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Thread: Allgemeine Neuigkeiten

  1. #901
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    Filesharing: Amerikanerin muss 220 000 Dollar Strafe zahlen

    Keine Hilfe vom Supreme Court: Das oberste US-Gericht lehnte die Anhörung einer Amerikanerin ab, die wegen Filesharings zu einer Strafe von 220 000 Dollar (ca. 170 000 Euro) verurteilt wurde und daraufhin Hilfe beim Supreme Court suchen wollte. Nun muss sie zahlen.

    Der Gang vor das oberste US-Gericht hat der Amerikanerin Jammie Thomas-Rasset keinen Erfolg gebracht. Nachdem sie im September wegen illegalen Hochladens und Verteilens von 24 Musiktiteln im Internet auf Antrag des amerikanischen Musik-Industrie-Verbands RIAA von einem Berufungsgericht zu einer Geldstrafe von 200 000 Dollar verurteilt wurde, kündigte sie an, ihren Fall vor den Supreme Court bringen zu wollen. Doch der lehnte eine Anhörung und damit auch eine Neuverhandlung ab, wie das Nachrichtenportal "Cnet" am Montag berichtete. Damit muss Jammie Thomas-Rasset die Strafe nun zahlen.

    Der Rechtsstreit um die 24 Songs währt bereits seit mehreren Jahren. 2009 war Jammie Thomas-Rasset in einem Prozess von der Jury zu einer Strafe von 80 000 Dollar (ca. 61 800 Euro) pro Musiktitel verurteilt worden, was einer Gesamtstrafe von 1,92 Millionen Dollar (ca. 1,48 Millionen Euro) entsprochen hätte.

    Der zuständige Richter Michael Davis verringerte das Strafmaß allerdings auf 2250 Dollar (ca. 1740 Euro) pro Song auf insgesamt 54 000 Dollar (ca. 41 700 Euro), die die Frau aus Minnesota an die vier großen Musikgesellschaften Universal Music, Sony Music Entertainment, Warner Music und EMI Music zahlen sollte. Der Musikverband legte daraufhin aber Beschwerde gegen die Milderung ein, der das Berufungsgericht im September statt gab.

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  3. #902
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    Musik-Downloads nicht durch Piraterie gefährdet

    Die von der Industrie oft angeprangerte Musik-Piraterie hat keine negativen Auswirkungen auf den Absatz von digitaler Musik. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie, die im Auftrag der EU vom Institute for Prospect Technological Studies (IPTS) durchgeführt wurde. Demnach würden Verbraucher die illegalen Angebote im Web nicht als Ersatz zu den legalen Angeboten sehen. Ein Großteil der illegal heruntergeladenen Musik wäre demnach selbst dann nicht auf legalem Weg gekauft worden, wenn diese Musik ausschließlich auf dem rechtlich einwandfreien Weg verfügbar gewesen wäre, so die Studie.

    Bei Verbrauchern mit starkem Musikinteresse habe das illegale Downloaden sogar einen leichten positiven Effekt. So würden zehn Prozent mehr Zugriffe auf Filesharing-Plattformen zu etwa 0,2 Prozent mehr Zugriffe auf legale Angebote zum Musikdownloads führen. Die derzeit immer stärker gefragten Streaming-Dienste haben IPTS zufolge einen ähnlichen Effekt. Durch zehn Prozent mehr Klicks auf derartige Services kämen 0,7 Prozent mehr Klicks in Online-Musikläden zustande.

    Die Autoren der Studie wiesen der Musikindustrie abschließend, dass die Problematik der illegalen Downloads im digitalen Zeitalter nicht überbewertet werden dürfe. Für die Erhebung wurden ausschließlich digitale Musikkäufe betrachtet. Das IPTS hatte dafür das Surfverhalten von 16 000 Europäern statistisch ausgewertet.

