgeht, muss sehr sorgfältig überdacht werden. Hier ist ein Maximum an Augenmaß und Fingerspitzengefühl gefordert. Wie auch immer der Bundestag sich letztlich entscheidet: Die Verhältnismäßigkeit der Mittel muss immer gewahrt bleiben.“

    Bereits vor Wochen hatte die EU-Kommission eine Klage angekündigt, weil Deutschland die EU-Richtlinie von 2006 nicht umgesetzt hat. Diese sieht die Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten zu Fahndungszwecken vor. Am Ende der Klage könnte ein Bußgeld gegen Deutschland in Millionenhöhe stehen.

  8. #837
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    Ab Juli neue Preisgrenzen für Handynutzung im Ausland

    Telefonieren und Surfen per Handy im Ausland wird zum 1. Juli erneut preiswerter. Dann gelten – durch eine entsprechende Regulierung der EU – neue Preisobergrenzen für die grenzüberschreitende Mobilfunknutzung. Preise für Anrufe aus dem EU-Ausland sinken von 42 auf höchstens 35 Cent pro Minute (alle Angaben inklusive 19 Prozent Mehrwertsteuer). Die Kosten für ankommende Gespräche verringern sich von 13 auf nur noch 10 Cent. Bei Kurzmitteilungen gibt es ebenfalls eine neue Obergrenze: Im Ausland geschriebene SMS kosten maximal 11 Cent. Ein Limit gilt künftig auch beim Daten-Roaming, der mobilen Internetnutzung im Ausland. Die Übertragung von einem Megabyte Daten soll maximal 83 Cent kosten.

    Die Roaming-Preise sind in den vergangenen Jahren bereits massiv gefallen. Parallel zur EU-Regulierung haben viele Netzbetreiber günstige Reisetarife geschaffen. Für 2013 und 2014 sind seitens der EU weitere Preissenkungen geplant. Das sieht die Telekommunikationsbranche kritisch. Tarifsenkungen dürften nicht so weit führen, dass den Netzbetreibern das Geld für den Netzausbau fehlt, heißt es beim BITKOM.

    Der BITKOM gibt Tipps, was Handynutzer auf Reisen beachten sollten:

    1. Tarife und Handy-Einstellungen prüfen
    Bei den meisten Mobilfunk-Anbietern sind die Roaming-Konditionen übersichtlich. Üblich sind einheitliche Tarifmodelle für ganze Ländergruppen. Die Kunden müssen sich nicht bei jedem Grenzübertritt auf andere Minutenpreise einstellen. Dabei kooperieren viele Anbieter mit ausländischen Partnernetzen, in denen die Tarife vergleichsweise niedrig sind. Zudem bieten die Mobilfunkbetreiber zunehmend zeitlich begrenzte Datenflatrates für Urlaub und Geschäftsreisen an. In diesem Fall lohnt es sich, die automatische Netzwahl im Handy abzuschalten und das Partnernetz manuell zu wählen. Innerhalb der EU gelten ohnehin die oben genannten Preisgrenzen für abgehende und ankommende Gespräche. Weitere Details können die Nutzer auf der Internet-Seite ihres Anbieters oder bei der Service-Hotline erfahren. Der Kundendienst kann zudem prüfen, ob die Mobilfunkkarte für Gespräche im Ausland freigeschaltet ist. Bei Prepaid-Karten von Discountern kann es Einschränkungen geben.

    2. Spezielle Auslands-Angebote nutzen
    Immer mehr Anbieter haben spezielle Angebote oder Optionen für das Telefonieren im Ausland. Je nach Tarifmodell sind diese für Geschäfts- und/oder Urlaubsreisende geeignet. Sie sind teilweise mit einer zusätzlichen Grundgebühr verbunden, bieten dafür aber besonders niedrige Minutenpreise. Das lohnt sich, wenn man häufiger zu Hause anruft oder geschäftlich erreichbar bleiben muss.