  4. #903
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    Hightech-Exporte steigen 2012 um 2,1 Prozent

    Hightech made in Germany ist international begehrt. Die Hersteller von Informations- und Kommunikationstechnik sowie Unterhaltungselektronik exportierten im vergangenen Jahr Waren im Wert von 30,4 Milliarden Euro. Das ist eine Steigerung um 2,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr, wie der Hightech-Verband BITKOM mitteilte. „Nachdem 2011 noch ein leichter Rückgang um 0,9 Prozent bei den Exporten zu verzeichnen war, ist Hightech made in Germany derzeit ein internationaler Verkaufsschlager“, sagt BITKOM-Präsident Prof. Dieter Kempf. Der Zuwachs geht vor allem auf steigende Exporte von Kommunikationstechnik wie Telefonanlagen und Netzwerktechnik zurück, die kräftig um 9,0 Prozent auf 11,5 Milliarden Euro zulegen konnten. Aber auch bei der Unterhaltungselektronik wurde mit einem Anstieg auf 5,2 Milliarden Euro ein Plus von 2,3 Prozent erreicht. Die Ausfuhren von IT-Geräten wie Computer, Drucker oder Zubehör waren dagegen mit 13,7 Milliarden Euro leicht rückläufig (minus 3,0 Prozent). Hauptabnehmer deutscher Hightech sind erneut europäische Länder. Unter den 10 wichtigsten Handelspartnern findet sich mit den USA auf Platz 8 nur ein außereuropäisches Land. Wichtigste Abnehmerländer waren Frankreich (2,8 Milliarden Euro), das Vereinigte Königreich (2,5 Milliarden Euro), die Niederlande (2,2 Milliarden Euro) und Italien (1,9 Milliarden Euro). Polen verdrängt mit einem kräftigen Exportwachstum um 13 Prozent auf 1,7 Milliarden Euro Österreich von Platz fünf.

    Die Importe von Hightech-Produkten legten 2012 um 4,0 Prozent auf 48,2 Milliarden Euro zu. Mit großem Abstand bedeutendstes Lieferland bleibt China. Von dort kamen Waren im Wert von 20,2 Milliarden Euro. Auf den Plätzen zwei und drei folgen die Niederlande (3,2 Milliarden Euro) und die Tschechische Republik (2,8 Milliarden Euro). Mit einem Wachstum um 127 Prozent auf 1,8 Milliarden Euro schaffte es Vietnam erstmals mit Platz 6 unter die zehn bedeutendsten Importländer.

  5. #904
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    Sorglos-Surfen vor dem Aus: Telekom plant angeblich Geschwindigkeitsdrosselung

    Sorglos-Surfen vor dem Aus: Telekom plant angeblich Geschwindigkeitsdrosselung bei DSL


    Das Internet ist heute zu einer völligen Normalität geworden. Während der Arbeit acht Stunden Internetradio hören, abends bis zu zwei Filme in HD via SmartTV anschauen, daneben noch 20 Musikalben pro Woche herunter laden, 200 Youtube-Videos anschauen und schon hat der Kunde 500 GB und mehr im Monat verbraucht. Mit diesem völlig sorglosen Spaß könnte es jedoch schon im Mai vorbei sein: Bei der Deutschen Telekom gibt es offene Überlegungen, für alle Fest*netz-Breitband*anschlüsse - also DSL, VDSL und Glasfaser - Daten*obergrenzen einzuführen. Das berichten mehrere Dienste übereinstimmend (unter anderem Teltarif.de), die sich auf einen Informanten in einem Webblog beziehen.

    Wie im Mobilfunkbereich soll der Kunde pro Monat nur ein bestimmtes Volumen zur Verfügung haben, danach soll die Datenrate jedoch auf 384 kBit/s gedrosselt werden. Bereits heute gebe es dieses Vorgehen bei Glasfaser- und VDSL-Anschlüssen, die nicht zusammen mit Entertain gebucht werden. Mit den neuen Plänen sollen aber auch Entertain-Anschlüsse und klassische DSL-Anschlüsse eine Obergrenze bekommen.

    Die Datengrenzen sollen bei 75 GB im Monat beginnen und für alle Kunden mit DSL mit bis zu 16 MBit/s gelten. Bei VDSL-Anschlüssen sollen die Kunden den Informationen zufolge 200 GB im Monat verursachen dürfen, Glasfaseranschlüsse je nach gebuchter Datenrate 300 bzw. 400 GB.

    Die Telekom bestätigte solche Überlegungen inzwischen in einem Blog-Post: "Wie alle Netzbetreiber steht auch die Telekom vor einer großen Herausforderung: Auf der einen Seite wächst das Datenvolumen exponentiell. Die Netze müssen also massiv ausgebaut werden und das kostet Milliarden. Auf der anderen Seite kennen die Telekommunikationspreise seit Jahren nur eine Richtung: abwärts und das rasant", heißt es. Der Vorteil einer Datendrosselung wäre, "dass nur die Kunden mehr zahlen müssten, die tatsächlich mehr Volumen beanspruchen. Bisher ist es so, dass sämtliche Nutzer die intensivere Nutzung einiger quersubventionieren."

    Sollte die Drosselung tatsächlich kommen, wären ganze IP-Geschäftsfelder betroffen, vor allem Filmportale mit HD-Produk

    Q:satnews

  6. #905
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    Rekord bei App-Downloads

    Der Trend zu Apps für Smartphones und Tablet Computer hat sich im Jahr 2012 weiter verstärkt. Im vergangenen Jahr wurden in Deutschland mehr als 1,7 Milliarden Apps heruntergeladen. Das entspricht einer Steigerung von rund 80 Prozent im Vergleich zu 2011. Damals wurden knapp eine Milliarde Apps installiert. Das berichtet der Hightech-Verband BITKOM auf Basis von Daten des Marktforschungsinstituts research2guidance. Apps sind Programme, die speziell für Mobilgeräte wie Smartphones und Tablet Computer entwickelt werden. Der Anwendungsbereich reicht von Navigationsdiensten über soziale Netzwerke und Spielen bis zu Nachrichten und Einkaufsmöglichkeiten. „Der Megatrend zu mobilen Geräten wie Smartphones und Tablet Computern ist ungebrochen. Apps tragen maßgeblich dazu bei“, sagt Tobias Arns, Experte für mobile Dienste beim BITKOM. „Smartphone-Programme werden für Online-Dienste immer wichtiger, da die Internetnutzung zunehmend auf Mobilgeräten stattfindet.“

    In Deutschland nutzen 83 Prozent der Smartphone-Besitzer Apps. Fast jeder Zweite (45 Prozent) lädt nur kostenfreie Programme herunter. „Die vielen kostenlosen Programme haben wesentlich zum Erfolg der Smartphones beigetragen, weil sie aus Handys Multifunktionsgeräte gemacht haben“, sagt Arns. Kostenlose Apps finanzieren sich in der Regel über Werbung oder die Möglichkeit, innerhalb der Anwendung Käufe zu tätigen. Jeder dritte Smartphone-Nutzer (33 Prozent) installiert hin und wieder kostenpflichtige Apps. 5 Prozent von ihnen geben regelmäßig Geld für Smartphone-Programme aus.

  7. #906
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    BITKOM fordert Reform des Urheberrechts

    Der Hightech-Verband BITKOM hat eine Reform des Urheberrechts in der nächsten Legislaturperiode gefordert. Grund ist die fortschreitende Digitalisierung der Medien, die nach der Musikindustrie nun verstärkt die Filmbranche und den Buchmarkt erfasst. „Das derzeit geltende Urheberrecht kann viele Herausforderungen der Digitalisierung nicht bewältigen“, sagte BITKOM-Präsident Prof. Dieter Kempf anlässlich des morgigen ‚Tages des geistigen Eigentums‘. Zudem erodiere in der Bevölkerung die Akzeptanz für das Urheberrecht. Kempf: „Viele digitale Angebote sind in Deutschland wegen rechtlicher Unsicherheiten gar nicht oder nur eingeschränkt verfügbar.“ Gleichzeitig setze den Nutzern ein rigides, kommerzielles Abmahnwesen zu. „Bei der Reform des Urheberrechts sollte statt der bisherigen Flickschusterei ein umfassender Ansatz gewählt werden“, sagte Kempf. Nur so könnten alle Wechselbeziehungen zwischen Kreativen, Nutzern und Internetwirtschaft berücksichtigt werden. Ein grundlegender Systemwechsel ist aus Sicht der Hightech-Branche aber nicht notwendig. „Das Urheberrecht schafft die wirtschaftliche Grundlage für kreative und innovative Leistungen. Daran hat auch das Internet nichts geändert“, betonte Kempf. Vielmehr gehe es darum, das Urheberrecht weiterzuentwickeln und flexibler zu machen. Seine Forderungen hat der BITKOM in einem „Whitepaper Urheberrecht“ zusammengefasst.