    3. Über Datentarife informieren
    Ein großer Teil der Nutzer surft in Deutschland bereits mit Flatrates oder Volumentarifen mobil im Internet. Auch für das Daten-Roaming haben immer mehr Netzbetreiber und Provider günstige Angebote, etwa in Form von Tages-Flatrates. Wer für über 60 Euro mobil im Web unterwegs ist, wird zudem von seinem Provider benachrichtigt. Dennoch sollten sich Handy-Kunden vor Reisebeginn informieren. Wer auf das mobile Surfen im Ausland ganz verzichten will, sollte prüfen, ob er das Daten-Roaming am Handy abstellen kann. So lassen sich unliebsame Überraschungen, etwa durch den automatischen Abruf von E-Mails, vermeiden.

    4. Alternativen abwägen
    Eine Alternative für Langzeit-Urlauber können ausländische Prepaid-Karten sein – oder Mobilfunkkarten spezieller Reise-Discount-Anbieter. Nachteil: Bei diesen Karten bekommt man eine neue Nummer, die man Freunden erst mitteilen muss. Auch sind manche deutsche Prepaid-Handys für Karten anderer Anbieter gesperrt. Weniger komfortabel als das eigene Handy, aber günstig sind „Calling Cards“: Reisende kaufen ein Guthaben, das sie etwa von öffentlichen Telefonzellen aus nutzen können. Wer im Hotel einen drahtlosen Internet-Zugang hat, kann damit eventuell günstig oder gratis im Web surfen oder E-Mails abrufen und über einen Laptop oder ein WLAN-fähiges Handy telefonieren, wenn das Gerät Gespräche per Internet unterstützt. Die nötigen Programme sind für die meisten Laptops und immer mehr Smartphones verfügbar.

    5. Technische Voraussetzungen klären
    In rund 200 Ländern gibt es Mobilfunknetze nach dem europäischen GSM-Standard. Die hier verbreiteten Dualband-Handys funktionieren daher fast überall in Asien, Afrika, Australien und auf den pazifischen Inseln. Einschränkungen gibt es in Japan, Südkorea, Nord- und Südamerika sowie auf einigen Karibik-Inseln. Dort gibt es teils andere Frequenzen oder Mobilfunk-Standards. Am besten sollte man die Hotline des Mobilfunkanbieters fragen, ob sich das eigene Handy am Reiseziel ins Netz einbucht. Falls nicht: Manche Anbieter vermieten geeignete Telefone für Urlaub oder Geschäftsreise. Falls ohnehin ein Handy-Kauf ansteht, ist für Amerika-Reisende ein Tri- oder Quadband-Gerät erste Wahl. Das funktioniert in den USA und Kanada – zumindest dort, wo ein GSM-Netz vorhanden ist. Mit modernen UMTS-Handys lässt sich zusätzlich auch in Japan und Korea telefonieren. Informationen zur Netzabdeckung und ausländischen Anbietern gibt es unter: www.gsmworld.com/roaming/gsminfo (englisch).

    6. Nummern im internationalen Format speichern
    Im Handy-Adressbuch werden Telefonnummern am besten im internationalen Format gespeichert. Das „+“ ersetzt dabei die aus dem Festnetz gewohnte 00 für Auslandsgespräche. Es lässt sich bei allen Mobiltelefonen durch längeres Drücken der ‚0‘ eingeben. Dann folgt der Länder-Code. Deutsche Anschlüsse beginnen zum Beispiel mit +49. Anschließend werden die Ortsvorwahl ohne 0 und die Rufnummer eingegeben. So lassen sich die Nummern auch vom Ausland aus problemlos anrufen. Im Übrigen: Der Notruf 112 funktioniert mit allen Handys innerhalb der EU und in der Schweiz.

  9. #838
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    Verlorene Handys sind keine Seltenheit

    14 Millionen Deutsche kennen das Gefühl, wenn das Mobiltelefon plötzlich verschwunden ist. Dies ergibt eine aktuelle Umfrage im Auftrag des Hightech-Verbands BITKOM. Danach hat rund jeder zehnte Deutsche (7,7 Millionen) ab 14 Jahren sein Handy schon einmal verloren. 3,5 Millionen sind Opfer einer Straftat geworden, ihnen wurde das Mobiltelefon gestohlen. Bei weiteren 2,8 Millionen Deutschen war das Gerät verschwunden und sie wissen nicht, ob sie es verloren haben oder ob es ihnen gestohlen wurde. „Auf Mobiltelefonen befinden sich viele persönliche Informationen. Daher ist es wichtig für den Fall eines Verlustes Schutzvorkehrungen für die sensiblen Daten zu treffen“, sagt BITKOM-Präsident Prof. Kempf. Das verlorene Gerät bleibt nicht immer der einzige Schaden: Jeder siebte Handy-Besitzer (14 Prozent), dessen Gerät schon einmal weg gekommen ist, hatte anschließend eine höhere Telefonrechnung, etwa weil jemand auf seine Kosten telefoniert hat.