    Den Siegeszug der digitalen Medien illustriert eine aktuelle Umfrage im Auftrag des BITKOM. Gefragt wurde, ob Internetnutzer digitale Formate oder das analoge Pendant präferieren. Danach bevorzugt bereits eine Mehrheit von 51 Prozent der Internetnutzer digitale Fotos, 46 Prozent favorisieren Fotos auf Papier. Unter den 14- bis 29-Jährigen geben sogar 57 Prozent digitalen Fotos den Vorzug. Im Vergleich Online-Nachrichten gegen Zeitungen bevorzugen 38 Prozent der Befragten Online-News (14 bis 29 Jahre: 42 Prozent) und 59 Prozent gedruckte Zeitungen. 36 Prozent der Internetnutzer präferieren digitale Musik (14 bis 29 Jahre: 46 Prozent), 62 Prozent immer noch CDs und Schallplatten. Bei Filmen kommen digitale Videodateien oder Streaming-Dienste auf 21 Prozent (14 bis 29 Jahre: 25 Prozent), 75 Prozent bevorzugen DVDs und Blu-rays. Selbst bei Büchern geben bereits 23 Prozent der Internetnutzer E-Books den Vorzug (14 bis 29 Jahre: 26 Prozent), während 67 Prozent den gedruckten Büchern die Treue halten.

    Der BITKOM hat im Urheberrecht folgende Handlungsfelder identifiziert:

    Mehr rechtliche Flexibilität schaffen: Angesichts des hohen Innovationstempos in der Internetökonomie muss der Gesetzgeber immer häufiger neue Publikations- und Nutzungsformen berücksichtigen. Das Urheberrecht sollte daher technologieneutral und flexibel gestaltet werden, um neuen Anwendungen rechtlichen Freiraum zu geben. Bisher dauert es mehrere Jahre, bis neue Dienste eingeführt werden, wie das Beispiel Streaming-Dienste für Musik gezeigt hat.

    Das Abmahnunwesen stoppen: Abmahnungen bei Verstößen gegen das Urheberrecht dürfen nicht unseriös, insbesondere mit Gewinnerzielungsabsicht erfolgen. Die Abmahngebühren sollten angemessen begrenzt werden. Die derzeitige Praxis überhöhter Abmahnungen führt dazu, dass viele Nutzer das Verständnis für das Urheberrecht verlieren.

    Urheberrechtliche Pauschalabgaben sind ein Auslaufmodell: Das System von Pauschalabgaben auf Geräte und Speichermedien führt zu Rechtsunsicherheit und ist für Verbraucher völlig intransparent. Die Pauschalabgaben stammen aus den 1960er Jahren und sollten einen Ausgleich für das legale Kopieren von Inhalten mit Kopierern oder Kassettenrekordern schaffen. Heute sind Computer, Handys, Drucker, MP3-Player, Smartphones etc. sowie Speichermedien betroffen. Dieses System ist in der Praxis nicht mehr handhabbar. Für jedes Gerät müssen separate Tarife aufgestellt, Verhandlungen geführt und Nutzerstudien durchgeführt werden. Die Verwertungsgesellschaften veröffentlichen Tarife teilweise rückwirkend und nicht auf Basis nachvollziehbarer Kriterien. Derzeit sind etwa 50 Tarife strittig. Ursprünglich sollten Hersteller und Händler die Gebühren auf den Preis aufschlagen und so an die Verbraucher weitergeben. Werden Tarife von den Verwertungsgesellschaften rückwirkend erhoben, ist dies nicht mehr möglich. Im Ausland gibt es überwiegend geringere oder keine Abgaben, was zu starken Wettbewerbsverzerrungen führt. Die Abgaben sind auch deshalb überholt, weil Nutzer zunehmend Inhalte im Internet direkt erwerben und Medien mehr und mehr über Streaming-Dienste angeboten werden. Die Geräte werden dann lediglich als Abspielgerät genutzt und nicht als dauerhaftes Speichermedium.

    Verwertungsgesellschaften reformieren: Die Verwertungsgesellschaften als Vertreter der Rechteinhaber müssen sich den Gegebenheiten der digitalen Welt anpassen, indem sie transparenter und effizienter werden. Eine missbräuchliche Ausnutzung ihrer Monopolstellung muss durch effektive staatliche Aufsicht verhindert werden. Im europäischen Kontext darf die freie Wahl der Urheber für eine Verwertungsgesellschaft nicht dazu führen, dass die Rechtsunsicherheit für Anbieter von Musik weiter verschärft wird.

    Aufklärung verbessern: Die praktische Bedeutung des Urheberrechts ist in der digitalen Welt enorm gestiegen. Die Nutzer sollten wissen, was sie abspielen, kopieren und weitergeben dürfen und was nicht. Daher gehören die Grundzüge des Urheberrechts heute zur Medienkompetenz und sollten in Schulen und Jugendeinrichtungen thematisiert werden.

  8. #907
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    Das WWW wird 20 Jahre alt

    Das World Wide Web (WWW) wird heute 20 Jahre alt. Am 30. April 1993 wurde die Technologie für Internet-Inhalte zur allgemeinen Nutzung freigegeben. Vorher war sie bereits einige Jahre im Test- und Entwicklungsbetrieb. In diesem Jahr werden mehr als 2,7 Milliarden Menschen das Internet nutzen, die allermeisten von ihnen greifen dabei auf das World Wide Web zurück. In den vergangenen 10 Jahren hat sich die Zahl damit fast vervierfacht. „Das Internet hat die Art, wie wir leben und arbeiten, tiefgreifend verändert“, sagt BITKOM-Präsident Prof. Dieter Kempf.

    In Deutschland sind heute rund 78 Prozent der über 14-Jährigen online, das sind fast 55 Millionen Bundesbürger. 9 von 10 deutschen Internetnutzern kaufen online ein. 8 von 10 teilen Inhalte im Netz mit anderen, wie zum Beispiel Fotos oder auch Erfahrungen mit Produkten und Dienstleistungen. Vater des WWW ist Tim Berners-Lee. Er startete das Projekt 1989 beim Europäischen Kernforschungszentrum CERN als Projekt. Die Idee entstand ursprünglich, um die Informationsflut in komplexen wissenschaftlichen Projekten besser beherrschbar zu machen. Bis zu einem weltweiten Standard war es damals noch ein weiter Weg: 1990 entstanden der erste Browser – ein Programm zum Surfen im Netz – sowie die erste Webseite (info.cern.ch). Drei Jahre später veröffentlichte der damalige Informatik-Student Marc Andreessen den Browser Mosaic, der als Vorläufer des Programms Netscape das Web populär machte. 1994, ein Jahr nach der Freigabe der Web-Technologie, wurde das „World Wide Web Consortium“ (W3C) gegründet – ein internationales Gremium, das seitdem an der Weiterentwicklung der Web-Standards und technischen Protokolle arbeitet.

  9. #908
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    Starke Nachfrage nach Musik-Downloads

    Der Kauf von Musik zum Download liegt im Trend. Jeder vierte Bundesbürger (26 Prozent) lädt kostenpflichtige Musikdateien im Web herunter, etwa als MP3-Datei. 16 Prozent der Kunden von Download-Shops kaufen regelmäßig Musik online. Das entspricht knapp 3 Millionen Deutschen. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des Hightech-Verbands BITKOM. Die virtuellen Plattenläden sind vor allem bei Männern beliebt: Jeder dritte (34 Prozent) kauft Musikdateien im Netz. Dagegen nutzt nur jede fünfte Frau Download-Shops (18 Prozent). „Das Geschäft mit Musikdownloads und -Streams ist aus der Nische herausgekommen und sorgt inzwischen für nennenswerte Umsätze der Musikindustrie“, sagt Dr. Christian P. Illek vom BITKOM-Hauptvorstand. Musikdateien lassen sich mittlerweile auf nahezu jedem Gerät abspielen: auf klassischen MP3-Playern, Smartphones und Tablet Computern sowie immer mehr Stereoanlagen und Autoradios.“ Im Schnitt geben die Käufer von Musikdateien 7,50 Euro pro Monat aus. Die Ausgaben pro Nutzer variieren dabei stark. Jeder dritte von ihnen (32 Prozent) bezahlt zwischen drei und fünf Euro pro Monat. Zwischen sechs und zehn Euro gibt jeder fünfte Kunde der Shops aus. Für mehr als zehn Euro pro Monat lädt jeder Siebte (15 Prozent) Musik herunter. Illek: „Das Digitalgeschäft wird für die Musikindustrie künftig ähnlich wichtig wie der Verkauf von CDs und Musik-DVDs.