    Nur wenige erhalten ihr Handy wieder zurück: In drei Viertel der Fälle (73 Prozent) taucht das Gerät nicht wieder auf. Immerhin jeder Zehnte, dessen Handy verschwunden war, bekommt es durch einen ehrlichen Finder zurück. Weitere 3 Prozent konnten es bei Polizei oder Fundbüro abholen. Einige finden ihr vermisstes Mobiltelefon selbst wieder, indem sie es orten: 4 Prozent der Befragten, die schon einmal ihr Handy vermisst haben, konnten auf diese Weise ihr Gerät zurückbekommen.

    Der Verlust des eigenen Telefons kann schwerwiegende Konsequenzen haben. Insbesondere auf Smartphones befinden sich viele persönliche Informationen sowie Daten, die gesetzlich zu schützen sind. Daher sollten Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Auf jeden Fall sollte eine PIN-Sperre eingestellt werden. Ohne den Code kann der Finder oder Dieb das Gerät nicht nutzen und hat keinen Zugriff auf die gespeicherten Daten. Außerdem sollte die IMEI-Nummer des Mobiltelefons notiert werden, durch die das Gerät eindeutig identifiziert werden kann. Die Seriennummer wird zudem benötigt, um bei der Polizei Anzeige wegen Diebstahls erstatten zu können. Die fünfzehnstellige Zahl befindet sich häufig auf einem Aufkleber unter dem Akku. Sie kann auch über die Eingabe *#06# auf der Telefontastatur abgefragt werden. Sollte das Handy, nachdem der Verlust bemerkt wurde, nicht durch einen Anruf auf dem Gerät oder eine Ortung wiedergefunden werden, ist es ratsam die Sim-Karte beim Mobilfunk-Provider sperren zu lassen. So kann niemand auf Kosten des Handy-Besitzers telefonieren, SMS verschicken oder im Internet surfen.

    Hilfreich sind auch Lokalisierungs-Dienste. Sie helfen ein verlorenes Handy wiederzufinden. Viele der Services für Smartphones erlauben zudem das Löschen der eigenen Daten aus der Ferne. Apple und Microsoft bieten für ihre Smartphone-Plattformen entsprechende Dienste an. Unter www.icloud.com oder www.windowsphone.com können sich die Smartphone-Nutzer für den Service anmelden. Einige Hersteller von Android-Smartphones, etwa Samsung oder Motorola, bieten für viele Modelle ebenfalls vergleichbare Dienste an. Zudem gibt es für das Smartphone-Betriebssystem Android Apps wie Android Lost, die ähnliche Sicherheits-Features bieten.

  10. #839
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    EuGH klärt Rahmen für Weitergabe gebrauchter Software

    Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat heute ein Grundsatzurteil zum Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen gefällt. Es ging um die Frage, ob der Erstkäufer die von ihm erworbene Lizenz übertragen oder weiterveräußern darf. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte 2011 einen derartigen Fall an den EuGH verwiesen, um die Reichweite des so genannten Erschöpfungsgrundsatzes klären zu lassen. Dieser besagt vereinfacht, dass eine einmal in Verkehr gebrachte Software-CD ohne Zustimmung des Herstellers weiterverbreitet werden darf. Der EuGH erweitert diesen Grundsatz nunmehr auf Software-Downloads. Zudem stellt er klar, dass der Zweiterwerber auch notwendige Vervielfältigungen bei der Installation und Programmausführung vornehmen darf. Der Verkäufer darf laut EuGH allerdings keine Kopien der Software zurückbehalten oder so genannte Volumenlizenzen aufspalten: Wer beispielsweise 100 Lizenzen für sein Unternehmen gekauft hat, darf also nicht 80 selbst nutzen und 20 weiterverkaufen.

    BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder kommentiert das Urteil:

    „Wir begrüßen, dass der EuGH diese wichtige Grundsatzfrage zum Software-Markt zügig geklärt hat. Die bisherige Rechtsunsicherheit wird damit allmählich beendet. Es bleibt jedoch zu befürchten, dass sich diese Entscheidung auf die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen negativ auswirkt und digitale Geschäftsmodelle in Frage stellt. Bei einem unkontrollierten Weiterverkauf kann aus einer legalen Kopie schnell eine Vielzahl illegaler Kopien werden. Es ist fraglich, ob die ursprünglichen Lizenzbedingungen noch nachvollziehbar sind.“

    Über das Ergebnis im praktischen Anwendungsfall hat nun der BGH zu befinden, der EuGH hatte nur abstrakte Rechtsfragen zu beurteilen. BITKOM empfiehlt, bis zu dieser abschließenden Entscheidung bei einer Weiterübertragung von Software die gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen gründlich zu prüfen. Wichtig sind vor allem folgende Punkte:

    • Man sollte sich Klarheit verschaffen, welche Nutzungsrechte genau übertragen werden sollen.
    • Man sollte anhand des originalen Lizenzvertrags und aller weiteren Übertragungsvereinbarungen prüfen, welche Nutzungsbedingungen einzuhalten sind.
    • Man sollte sich mit den jeweiligen Rechteinhabern abstimmen.
    • Zudem sollte man in jedem Fall sicherstellen, dass sämtliche Kopien der veräußerten Software gelöscht werden.


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    BITKOM unterstützt Initiative zum Kinderschutz im Internet

    BITKOM wird Partner der Initiative „Sicher online gehen“, die heute in Berlin gestartet ist. Ziel der Kampagne ist es, die Aufmerksamkeit der Eltern stärker auf das Thema „sicherer Surf-Raum“ zu lenken. Der Schwerpunkt liegt dabei auf technischen Lösungen wie Jugendschutzprogrammen. Initiiert wird die Kampagne vom Bundesfamilienministerium und den Staatskanzleien aus Rheinland-Pfalz und Sachsen. „Die Initiative ,Sicher online gehen‘ ist ein wichtiger Beitrag zu einem besseren Jugendschutz im Web“, sagte BITKOM-Präsident Prof. Kempf anlässlich der Unterzeichnung der gemeinsamen Charta in Berlin. Die Initiative wird von rund 30 Partnern unterstützt. Darunter sind Verbände, Unternehmen und Einrichtungen des Jugendschutzes.

    Jugendschutzprogramme helfen, Kinder und Jugendliche im Web vor ungeeigneten Inhalten zu schützen. Sie bilden einen wichtigen Baustein, um den Anforderungen nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag nachzukommen, und schaffen Rechtssicherheit für Website-Betreiber. Allerdings sind Anfang Februar 2012 erst zwei Programme durch die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) zugelassen worden. Dabei entwickeln zahlreiche Hersteller technische Jugendschutzlösungen, eine formelle Anerkennung durch die KJM erhielt jedoch bisher kein weiteres Programm. Noch messen nicht alle dem Jugendschutz im Internet eine angemessene Bedeutung zu, wie eine BITKOM-Umfrage aus dem vergangenen Jahr zeigte: Jeder achte Jugendliche (12 Prozent) zwischen 14 und 18 Jahren gab an, dass sich seine Eltern grundsätzlich nicht dafür interessieren, was er im Internet macht. Nur rund ein Viertel aller Eltern setzt Jugendschutzprogramme ein wenn ihre Kinder das Internet nutzen, ergab eine Untersuchung des Hans-Bredow-Instituts.

    BITKOM unterstützt zudem die von Bundesregierung und Wirtschaft getragene Initiative „FragFinn.de“. Das Web-Angebot bietet einen geschützten Surf-Raum für Kinder. Tipps für mehr Sicherheit im Internet finden Eltern und Jugendliche außerdem bei der Initiative „Deutschland sicher im Netz“, in der sich BITKOM ebenfalls engagiert.

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