  10. #909
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    Datenbrillen finden schon vor Markteinführung Interesse

    Noch ist Google Glass nicht auf dem Markt, aber fast 14 Millionen Deutsche können sich jetzt schon vorstellen, eine solche, neuartige Datenbrille künftig zu nutzen. In einer repräsentativen Umfrage des Hightech-Verbands BITKOM äußert jeder fünfte Bundesbürger (20 Prozent) sein Interesse an einem solchen Gerät, das aktuelle Informationen wie E-Mails oder Navigationshinweise direkt ins Sichtfeld einblendet und erlaubt, Fotos und Videos aus dem Blickwinkel des Trägers aufzunehmen. Dabei sind sich knapp 7 Prozent schon jetzt sicher, dass sie eine Datenbrille nutzen werden, rund jeder achte Befragte (13 Prozent) kann es sich vorstellen. Jeder Dritte (35 Prozent) ist hingegen skeptisch und will eher keine Datenbrille tragen, ein weiteres Drittel der Befragten will um die neuen Geräte einen großen Bogen machen (37 Prozent).

    Besonders interessiert an einer Datenbrille sind Männer und Jüngere. Während nur jede zwanzigste Frau (5 Prozent) angibt, auf jeden Fall die Datenbrille einsetzen zu wollen, sind es fast doppelt so viele Männer (9 Prozent). Bei den 14- bis 29-Jährigen will rund jeder Achte (12 Prozent) ein solches Gerät auf jeden Fall tragen, bei den 30- bis 49-Jährigen ist es jeder zehnte (10 Prozent). Deutlich zurückhaltender sind Ältere. Gerade einmal knapp 4 Prozent der 50- bis 64-Jährigen und fast niemand aus der Gruppe der ab 65-Jährigen ist entschlossen, eine solche Brille aufzusetzen.

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    Warteschleifen ab Juni kostenfrei

    Telefonische Warteschleifen in Service-Hotlines sind ab 1.Juni 2013 grundsätzlich kostenfrei. Verstößt der Anbieter gegen die Vorgaben, so entfällt sein Entgeltanspruch künftig ganz und der Anruf ist für den Verbraucher kostenfrei. Zudem drohen dem Anbieter hohe Bußgelder. Auf diese Änderungen weist der Hightech-Verband BITKOM hin. Am 1. Juni beginnt die zweite Umsetzungsphase der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes. In der ersten Phase war den Anbietern noch Zeit für die technisch aufwändigen Umstellungen gegeben worden: Nur die ersten zwei Minuten der Wartezeit waren kostenlos. Nun gelten die Regelungen für die gesamte Wartezeit – und für alle Unternehmen und Institutionen, die Sonderrufnummern für Service- und Beratungsdienstleistungen einsetzen. „Die Telekommunikations-Branche hat die Umsetzung in enger Abstimmung mit der Bundesnetzagentur vorbereitet. Alle Beteiligten sind zu einem tragfähigen und guten Verfahren gekommen, um Missbrauch mit überlangen und teuren Wartschleifen zu unterbinden“, sagt BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.

    Es gibt zwei neue Rufnummernteilbereiche für telefonische Service-Angebote: 0180-6 und 0180-7. Hier müssen Warteschleifen (aber nicht der gesamte Anruf!) kostenfrei sein, oder es muss pro Anruf ein zeitunabhängiger Festtarif gelten. Einige Anbieter haben ihre Dienste auf diese neuen Service-Nummern umgestellt. Andere nutzen nun Ortsnetzrufnummern für ihre Hotlines; die vielen Telefonkunden mit einer Festnetz-Flatrate zahlen also auch dort nichts.

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